Absprache über neuen Vertrag gilt plötzlich nicht

Hallo ,

wie schätzt Ihr folgendes Problem ein.

Worum geht es? Angenommen jemand arbeitet in einer Firma mit ca. 100 Angestellten. Nun sollte es im vergangenen Jahr eine Umstellung aller Verträge geben, die anders als heute, nur noch ein Gehalt kennen. Die ursprünglichen Verträge kannten Tagessätze unterschieden nach internen und externe Auftaggebern. Außerdem mussten Notebooks von Arbeitnehmer selber bezahlt werden. Im September/Oktober erfolgte ein Gespräch und man einigte sich mit dem damals zuständigen Vorgesetzten auf einen neuen Vertrag, der eine leichte Erhöhung des Jahresgehaltes vorsah. (Dieses würde der ehemalige Vorgesetzte auch jederzeit bestätigen. Im übrigen ist auch dieser von dem Vorgehen total überrascht und verwirrt) Es sollte nur noch der Vertrag ausgefertigt werden, Zeitpunkt der neuen Gültigkeit war der 1.1.2005. Im Dezember wechselt der Arbeitnehmer (freiwillig) die Abteilung und plötzlich sollte die ursprüngliche Absprache nicht mehr gelten, stattdessen wurde durch den neuen Vorgesetzten ein Vertrag mit einer deutlichen Reduzierung des Gehaltes angeboten. Der Hinweis auf die bereits erfolgte Verhandlung wurde abgelehnt. Seither wurde, trotz mehrfacher Aufforderung durch den Arbeitnehmer, der Vorgang quasi totgeschwiegen. Die Übrigen Kollegen haben mit Ihren jeweiligen Vorgesetzten die Verträge in der Zwischenzeit abgeschlossen (Teilweise sogar Rückwirkend zum 1.1.2004 Kann er auf die Ausstellung des mit seinem damaligen Vorgesetzten ausgehandelten Vertrages bestehen? Schließlich hätte der Kollege niemals die Abteilung gewechselt, wenn er gewusst hätte, dass es zu einer neuen Vertragsverhandlung kommen würde. Das ganze eskaliert in der Zwischenzeit ein wenig. Der z.Zt. noch gültige Vertrag sieht unter anderem das Homeoffice als „Hauptarbeitsplatz“ vor. Nun wurde per Arbeitsanweisung das Büro in der Firma als Hauptarbeitsplatz angewiesen. Auch der Hinweis auf den gültigen Vertrag wurde mit den Worten „Die Anweisung ist keine Diskussionsgrundlage sondern eine Arbeitsanweisung“ abgeblockt. Kann das einfach so gemacht werden? Vorsichtshalber geht der Kollege jetzt erst einmal in das Büro um keine Fehler zu machen. Ist das ganze eigentlich ein Vorgang, bei dem Hilfe durch die Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann? Es wäre wirklich toll, wenn ihr mir den einen oder anderen Tipp geben könntet! So langsam wird es tatsächlich ein wenig stressig. Und der Kollege weiss langsam nicht mehr was er tun soll.

Viele Grüße
Matthias

Na ja, was ich eigentlich wissen möchte ist, gilt ein Vertrag nicht auch als angenommen, wenn beidé Vertragsparteien diesem mündlich zustimmen und nur noch die Ausfertigung auf Papier folgen soll.

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Hallo

Ob eine mündliche Vertragsänderung als bindend anzunehmen ist, hängt von mehrerern Details ab, z.B.:

1.) wie konkret waren die Absprachen
2.) war der Vorgesetzte überhaupt befugt, diese Vertragsänderungen abzuschließen
3.) Was steht im derzeit gültigen AV zum Thema Schriftformerfordernis bei Vertragsänderungen?
4.) Gibt es einen BR und hat dieser hier MBR?
…und zu guter Letzt natürlich die Frage der Beweisbarkeit, daß die Vertragsverhandlungen auch dann Gültigkeit behalten sollten, wenn der AN die Abteilung wechselt.

Eine Arbeitsrechtschutzversicherung sollte ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt vor Ort abdecken. Wäre m.E. auch sinnvoll.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

das kann ich alles verstehen. Ja, mein alter Vorgesetzer durfte die Verhandlungen führen. Er hat mir letzte Woche dieses auch noch einmal bestätigt.

Die Verhandlungen waren soweit abgschlossen. Es gabe nur noch zwei unwehsentliche Fragen, diese sollte ich dann mit meinem neuen Vorgesetzten besprechen. Tja, und dann kam alles anders…

Wir sind eine Firma, in der es leider keine BR gibt. So muss hier jeder für sich „kämpfen“. In der Zwischenzeit sind die Verträge aller anderen Kollegen (wir sind so um die 100 in der ganzen Firma) umgestellt. Nur meiner eben nicht.

Na ja, ich werde mich dann mal an meine Rechtschutzversicherung wenden und hoffen das sie den Fall übernimmt.

Vielen Dank auf alle Fälle für die schnelle Antwort
Matthias

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