Hallo ,
wie schätzt Ihr folgendes Problem ein.
Worum geht es? Angenommen jemand arbeitet in einer Firma mit ca. 100 Angestellten. Nun sollte es im vergangenen Jahr eine Umstellung aller Verträge geben, die anders als heute, nur noch ein Gehalt kennen. Die ursprünglichen Verträge kannten Tagessätze unterschieden nach internen und externe Auftaggebern. Außerdem mussten Notebooks von Arbeitnehmer selber bezahlt werden. Im September/Oktober erfolgte ein Gespräch und man einigte sich mit dem damals zuständigen Vorgesetzten auf einen neuen Vertrag, der eine leichte Erhöhung des Jahresgehaltes vorsah. (Dieses würde der ehemalige Vorgesetzte auch jederzeit bestätigen. Im übrigen ist auch dieser von dem Vorgehen total überrascht und verwirrt) Es sollte nur noch der Vertrag ausgefertigt werden, Zeitpunkt der neuen Gültigkeit war der 1.1.2005. Im Dezember wechselt der Arbeitnehmer (freiwillig) die Abteilung und plötzlich sollte die ursprüngliche Absprache nicht mehr gelten, stattdessen wurde durch den neuen Vorgesetzten ein Vertrag mit einer deutlichen Reduzierung des Gehaltes angeboten. Der Hinweis auf die bereits erfolgte Verhandlung wurde abgelehnt. Seither wurde, trotz mehrfacher Aufforderung durch den Arbeitnehmer, der Vorgang quasi totgeschwiegen. Die Übrigen Kollegen haben mit Ihren jeweiligen Vorgesetzten die Verträge in der Zwischenzeit abgeschlossen (Teilweise sogar Rückwirkend zum 1.1.2004 Kann er auf die Ausstellung des mit seinem damaligen Vorgesetzten ausgehandelten Vertrages bestehen? Schließlich hätte der Kollege niemals die Abteilung gewechselt, wenn er gewusst hätte, dass es zu einer neuen Vertragsverhandlung kommen würde. Das ganze eskaliert in der Zwischenzeit ein wenig. Der z.Zt. noch gültige Vertrag sieht unter anderem das Homeoffice als „Hauptarbeitsplatz“ vor. Nun wurde per Arbeitsanweisung das Büro in der Firma als Hauptarbeitsplatz angewiesen. Auch der Hinweis auf den gültigen Vertrag wurde mit den Worten „Die Anweisung ist keine Diskussionsgrundlage sondern eine Arbeitsanweisung“ abgeblockt. Kann das einfach so gemacht werden? Vorsichtshalber geht der Kollege jetzt erst einmal in das Büro um keine Fehler zu machen. Ist das ganze eigentlich ein Vorgang, bei dem Hilfe durch die Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann? Es wäre wirklich toll, wenn ihr mir den einen oder anderen Tipp geben könntet! So langsam wird es tatsächlich ein wenig stressig. Und der Kollege weiss langsam nicht mehr was er tun soll.
Viele Grüße
Matthias