mir hat mein Kollege etwas erzählt, das ich nicht nachvollziehen kann:
Mein Kollege wohnt in einem Mehrfamilienhaus (Köln, falls das wichtig ist) zur Miete. Dort gab es vor einiger Zeit einen Wasserschaden. Irgendwo war ein Rohr undicht und da man das nicht genau lokalisieren konnte, mussten in mehreren Wohnungen diverse Wände aufgeklopft werden.
Sein Vermieter sprach ihn an und bat ihn, ihm seine Haftpflichtversicherung zu nennen. Genauso verhielt es sich auch mit den anderen Mietern. Alle hatten ihre Haftpflichtversicherung anzugeben. Mein Kollege verstand das nicht, er hatte ja keinen Schaden verursacht.
Der Vermieter erklärte daraufhin, es gäbe eine Abmachung zwischen den Versicherungen und Vermietern, dass die Haftpflichtversicherungen der Mieter sich solche Gebäudeschäden teilen würden.
Mein Kollege rief bei seiner Versicherung an und dort wurde ihm das bestätigt.
Und das krieg ich nicht in den Kopf. Was hat, im Ernstfall, meine Versicherung mit dem Gebäude des Vermieters zu tun wenn ich keinen Schaden verursacht habe. Ich verstehe das so, ich zahle meine Versicherungsbeträge und der Vermieter bekommt sein Haus auf meine Kosten sarniert? Das ist doch Betrug oder?
Hier würde mch mal interessieren, was mit den Mietern ist, die keine Haftpflichtversicherung haben bzw. was wäre gewesen wenn du deine Haftpflichtversicherung nicht angegeben hättest (hier besteht ja nun kein Direktanspruch an den Versicherer)?
Bist du dir hier sicher dass auch alle Mieter ihre Versicherung angegeben haben?
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Hier würde mch mal interessieren, was mit den Mietern ist, die
keine Haftpflichtversicherung haben bzw. was wäre gewesen wenn
du deine Haftpflichtversicherung nicht angegeben hättest (hier
besteht ja nun kein Direktanspruch an den Versicherer)?
Bist du dir hier sicher dass auch alle Mieter ihre
Versicherung angegeben haben?
100% sicher bin ich natürlich nicht, mein Kollege erzählte es so.
Und sein Vermieter sagte, die anderen Mieter hätten ihre Versicherungen auch angegeben.
So etwas nennt man „Teilungsabkommen“ und ist bei Versicherungen durchaus üblich. Ist ne Solidargemeinschaft.
Da sich die Prämien dadurch nicht erhöhen, wo ist das Problem für Dich persönlich?
Viele Grüße
Gisa
soweit ich weiß, besteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Hat einer der Beteiligten/Involvierten keinen Versicherungsschutz, müssen die anderen dafür aufkommen.
Ich kann der Sache leider nicht ganz folgen. Natürlich gibt es ein Teilungsabkommen, aber warum sollte es bei dieser Angelegenheit angewand werden? Ein Teilungsabkommen macht bei einer Massenkarambolage bei Autos Sinn. In dem geschilderten Fall neigt mann eher dazu, selbst wenn ein Schuldiger bekannt wäre (beispielsweise ein Mieter hat die Leitung angebohrt) in die Regulierung über die Gebäude- bei Schäden an Sondereigentum der Mieter über die Hausratversicherung zu gehen, da diese Sparten Neuwert ersetzen, im Gegensatz zur Haftpflicht, die nur den Zeitwert ersetzt. Der Gebäudeversicherer holt sich dann im Innenverhältnis wieder einen Ausgleich beim Haftpflichtversicherer.
Und genauso funktioniert es auch. Der Gebäudeschaden wird vom Gebäudeversicherer dem Vermieter ersetzt. Da der Schaden (wenn ich es richtig verstanden habe) aber nicht auf Verwitterung zurückzuführen ist, nimmt der Gebäudeversicherer nun bei der Haftpflicht (deswegen gesamtschuldnerische Haftung) Regress. Das der nicht in der Höhe durchgeführt werden kann, wie die Auszahlung an den Vermieter erfolgt ist, ist klar.
Soweit klarer?
Gruß
Marco
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