Absprechung von Mietänderungen bei Vermieterwechse

Hallo
Wenn man in einer kleinen Wohnung wohnt, in der eine Küche zur Mietsache gehört. Also diese im Mietvertrag erwähnt wird, das diese zu pflegen sei usw.
Wenn man diese nun raushaben möchte und gegen eine eigene neue ersetzen möchte. Der Vermieter hat laut eigenen Aussagen überhaupt nichts dagegen, wenn dieses aus der „Mietsache herausfällt“, da er dann natürlich auch nicht mehr für Ersatz und Reperaturen aufkommen muß.

Sollte man sich dies schriftlich geben lassen? Und was passiert, wenn man mit Vermieter A etwas abmacht (auch schriftlich) und dann das Haus an Vermieter B weiterverkauft wird und dieser dann beim Auszug meint, das man das wieder in den Urzustand bringen müsste. Darf er das dann?
Wenn Vermieter A z.B. „vergessen“ hat ihn über einen Umbau oder andere Veränderungen in Kenntnis zu setzen, oder kann er das dann mit Vermieter A abklären?

Zurück zur Küche: Wenn diese im Vertrag mit einbezogen ist (aber von den Kosten her nirgends mit aufgeführt wird!) kann/soll man dann wohl eine Mietminderung beantragen oder eher nicht?

Danke für eure Meinungen

Gruß
Andreas

Hallo,

wenn man auf der sicheren Seite sein will, muss man immer Absprachen auch nachweisen können.

Was den evtl. neuen VM B betrifft: Stell dir vor du kaufst eine Wohnung/ein Haus. Dafür erhältst du u.a. Dokumente wie laufende Mietverträge. Darin ist aufgeführt, das eine Küche mitvermietet wurde. Bei einer Besichtigung des Kaufobjektes siehst du eine flammneue, moderne Küche und freust dich über die Werterhöhung deiner Mietwohnung.

Dann will dein Mieter irgendwann ausziehen und behauptet plötzlich, die Küche gehöre ihm, das wäre mit VM A so abgesprochen. Was würdest du tun?

Und damit zurück zum ersten Satz.

Bezüglich der letzten Frage: Zumindest die Frage an den VM sollte gestellt werden. Wahrscheinlich ist, dass die Küche als wertsteigerndes Objekt ohne weiteren Mietzins in der Miete enthalten ist (oder es zumindest so gesagt wird).

Gruß
Nita