Hallo,
heute des öfteren hier gelesen, das Thema „Abstand“ auf der Autobahn.
Der fiktive Autofahrer Harald fährt des öfteren gerne Autobahn. Er ist trotz seiner jungen Jahren doch eher der gemütliche Fahrer und hält sich auch an die vorgegebenen Geschwindigkeiten. Vielleicht liegt es auch an seiner Spritschleuder das er nicht schneller fahren will.
Zum Thema,
Wieviel Abstand muss Harald den genau einhalten auf der Autobahn ? Beispiel - er fährt in einer 120km/h Zone und hat ca. 4 Sekunden Abstand zum vorherigen Fahrzeug (gemesen alá Sekundenzähler nach vorbeifahren eines Verkehrsschildes).
Gibt es eine Faustregel (bitte keine komplexen mathematischen Gleichungen) die Harald darauf hinweist, einen angemessenen Abstand zu halten ?
Danke und Gruß!
Hi,
mal ein Blick in die StVO, und was sagt die uns? Nichts, ist nicht geregelt.
Und deshalb haben unsere Juristen etwas gebastelt. Die sagen, der Abstand sollte 1,5Sek sein, die Realität inzwischen 1Sek ist der Mindestabstand.
Als weitere, inzwischen als offiziell angesehene Regel, halber Tacho, sprich bei Tacho 100km/h mindestens 50m. Was dem Abstand der Leitpfosten entspricht, so als Orientierung.
Der Abstand halber Tacho hat sich eingebürgert, weil darunter der Bußgeldbereich beginnt, und der Bereich zwischen etwa (schwammig) ganzer Tacho nur im Verwarngeldbereich liegt.
Schwammig deshalb weil bei Lkw inzwischen höchst offiziell, der Mindestabstand 50m beträgt, und die Juristen jetzt auch nicht mehr von ganzer Tacho ausgehen.
Also der Bereich zwischen ganzer Tacho und halber Tacho ist im grünen Bereich. Als Orientierung die Leitpfosten nehmen.
Q-Gruß
Hallo,
nur mal so am Rande sollte Harald des öfteren mit der Stopuhr sein Abstand messen, sollte er auf jeden Fall 100m mehr abstand halten da seine Reaktionszeit erheblich vrelängert wird!
Gruß
Sascha
nur so mal erwähnt: die reaktionszeit bleibt immer die gleiche. diese liegt meist faustwert 1 sek. was du meinst ist der reaktionsweg. das ist der weg , der das fz in dieser sek. zurücklegt.
hauptmann
hi,
die abstandsregel ist sehrwohl definiert.
- es muss soviel abstand zum vorrausfahrenden gehalten werden, damit man gefahrlos bei einem plötzlichen bremsen dahinter gehalten kann.
- der abstand ist so zu wählen, dass innerhalb der übersehbaren strecke angehalten werden kann. bei sehr schmalen straßen sogar innerhalb der hälfte .
innerorts 15m abstand.
außerorts halber tacho . bei extremen wetterlagen ganzer tacho.
nachts muss innerhalb der ausgeleuchteten strecke gehalten werden können. sind die rücklichter des vorrausfahrenden zu erkennen und ist der straßenverlauf durch rückstrahlende leitpfosten markiert so darf auch schneller gefahren werden auf autobahnen.
für fahrzeuge, für die ein tempolimit gilt,ist ab 50 kmh mind. 50 m abstand einzuhalten.
hauptmann
nur so mal erwähnt: die reaktionszeit bleibt immer die
gleiche. diese liegt meist faustwert 1 sek. was du meinst ist
der reaktionsweg. das ist der weg , der das fz in dieser sek.
zurücklegt.
Wenn man sich auf Stoppuhr und Verkehr konzentriert, dauert es aber länger bis man reagiert, als wenn man sich nur auf den Verkehr konzentrieren würde 
Bin jetzt schlauer. Dass für alle Fahrzeuge mit Geschwindigkeitslimit ab 50 km/h ein Mindestabstand von 50 Metern liegt ist sehr interessant. Dies bezieht sich dann auch auf einen PKW mit Anhänger nehme ich an?