Jeder kennt das Problem, dass sich, gerade wenn man auf der Autobahn den vorgeschriebenen Abstand zum Vordermann einhält, ein anderer dazwischen schiebt, z.B. um noch schnell zu überholen.
Wie schnell muss in einem solchen Fall der Abstand wieder hergestellt werden?
Und wie verhält es sich, wenn man in einem solchen Augenblick wegen zu niedrigem Abstand zum Vordermann „geblitzt“ wird?
Ist man in solch einem Fall immer der Dumme, oder gibt es da eine (technische?) Möglichkeit anhand der die Polizei erkennen kann, dass hier eigentlich der „Einfädler“ Schuld an der Abstandsverletzung war.
das Prinzip der Abstandsmessung ist, es wird ein Bereich von mindestens 300m mit Video überwacht. In diesem Bereich darf sich der Abstand nicht vergrößern. Bleibt er gleich und ist zu gering, wird der Sünder im Video festgehalten. Es sind mehrere Videokameras, für die Strecke und für das Fahrerbild. Dann wird die Geschwindigkeit berechnet, und der Abstand von den Rädern, der Überhang der Karosserie wird zu Gunsten des Sünders nicht berücksichtigt.
Sollte also einer in den Sicherheitsabstand einfahren, kann es auf dem Video gesehen werden, die Messung ist ungültig. Ansonsten sollte sich ja der alte Sicherheitsabstand wieder herstellen lassen, auch dann wenn der Sicherheitsabstand sich vergrößert, gibt es keine Messung.
Ebenso gilt, dass ein knappes Einscheren, und das Wegnehmen des Sicherheitsabstandes eines anderen Fahrzeuges eine Gefährdung für dieses bedeutet und verboten ist.
Ein Einscheren vor einem Wagen innerhalb dessen Sicherheitsabstandes (halber Tacho) und ohne zu schneiden, darf nur durchgeführt werden wenn der Überholende den Abstand zum Folgenden durch einen angemessenen Geschwindigkeitsüberschuss vergrößern kann.