Abstand Balkon - Wintergarten ?

Der Wohnungsbesitzer im Erdgeschoss möchte einen Wintergarten anbauen , der soll unter unserem Balkon gebaut werden welchen Abstand muß er zur Bodenplatte unseres Balkons einhalten , wir müssen ja evtl. mal am Balkon arbeiten ( Sanieren)

Lg
Dieter

Moin,

Aus technischer Sicht sollte er die Bodenplatte des Balkons als „Dach“ nutzen. Bei einer angenommenen Geschosshöhe von 2,50 plus Deckenkonstruktion (Streich etc.) von 30 cm kann doch keine vernünftige Höhe für einen Wintergarten rauskommen und dann noch gleichzeitig genügend Raum für Sanierungsarbeiten übrig bleiben. Unter 1 Meter freier Arbeitshöhe würde ich das aus dem Bauch heraus als unvernünftig ansehen.
Dann hätten wir eine Außenhöhe von 1,70 für den Garten, die Raumhöhe kannst du dir selber ausmalen. Okay, zum Liegen reicht es :stuck_out_tongue_winking_eye:

Die rechtliche Sicht dazu kann ich dir leider nicht anbieten. Bauantrag und Einwilligung des Eigentümers / der Eigentümerversammlung wären da wichtige Stichpunkte.

Ulrich

Tausche „Streich“ gegen Estrich :wink:

  1. geht das nur mit der Zustimmung der 3/4 Mehrheit der Eigentümer, 2. wird ein Bauantrag benötigt und 3. sollte man sich diese Zustimmung sehr gut überlegen wie dieses Beispiel zeigt:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Bauliche-Veraenderung-WohnungWintergarten--f27814.html
    ramses90

Na ja, dass mal jemand übertreibt, und erteilte Zustimmungen mehr als nur großzügig auslegt und erweitert, kann natürlich immer mal passieren. Davor ist man nie sicher. Das ist mE aber kein Argument dafür, grundsätzlich die Zustimmung zu dieser oder jeder anderen gewünschten Maßnahme zu verweigern. Ich bin zwar ohnehin kein Freund von Eigentum nach WEG. Aber wenn man sich darauf einmal eingelassen hat, dann ist man untereinander so ziemlich auf Gedeih und Verderb aufeinander angewiesen. Und wer sich gegenüber allen anderen unnötig quer stellt, der darf sich nicht wundern, wenn dann auch die anderen sich quer stellen, wenn man selbst mal einen Wunsch äußert. Da muss man sauber in Hinblick auf das künftige Zusammenleben abwägen.

Wichtiger ist mE einerseits die Maßnahme ganz konkret zu beschreiben, und dann auch gleich deren Umsetzung so zu begleiten, dass diese nicht anders als zugestimmt umgesetzt werden kann/sollten sich aus technischen Gründen zwingende Abweichungen ergeben, auch diese dann erst nach Zustimmung umgesetzt werden können, wenn sie den vorher abgesteckten Bereich möglicher Umsetzungsvarianten überschreiten.

Was die Unterseite des Balkons angeht, so sehe ich hier eigentlich sogar Vorteile für den oberen Eigentümer, wenn es gelingt, diese in den Wintergarten zu integrieren, und damit dem unteren Eigentümer deren Erhaltung künftig mit aufdrücken zu können. Das ist dann ja eigentlich nichts anderes mehr als eine Wohnraumdecke, und da ist dann ja auch klar, dass diese dann zur unteren Wohnung gehört. Man muss sich halt nur Gedanken machen, wie man künftig damit umgehen will, wenn es von oben mal zu Beschädigungen kommen sollte, die dann nach unten wirken. Der Balkonboden wird nicht so beschaffen sein, wie ein klassisches Flachdach. Aber ein Architekt/Bau Ing. sollte da eine passende Lösung finden.

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