ich durchwühle gerade die StVO, aber kann nichts finden.
Wenn ich auf einer Hauptstraße fahre und am Rande parken einige Autos, wie viel Abstand muss ich dann im Vorbeifahren lassen?
Wer kann mir da einen Link zu einem Gesetzestext geben?
ich kann dir leider keinen Link geben,
aber du kannst ja mal überlegen.
Im Endeffkt sollst du so fahren das du Niemand gefährdest.
Aber so ein Mindestabstand ist Schwer zu definieren.
Angenommen du hast einen LKW und fährst durch die Stadt.
In der StvO würde stehen das du 1,50 Meter Abstand halten musst.
Was aber wenn du bei diesem Abstand schon auf der Gefenfahrbahn fährst?
Das will die StvO auch nicht. Ich denke daher nicht das es einen mindestabstand in Zahlen (wie z.B.) beim Überholen gibt.
Es wäre einfach zu Schwer etwas zu finden, was in fast jeder Situation passen würde.
Wichtig wird nur sein das du niemanden geährdest.
Hoffe das hilft schon mal ein bisschen Weiter.
Wir haben ja gute Experten hier, die sicher mehr wissen
danke für Deine Antwort, auch wenn mir das nicht wirklich weiter hilft.
Im Endeffkt sollst du so fahren das du Niemand gefährdest.
Die Frage ist, wer gefährdete hier wen?
Im konkreten Fall fuhr ein Kumpel am Schluß einer Autokolonne, als direkt vor der Nase eine Autotür ganz aufgerissen wurde (wohl auch bedingt durch den Wind). Das kostete den Spiegel. An der gegnerischen Tür ist (leider) nichts zu sehen, daher kann man auch nicht den Winkel der geöffneten Tür erkennen. Und die Gegnerin bestreitet einen Zusammenstoß, bestand aber auf die Polizei, die die Sache aufgenommen hat, aber auch nichts genaues sagen konnte. Zum Glück hat mein Kumpel einen Zeugen als Beifahrer.
Der Abstand zum parkenden Auto war auf jeden Fall mehr als 0,5m. Ich meine mal diese Zahl als Mindestabstand irgdendwo gehört zu haben.
Aber man kann doch selbst mit einem PKW nicht immer einen Abstand von mehr als einen Meter halten. Da kenne ich einige Straßen, auf denen man bei Gegenverkehr dann gar nicht an parkenden Autos vorbeifahren dürfte, was wiederum einen Stau verursachen würde. Soviel zu meiner Überlegung.
Es wäre nett,wenn DU nicht immer aus Langeweile…
Hallo Axel,
es wäre nett,wenn du nicht immer aus Langeweile „Rumposten“ würdest…*danke*…
Nur noch einmal GAANZ Speziell für dich:
ES GIBT KEINE VORAUSDEFINITION für einen „Mindest-Seitenabstand“
zu Fahrzeugen am Fahrbanrand…
(Darauf bezog sich übrigens auch die Frage…*grinz*…)
Der zu wählende „Seitenabstand“ ist mämlich immer vom
„Aktuellen“ Verkehrsgeschehen abhängig…
es wäre nett,wenn du nicht immer aus Langeweile „Rumposten“
würdest…*danke*…
es wäre nett, wenn Du nur dort posten würdest, wo Du auch Ahnung hast. Im Plauderbrett vielleicht…*danke*…
Nur noch einmal GAANZ Speziell für dich:
ES GIBT KEINE VORAUSDEFINITION für einen
„Mindest-Seitenabstand“
Prima. Und warum schreibst Du dann völlig zusammenhanglos was von Anhalten können?
zu Fahrzeugen am Fahrbanrand…
(Darauf bezog sich übrigens auch die Frage…*grinz*…)
Eben. Schön, dass Du das doch noch herausgefunden hast.
Der zu wählende „Seitenabstand“ ist mämlich immer vom
„Aktuellen“ Verkehrsgeschehen abhängig…
Na siehst Du? Mit ein wenig Mühe kannst sogar Du eine Antwort auf die Frage finden.
Fehlt halt nur noch ein link zur passenden Vorschrift oder Urteil. Hier ist eins: http://www.legios.de/pslegios/fn/page/sfn/legios/fun…