Abstand einer Garage von der Kurve bei einem Eckgrundstück

Hallo,
ich möchte eine Garage in die Ecke meines Eckgrundstückes stellen, also da, wo die beiden Straßen sich treffen.
Beim Duisburger Bauamt habe ich schon gefragt, welche Auflagen zu beachten sind, bekam aber nur als Antwort, ich solle mich an einen Architekten wenden. Aber vielleicht weiß auch jemand von Euch, welche Abstände einzuhalten sind.
Soweit ich weiß, kann man Garagen auch auf die Grundstücksgrenze stellen (hier also: bis an den Bürgersteig). Gilt das auch bei einer Kurve? Oder muss da eine freie Sichtachse für die Autofahrer gewährt werden?
Für die Garagenausfahrt müsste ja die Bordsteinkante abgesenkt werden - aber geht das überhaupt, dass die Ausfahrt der Garager über die Kurve erfolgt?
Falls die Reglungen lokal verschieden sind: in welchem dicken Buch müsste ich nachforschen?

Für jeden Tipp dankbar
Hahu

Hallo!

Wie immer fehlt zur genauen Aussage ein Lageplan oder Skizze der Örtlichkeit.

Grundsätzlich darf eine Garage, wenn sie bestimmte Höchstmaße einhält, direkt an der Grenze stehen. Auch in einer Ecke, also an 2 Grenzen liegend (eine kurze Seite, eine lange Seite.
Eine Einschränkung gibt es noch, es gibt so eine max. Grenzbebauung nur einmal je Grundstück. Stehen bereits Grenzbauten da, kann man nichts mehr oder nur noch kurze Grenzbauten errichten (also das Maß was zur Max.Grenzlänge noch frei wäre)

Das möglicherweise nötige Sichtdreieck ist ein ganz andere Sache. Das kommt auf die Örtlichkeit an.
Ob in einer kurve ( wie gesagt, man müsste die Skizze sehen können) überhaupt eine Zufahrt errichtet werden darf kann dir hier niemand sagen.
Möglich, denn wenn ein Grundstück nur an einer gebogenen Straßenführung läge, so braucht das ja auch eine Zufahrt. Aber beliebig frei wählbar wird sie nicht sein.

Kläre das am besten mit dem Bauamt. Geh hin, nimm einen Lageplan mit und zeichne da die Garage und Überfahrt probeweise ein.

mfG
duck313

Ich beschäftige mich im Moment auch mit solchen Fragen und will eine Garage aufstellen. Zum Glück war das Bauamt meiner Gemeinde nicht so knausrig mit Auskünften.

Ich wohne in der Schweiz und hier gibt es sicher andere Bestimmungen als bei Euch in Duisburg.

Mir scheint aber, dass eine Ausfahrt direkt auf die Strasse auch in Deutschland nicht toleriert wird. Ist doch einfach zu gefährlich. Bei uns muss zwischen dem Garagentor und der Strasse mindestens 3.50 Meter Abstand eingehalten werden. (mit automatischem Tor) Mit manuellem Tor sind das sogar 6 Meter, damit du nicht auf der Strasse das Auto abstellen musst um das Tor zu öffnen.

Sicher, das wäre hier auch so.
Aber der Frager sprach ja von einem Bürgersteig( oder für Dich Trottoir) , der zwischen Grundstücksgrenze und Straße liegt.

Müsste wohl dann ein sehr breiter Bürgersteig (oder Trottoir :wink:) sein, damit man direkt an das Trottoir bauen dürfte (bei uns jedenfalls)