Hallo,
ich möchte eine Garage in die Ecke meines Eckgrundstückes stellen, also da, wo die beiden Straßen sich treffen.
Beim Duisburger Bauamt habe ich schon gefragt, welche Auflagen zu beachten sind, bekam aber nur als Antwort, ich solle mich an einen Architekten wenden. Aber vielleicht weiß auch jemand von Euch, welche Abstände einzuhalten sind.
Soweit ich weiß, kann man Garagen auch auf die Grundstücksgrenze stellen (hier also: bis an den Bürgersteig). Gilt das auch bei einer Kurve? Oder muss da eine freie Sichtachse für die Autofahrer gewährt werden?
Für die Garagenausfahrt müsste ja die Bordsteinkante abgesenkt werden - aber geht das überhaupt, dass die Ausfahrt der Garager über die Kurve erfolgt?
Falls die Reglungen lokal verschieden sind: in welchem dicken Buch müsste ich nachforschen?
Für jeden Tipp dankbar
Hahu