Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe heute eine Kündigung meines Vermieters wegen Eigenbedarfs bekommen. Ich bewohne die Wohnung seit ca. 2,5 Jahren. Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist meines Erachtens rechtens (Alterswohnsitz, finanzielle Situation). Er lässt mir auch über ein halbes Jahr Zeit, um eine neue Wohnung zu finden.
Der Mietvertrag ist unbefristet. Ich bin nie davon ausgegangen, dass er die Wohnung einmal für sich selbst brauchen würde. Er hat diesbezüglich nie eine Andeutung gemacht.
Ich habe - neben Maklercortage und Umzug - sehr viel in diese Wohnung investiert (Zeit und Geld (ca. 4000,-) und Kraft!): Verlegen von Parkett, Einbau einer neuen Küche mit Fliesenspiegel, Schließen eines Durchgangs, viele Schönheitsreparaturen (die Wohnung war noch im Stil der 80er Jahre) - natürlich mit der Auffassung hier eine langfristige Investion zu tätigen.
Frage: Habe ich ein Recht, dass der Vermieter mir einen angemessenen Abstand für die geleisteten Investitionen zahlt oder mir die entstandenen Unkosten ersetzt? (eine eingepasste Küche mitnehmen ist immer so eine Sache; Parkett mitnehmen geht schlecht). Hinzu kommen die Kosten für einen Umzug (Maklergebühr, Umzugsunternehmen, neue Investitionen).
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Im Prinzip nein. Nur dann, wenn er damals schon von dem Eigenbedarf wusste und deine Investitionsabsichten kannte, könnte man über eine Aufklärungspflicht nachdenken, die zu einem Schadensersatzanspruch führt. Aber das müsstest du auch alles nachweisen können.
Eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich erst nach 3 Jahren möglich. Das bedeutet, dass Ihr V. Ihnen nicht großzügig ein halbes Jahr Zeit zum Auszug setzt, sondern dass er diese Regelung genau kennt. Denn dann sind die 3 Jahre um. Er hat aber vergessen, dass erst nach Ablauf der 3 Jahre gekündigt werden kann. Er muss also warten, bis Sie 3 Jahre in der Wohnung wohnen und kann Ihnen dann die EB Kündigung zusenden. Dann beginnt die K.frist von 3 Monaten zu laufen!
Zu den Einbauten: Sie brauchten die schriftliche Genehmigung des V., diese Einbauen zu machen. In dieser G. stehen dann auch die Bedingungen für den Auszug. Offensichtlich haben Sie keine solche G. Dann haben Sie Pech, Sie müssen alles auf eigene Kosten rückbauen. Es sei den, der V. gestattet es Ihnen, einzelne Einbauten drin zu lassen. Natürlich auf Ihre Kosten.
Reden Sie mit dem V. und erklären Sie ihm das mit den 3 Monaten K.frist. Verzichten Sie darauf, wenn er auf den Rückbau verzichtet (alles schriftlich machen!).
Hallo verehrte/r User/in,
Sie sollten sich mit diesem Problem am besten an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Da ich den Inhalt Ihres Mietvertrages nicht kenne, kann ich Ihnen leider auch keine spezifischen Auskünfte geben.
Gruß USKO
Danke für die Antwort!
Ich muss einiges richtig stellen:
- Der Mietvertrag läuft doch schon über 3 Jahre. Hatte das falsch im Kopf.
- Ich habe das schriftliche Einverständnis des Vermieters über den Einbau der Küche und das Verlegen des Parketts mit dem Hinweis, vom Nachmieter einen Abstand dafür zu nehmen (dass es der Vermieter sein würde, konnte ich nicht ahnen). Für die baulichen Veränderungen hatte ich seine mündliche Zusage. Ich denke auch nicht, dass er dies rückgängig machen möchte.
NEIN !
im Gegenteil, der Vermieter kann und wird (weil es das BGB so vorschreibt) auf den Rückbau bestehen, sollten die baulichen veränderungen ohne seine schriftliche Genehmigung erfolgt sein.
dann haben Sie ja eine rechtswirksame Genehmigung erhalten, die Umbauten zu tätigen. Dann können Sie, rechtlich gesehen, auch drin bleiben. Bezüglich des Abstandes an den Nachmieter (bzw. hier den Vermieter) gilt, dass die Kosten der Eingebauten gegenstände geteilt durch die Abnutzung der eingebauten Gegenstände den Wert darstellt, der jährlich abzuschreiben ist.wenn man also von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren für die Küche ausgeht und sie hat, einmal angenommen, 15.000 e gekostet, dann hat sie eine jährlichen Abschreibung von 1000 e. da Sie sie drei Jahre nutzen, haben Sie 3000 e davon schon verbraucht. Der Restwert wäre also in diesem Fall 12.000 e. Die vom Finanzamt anerkannten Nutzungsdauern kann man im Internet erfahren.
Eine schriftliche Genehmigung liegt vor.
Hallo.
Ob ein Aufwendungsersatzanspruch besteht hängt wesentlich davon ab, ob und welche Vereinbarung mit dem Vermieter vorlag. Lag keine vor und der Mieter hat eigenmächtig die Arbeiten vorgenommen, dann kommt ein Ersatzanspruch eher nicht in Frage.
Ein Ersatzanspruch käme zum Beispiel dann in Frage, wenn die Wohnung gar keinen Bodenbelag gehabt hätte und der Mieter Parkettböden verlegt. Gefällt dem Mieter allerdings der vorhandene Boden nicht und er legt neue Böden, dann besteht kein Ersatzanspruch (ausser der Vermieter sichert einen solchen zu).
Ferner könnte ein Ersatzanspruch bestehen, wenn für den Vermieter bei Vermietung des Objekts bereits absehbar war, dass er die Wohnung recht bald selbst nutzen möchte. Hier sehe ich eine Einflugschneise. Die Rechtsprechung bewertet nämlich Eigenbedarfskündigungen nach einer derart kurzen Mietdauer in der Regel als treuwidrig und damit unwirksam, wenn der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhanden oder vorhersehbar war.
Ferner könnte eine Chance bestehen, wenn der Vermieter beispielsweise nicht in eine andere leerstehende Wohnung zieht.
Insgesamt sollten sie versuchen, sich mit dem Vermieter finanziell zu einigen. Wenn sie ihn auf die rechtlichen Schwachpunkte der Kündigung hinweisen, könnte eine Abfindung möglich sein.
Bitte beachten Sie, dass diese Diskussion keinen juristischen Ratschlag darstellt.
Hallo,
die Kosten für den Umzug, Makler usw. wird Ihnen wohl niemand zu ersetzen haben. Im Übrigen dürfte ein direkter Anspruch auch nicht so einfach sein. Es hat Sie ja niemand darum gebeten, das alles zu tun. Sie sollten daher versuchen, sich mit Ihrem Vermieter zu einigen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo Antonie_8,
entschuldige, wenn ich Deine Anfrage nicht rechtzeitig beantworten konnte. Durch meine Erkrankung an Leukämie musste ich einer Chemoterapie kurzfristig unterziehen, was mit einem Aufenhalt im Krankenhaus verbunden war.
Bitte sehe es mir nach, dass ich nicht schon früher Dich davon unterrichten konnte.
Mit freundlichem Gruß
Willi