Abstand Gitterstäbe

Hallo,
unser Kleiner wird gerade mobil und erobert unsere Wohnung. Wir sind immer wieder erstaunt, in welche engen Ritzen er reinkrabbeln kann. In der Wohnung gibt es eine Metall-Treppe mit Gitterstäben, bei denen wir uns nicht sicher sind, ob er vielleicht durchpaßt und herunterfällt. Bei unserem Laufgitter haben die Stäbe einen viel geringeren Abstand als bei der Treppe.
Gibt es irgendwelche Richtwerte/Standardmaße/o.ä. für den Abstand der Gitterstäbe, bei denen man sicher sein kann, daß es „kindersicher“ ist?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hi,

Gibt es irgendwelche Richtwerte/Standardmaße/o.ä. für den
Abstand der Gitterstäbe, bei denen man sicher sein kann, daß
es „kindersicher“ ist?

in den Baunormen gibt es dazu Angaben, wenn ich es richtig im Kopf habe sind es 12cm (z.B. der Mindestabstand von Balkongittern). Bei Bedarf wäre das Immobilienbrett für die Frage geeignet.

Gruß Stefan

Hi!
Es sind 9 cm. 12 wären schon zu groß. Miss mal beim Bettchen nach.
Wenn dir die Treppe zu unsicher ist, dann verkleide das Treppengeländer doch mit einem Netz aus dem Baumarkt. ist die preiswerteste Variante.
LG Anja

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Hi,

ja da gibt es maximale Abstände für die stäbe. Bei einer Bauabnahme wird das normalerweise nachgemessen. Das war zumindest bei den Bauten im Bekanntenkreis so. Der Mensch vom Bauamt hat JEDEN!!! Abstand nachgemessen…

Hallo!

Ich habe als Kind auch mal meinen Kopf durch ein Treppengeländer gesteckt, an der Außentreppe des Postamtes, und dann steckte er fest.

Mein Vater hat die Stäbe auseinandergebogen. Das Treppengeländer mit den beiden verbogenen Stäben hat mich noch Jahrzehnte daran erinnert.

Grüße

Andreas

Ich habe nachgesehen:
Hi,

Es sind 9 cm. 12 wären schon zu groß.

ich habe mich getäuscht, es steht nicht nur in den Baunormen sondern (zumindest für Hessen) sogar im Gesetz (bzw. in den Gesetzen, nämlich den länderspezifischen Bauordnungen):
Bauordnung für Hessen: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/361_Baurech… (Absatz 5)

Weiter gibt es die DIN 18065 (Treppen), die folgendes bestimmt: „In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, … . Dabei darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12cm betragen.“

Meine Erinnerungsvermögen hat also doch nicht übermäßig gelitten… :wink:

Gruß Stefan

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Nicht ohne Grund, wie wir in unserer Familie feststellen mussten.

Meine Schwester hat vor etwas über 5 Jahren ein Haus gekauft - Vorbesitzer & Bauherren - ein älteres Ehepaar…

…Baujahr - ca. 70er Jahre - Kinder des Paares waren wohl schon aus dem „Gröbsten“ hinaus

Leider scheint da damals nicht so drauf geachtet worden zu sein.
Bei der Treppe meiner Schwester hatten alle Stäbe einen Abstand von 10 cm… …bis auf einen - der zur Wand… da fanden die Bauherren es wohl schicker zwischen Stab und wand 15 cm zu haben anstatt Stab 10 cm Stab 5 cm Wand…

…Mein Neffe hat es herausgefunden und ist ein komplettes Geschoss im freien Fall heruntergefallen.
Er hat sich - bis auf ein paar blaue - zum glück NICHTS getan (im Krankenhaus konnte es keiner glauben) jedoch wurden die Treppen von meinem Bruder und meinem Schwager sofort mit Holzplatten sicher gemacht.
Aussehen war egal - hauptsache sicher!

Jetzt ist der kleine Sturzpilot fast 3 und kommt mit seinem Dickkopf nicht mehr dazwischen - zum Glück!

Hallo zusammen,

vielen dank für die Infos. Der Abstand der Gitterstäbe ist 11-12 cm, also werden wir versuchen das Geländer zu verkleiden.

Viele Grüße
Steffen