ABSTAND-Schild gegen Drängler

Hallo,

häufig passiert es, dass man während eines Überholvorgangs durch ein heranrasendes, übermotorisiertes Fahrzeug, gesteuert von einem ungeduldigem Fahrer, bedrängt wird.

So sei die Idee eines im Bedarf eingeschalteten, leuchtenden Schild in der Heckscheibe geboren mit den Worten: ABSTAND
oder ABSTAND AUS ANSTAND.

Was besagen unsere Verkehrsgesetzte über die Legalität eines solchen Hinweises?

LG Bastian

Was besagen unsere Verkehrsgesetzte über die Legalität eines
solchen Hinweises?

Hi,

es sagt, am Auto darf nur leuchten was zugelassen ist. Und solche Dinge sind nicht zugelassen.

Q-Gruß

Huhu!

Ganz richtig, was Du schreibst.

Aber spannend wäre es schon, zu erfahren, ob irgendeiner dieser Vollidioten dann vom Gas ginge … „oh, ich halte ja den Mindestabstand nicht ein, gut, dass es mir einer mitteilt“!

Ich fürchte, es findet sich irgendein Fernsehsender, der das für „die beste Idee Deutschlands“ hält.

Hallo
Es gibt solche Zusätzteile.
Die funktionieren auch zu fast 100%.
Nur leider darf nicht jeder die Dinger einbauen/benutzen.
Der Text ist:

Bitte folgen
Polizei

herzlichst

Uwe

Hallo,

und ich frage mich immer

…ob irgendeiner dieser Vollidioten…

die mit so einer 55 PS Mühle in der Gegend rumeiern denn genau
wissen das bei 130 KMh absolut nichts mehr drin ist und dann
trotzdem versuchen irgendwie auf 140 KMh zu kommen in dem sie ins
Lenkrad beißen und das Bodenblech durchtreten, denn so sitzen diese
Pflaumen in diesen Blechbüchsen mit den 145er Rennreifen drin.

Gruß
SuTiKa

…ob irgendeiner dieser Vollidioten…

Hi,

könntest Du das näher spezifizieren?

die mit so einer 55 PS Mühle in der Gegend rumeiern denn genau
wissen das bei 130 KMh absolut nichts mehr drin ist und dann
trotzdem versuchen irgendwie auf 140 KMh zu kommen in dem sie
ins
Lenkrad beißen und das Bodenblech durchtreten, denn so sitzen
diese
Pflaumen in diesen Blechbüchsen mit den 145er Rennreifen drin.

Wenn diese Pflaumen wie Du sie nennst, regelkonform mit 130 überholen, ist da überhaupt nichts daran auszusetzen, und wenn sie dann noch versuchen das Letzte aus der Mühle herauszuholen damit der Überholvorgang möglichst kurz ist, finde ich es äußert unpartnerschaftlich, wie sich hier jemand äußert.

Die Bedrängten, bezeichnen auch nicht die Drängler als Affen, nur weil der Gesichtsausdruck mancher Drängler an diese Spezies erinnert. Besonders von den besonders Intelligenten, die versuchen hinten schieben, wenn vorne nichts geht.

Q-Gruß

8 „Gefällt mir“

Hallo,

auch Dränglern steht Respekt zu!

Immerhin reduzieren sie die Übervöllkerung der Erde!!!

Es gibt Richtlinien in der StVZO die klar Regeln was, wo, wie und wann Beleuchtungen am FZG angebracht werden dürfen.

Eine solche Idee durch zusetzten ist enormer Verwaltungsaufwand!

Gruß

Sascha

hi,
aber es würde ausreichen, ein reflektierendes schild von innen anzubringen mit der aufschrift.
achtung video oder so.
das ist legal und hilft. bitte jetzt nicht kommen ist ja vor gericht nicht verwertbar oder ähnliches. pädagogisch wird aber erst mal darüber nachgedacht.
ich kenne da zum beispiel jemanden, dem hat immer sehr gestöhrt, dass ständig auf seinem waldweg gefahren wird.
er hat kurzerhand ein schild aufgestellt mit der aufschrift:
achtung nagel
was schätzt man wie viele sind dort jetzt noch durchgefahren???:smile:)
hauptmann

aber es würde ausreichen, ein reflektierendes schild von innen
anzubringen mit der aufschrift.
achtung video oder so.
das ist legal und hilft.

Hi,

da muss ich leider den Hinweis geben, zu den Lichttechnischen Einrichtungen gehören auch reflektierende Schilder,Folien und dergleichen. Die sind im Straßenverkehr nur sehr begrenzt und nur für bestimmte (Anwendungen)Fahrzeuge zugelassen. Ob so ein Schild beanstandet würde? Kommt wohl auf den Polizist an, ob der jetzt da einschreitet.

Q-Gruß

hi,
ja ok , reflektierende parktafeln sind mit einer parkbeleuchtung gleichzusetzen. die sind außen am fahrzeug angebracht. ob ein schild, von innen auf die hutablage gestellt beanstandet wird ???
rein stvzo technisch kenne ich keine stelle, die solch ein fall explizit behandelt wird. es darf nur nicht zu verwechslungen kommen.
hauptmann

Hi Q

es sagt, am Auto darf nur leuchten was zugelassen ist. Und
solche Dinge sind nicht zugelassen.

Was wäre, wenn der rein erzieherische Wert einer solchen Einrichtung dazu führen würde, dass die Drängler dadurch abgeschreckt werden könnten?
Wie dürfte eine solche Einrichtung dann wohl verkehrsrechtlich aussehen?
Mach mal einen Vorschlag. (keine Ironie sondern ernst gemeinte Frage)

Gruß Rumburak

Hi,

wer drängelt, der weiß schon das er drängelt, der brauch es nicht auch noch schriftlich.

Nicht aus dem Konzept bringen lassen und einfach tun als wäre keiner hinter einem. Überholvorgang abschließen, rechts rüber und vergessen.

Was ich mache, falls einer zu penetrant wird und ich nicht nach rechts kann, leichte Geschwindigkeitswechsel, also kein bremsen, nur etwas vom Gas, kein starkes beschleunigen, manchmal hilft es. Es nervt ihn, und deshalb hält er dann Abstand.

Eskalation bringt nichts, und früher oder später hängt der in einer Abstandskontrolle. Zum solche Vögel disziplinieren sind die Polizisten da.

Q-Gruß

1 „Gefällt mir“

Hi,

Wenn diese Pflaumen wie Du sie nennst, regelkonform mit 130
überholen, ist da überhaupt nichts daran auszusetzen

„regelkonform“ bedeutet in diesem Fall „mit deutlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende“. Wenn das nicht gegeben ist, dann ist auch nix mit regelkonform.

.m

1 „Gefällt mir“

Hallo,

„regelkonform“ bedeutet in diesem Fall „mit deutlich höherer
Geschwindigkeit als der zu Überholende“.

Was bei einem LKW auch dann schon gegeben ist, wenn man 110 fährt.

Und natürlich berechtigt der eine Verstoß noch lange nicht den anderen.

Gruß
loderunner

Moin!

häufig passiert es, dass man während eines Überholvorgangs
durch ein heranrasendes, übermotorisiertes Fahrzeug, gesteuert
von einem ungeduldigem Fahrer, bedrängt wird.

Häufig passiert es, dass man während der Autofahrt durch ein unaufmerksam die Spur wechselndes, untermotorisiertes Fahrzeug, gesteuert von einem unaufmerksamen Fahrer, genötigt und gefährdet wird…

So sei die Idee eines im Bedarf eingeschalteten, leuchtenden
Schild in der Heckscheibe geboren mit den Worten: ABSTAND
oder ABSTAND AUS ANSTAND.

Wer einen solchen „Bedarf“ häufiger als zweimal im Jahr erkennt, ist höchstwahrscheinlich selbst das Problem.

Was besagen unsere Verkehrsgesetzte über die Legalität eines
solchen Hinweises?

Die „Verkehrsgesetze“ besagen zunächst, dass

  • ein Spurwechsel nur ohne Gefährdung / Behinderung des nachfolgenden Verkehrs erfolgen
  • ein Überholmanöver mit deutlich höherer Geschwindigkeit als die des Überholten durchzuführen
  • das Rechtsfahrgebot zu beachten

ist.

Das sagt eigentlich alles. Die Anzeigevorrichtung dürfte somit gar nicht nötig sein, solange kein beleidigender Text über sie angezeigt wird, sehe ich in ihr jedoch den Status eines Autoaufklebers, weshalb man diese Spielerei durchaus installieren könnte.
Ich habe mir auch schon überlegt, eine solche mit dem Text „Bitte - Rechtsfahr - Gebot - beachten“ zu installieren und nach einem der üblichen unnötigen Überholvorgänge von Mittelspurschleichern zu aktivieren… :wink:

Gruß,
M. (der trotz 60.000 Km p.a. auf der Autobahn so gut wie nie bedrängt wird.)