angenommen man hat eine sehr begehrte Wohnung und kann für diese einen Nachmieter stellen. Ist es in Ordnung (rechtlich meine ich) für die Vermittlung dieser Wohnung (konkret: Empfehlung an Vermieter) einen hohen „Abstand“ zu nehmen. Wohl gemerkt, dieser Abstand deckt sicher nicht die Möbel und Einrichtungen ab, die in der Wohnung verbleiben würden. Es würde sich um eine Art Empfehlungsbonus handeln, der dafür gezahlt wird, dass der Nachmieter vorgeschlagen wird und die Wohnung dann auch tatsächlich erhält.
wenn Sie das machen, begeben sie sich in den Bereich der gewerblichen Vermietung. Sie arbeiten dann als Makler. Solange das unentgeltliche machen ist das kein Problem. Wenn sie dafür Geld nehmen, auch wenn sie dieses Abstand nennen, müssen sie dafür eine entsprechende Maklergenehmigung haben. Und sie müssen das Geld versteuern.
Anders ist es, wenn sie Gegenstände aus ihrem Eigentum in der Wohnung belassen und diese dem Vermieter oder dem Nachmieter verkaufen.
Hallo Thomas,
ein Nachmieter braucht vom Vormieter überhaupt nichts zu übernehmen und kann eine leere Wohnung verlangen. Abstandszahlungen sind immer freiwillig. Im übrigen vergibt der Vermieter die Wohnung und nicht der Vormieter !
Besten Gruß USKO
Nein, sicher nicht. Dieser Vertrag könnte später erfolgreich angefochten werden und wäre damit rückwirkend nichtig. Der neue Mieter könnte den Betrag bis zur Verjährung noch Jahre später zurückfordern. § 4a Absatz 1 Satz 1 Wohnungsvermittlungsgesetz regelt, dass eine solche Vereinbarung unwirksam ist. Zudem könnte der Alt-Mieter Probleme mit dem Finanzamt bekommen, weil diese Provision zu versteuern wäre.
da ich auf diesem Gebiet (gibt es in unserem Unternehmen nicht!) keinerlei Erfahrung habe, möchte ich natürlich nichts Falsches antworten. Bitte sehen Sie im Mietforum (Internet) einmal nach, dort gibt es versch. Afragen u.Antworten dazu.
Ihnen eine angenehme Weihnachtszeit wünscht
Waldi64
Hallo Thomas,
deine Frage hat nichts mit dem eigentlichen Mietrecht zu tun. Das ist eher eine zivilrechtliche Frage und du solltest einen Anwalt fragen, ob du da Ärger bekommst.
Persönlich sehe ich da keine Probleme. Wenn du jemanden findest der dafür was bezahlt, na dann bitte schön. Aber wie gesagt, hat nichts mit Mietrecht zu tun.
Hallo,
falls Sie sich mit Ihrem Vermieter einig sind, dass Möbel in der Wohnung verbleiben, können Sie einen finanziellen Ersatz verlangen, ob das die andere Seite akzeptiert, liegt ganz bei dem.
Für eine Vermittlung eines Nachmieters können Sie nichts verlangen, aber mit dem Vermieter verhandeln, ob er etwas zahlt. Vereinbaren lässt sich fast alles; es müssen nur beide Partner damit einverstanden sein!!
Einen Versuch ist es immer wert.
Gruß suver