Abstand vereinbart, Meinung geändert

Als Nachmieter haben wir mit der vormieterin eine Abstandsvereinbarung getroffen.
Sie hatte für alle interessenten ein formular vorbereitet, auf dem man sich verpflichtet bei zustandekommen des mietvertrages, ihre einbauten abzukaufen zu einem bestimmten betrag.
nun haben wir uns völlig übernommen, indem wir ihr ihre tolle luxuseinbauküche abkaufen wollten, und dies haben wir handschriftlich mit in den vertrag aufgenommen.
schon am nächsten tag habe ich dies bereut, sie war sauer und sagte ich hätte ja schon unterschrieben und muss mich daran halten, sonst hätte sie mich ja gar nicht vorgeschlagen als nachmieter.

der vermieter hat uns nun den mietvertrag gegeben, die küche will ich aber nicht haben, sie ist eigentlich unbezahlbar für uns.

frage: können wir von dem kauf der küche zurücktreten, obwohl sie uns gerade deswegen vermittelt hat? wenn ich den normalen abstand zahle, verpflichtet mich das dann auch den handschriftlichen teil der abstandsvereinbarung zu erfüllen?

danke im voraus
david

Vertag ist Vertrag!
Wozu sollte es Verträge geben, wenn man einfach seine Meinung ändern könnte? Man muss schon vorher überlegen, auf was man sich einlässt!
Solche Gedankengänge sind schon unverständlich und lassen an einer generellen Geschäftfähigkeit zweifeln!

Nun ja, bei so einer Besichtigung steht man mächtig unter Druck. Und wer hat nicht schon mal etwas gekauft ohne es hinterher zu bereuen. Das ist menschlich und durchaus verständlich. Wenn das nun heissen soll, dass es keinen Ausweg gibt, nehme ich das hin. Aber ich möchte nicht als doof hingestellt werden.

Wer einen Vertrag unterschreibt verpflichtet sich. Wenn das nicht als Haustürgeschäft ausgelegt werden kann oder eine sonstige Möglichkeit zum Rücktritt besteht, werden Sie Ihren Teil des Vertrages erfüllen müssen. Am Besten reden Sie mit der Vormierterin und einigen sich.