Abstand von Baum zur Grundstücksgrenze

Hallo!

Ich wüsste gerne eure Meinung zum folgenden Fall:

Ein Ehepaar bewohnt eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im Nachbargarten stand bis vor ca. 2 Jahren ein sehr großer Walnussbaum relativ dicht an der Grundstücksgrenze, so dass nicht nur die Blätter im Herbst auch auf den Weg zur Haustür des Mehrfamilienhauses fielen, sondern auch der Baum sehr viel Licht wegnahm (der Baum stand vor einem Nord-Ost-Fenster der Wohnung). Der Nachbar fällte den Baum (ohne Zutun des Ehepaars) vor ca. 2 Jahren, weil er ihm selber zu groß wurde.

Das Ehepaar und auch die Eigentümer der Wohnung unter der Wohnung des Ehepaars waren sehr froh darüber, dass der Baum weg war. Jetzt hat das Ehepaar im Herbst entdeckt, dass ca. 3 Meter (evtl. auch weniger) von der Grundstücksgrenze entfernt ein neuer Nussbaum wächst, der auch vom Nachbar gepflegt wird. Auf Nachfrage reagierte der Nachbar unkooperativ und verärgert.

Der Garten des Nachbars ist sehr groß, er könnte auch an einer anderen Stelle einen Nussbaum pflanzen, der niemanden stört.

Jetzt wüsste das Ehepaar gerne, ob es Vorschriften und Gesetze gibt, die die Abstände von Bäumen zur Grundstücksgrenze regeln. Wir gehen mal davon aus, dass das Ehepaar in einem Dorf (ca. 1000 Einwohner) in der Nähe von Stuttgart (also Baden-Württemberg) wohnt.

Was kann das Ehepaar tun, um den Nachbarn zum Fällen oder Umpflanzen (falls das möglich ist) des neuen Nussbaums zu bewegen?

Viele Grüße,
Annegret

Moin,
http://www.nachbarrecht.de/nrg_bw.html
§ 16.1.5
Ob es sich allerdings um die aktuelle Version handelt ist nicht bekannt.

vnA

Hallo und guten Abend ,

denke dies kann auch für Euch zutreffen : Viel Glück, mir hat es geholfen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__910.html