In unserem Sportverein ist ein obererdischer Gastank.
UNbelehrbare Mitglieder grillen nahe dem Tank.
trotz wiederholter Verwarnung
Wie weit muss eine offene Feuerstelle(grill) vom Gastank nach den Vorschriften entfernt sein.
WElche Vorschriften gelten und wo nachzulesen.
Als Vorstend muss ich Behautungen belegen ,
nachprüfbar.
Danke im voraus
U.Möller