Abstand zu geparkten Anhängern?

Bei uns im Wohngebiet stehen oft kleine und große Anhänger, die Parkplatznot ist groß. Ein geparkter Anhänger kann doch nicht auch noch Anspruch auf Platz für die länge von 2 oder mehr PKWLängen haben?
Wieviel Abstand muß ich in einer Strasse zu einem geparkten Anhänger halten? und habe ich Schuld wenn der LKW nicht genug Platz zum rangieren hat?
Ich wurde vergangene Woche von einem Fahrer eines Heizölzuges beschimpft, der seinen Anhänger abholen wollte. Ich hätte ihn am liebsten stehen lassen.

Gruß
Harald

Hallo Harald,

was würdest Du denn empfinden, wenn Dein PKW während Du dringendes zu erledigen hast, einfach zugeparkt wird, und zwar
so, das Du keine Möglichkeit hast, einfach wegzufahren ?

Glaub mal eines, der Fahrer reisst sich sicherlich nicht gerade
darum, in dieser Strasse Heizöl anzuliefern, sein Anhänger hat
auf dem Betriebshof wohl einen guten Standplatz, nur kann er so
kein Heizöl anliefern…eigentlich klar, oder ?!

Fazit: Ein Anhänger für Heizöl ist mindestens ein 2-Achser, vor
diesem lässt man möglichst als Minimum 2 PKW-Längen an Platz,
einen kleineren PKW-Anhänger kann man zur Not auch mal von Hand
ein wenig verschieben, sodass man ankuppeln kann.

Fallbeispiel: In Antibes (Südfrankreich) parkte man vor Jahren
einmal meinen Anhänger auf diese Weise zu, ich hatte keine
Chance, ihn aus der Lücke rauszuziehen, nicht mal per Stahlseil
an der Deichsel, um diese Richtung Strasse zu zwingen. Nach der
Wartezeit von 2,5 Stunden hab ich dann einen Streifenwagen der
Gendarmerie angehalten, und um Hilfe gebeten…es dauerte genau
10 Minuten, bis der Abschleppwagen vor Ort war…

Gruß
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich habe meinen Wagen Abends nach 22 Uhr abgestellt, da wird er sicherlich kein Heizöl mehr ausgeliefert haben und wurde morgens von den Nachbarn aus dem Bett geklingelt um meinen Wagen weg zu setzen.

Ich habe den Eindruck viele Anhänger oder auch LKWs meist aber nur bis zu 7,5t werden einfach dort abgestellt, weil sich die Firmen keine Parkplätze dafür leisten wollen.
Gibt es dafür keine Bestimmungen?

Gruß
Harald

§12Abs.3a+bStvo
Hallo Harald,
aber sicher gibts dafür Bestimmungen (wir leben in Deutschland).
Hier ein Auszug aus §12Stvo:

3a.
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

in Kurgebieten und

in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Gruss Sebastian

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