Abstand zum Nachbargrundstück beim Fahrradhausbau?

Hallo,
wir beabsichtigen ein Fahrradhaus aus Holz zu bauen mit den Maßen
B 2,20m, H 1,40m, T 1,00m. Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus und die Grundstücke sind knapp 4,50m breit. Wieviel Abstand muss ich zum Nachbarsgrundstück lassen? Die direkten Nachbargrundstücke haben dieselbe Breite.
Wir haben beim Bauamt angerufen, die wollen, das wir das persönlich bespechen, das wollen wir aus Zeitmangel aber vermeiden.
Vielen Dank für Eure Antworten!

dieteetante

Kann direkt auf bzw. an der Grenze zum Nachbarn ohne Einhaltung eines Grenzabstandes errichtet werden. Selbst die Errichtung einer Garge mit einer Länge von bis zu 9 Metern ist direkt an der Grenze zum Nachbarn zulässig.

Da es sich um ein nicht genehmigungspflichtiges Nebengebäude handelt, darf es auf der Abstandsfläche (ohne Abstand) an die Grundstücksgrenze erstellt werden.

Es sei denn, die Teilungserklärung oder eine Gemeinschaftssatzung steht dem entgegen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Danke für die Antwort! :smile:

Kann direkt auf bzw. an der Grenze zum Nachbarn ohne
Einhaltung eines Grenzabstandes errichtet werden. Selbst die
Errichtung einer Garge mit einer Länge von bis zu 9 Metern ist
direkt an der Grenze zum Nachbarn zulässig.

Danke für die Antwort!

Hallo, soweit mir bekannt ist, kann ein Karport direkt auf der Grenze oder im mindestabstand von 1m gebaut werden.
Bei Ihren Maßen würde ich genau auf der Grenze bauen, aber darauf achten, das die Dachentwässerung auf das eigene Grundstück erfolgt.
MfG

Hallo @teetante,
was Sie planen ist für mich kein Haus sondern eine Box, man könnte es auch als Holzkiste bezeichnen.
Diese Kiste ist jederzeit transportabel und somit kein Bauwerk, wofür eine Baugenehmigung notwendig ist. Sie sollten aber 1,00 m Abstand zur Grenze einhalten.
Allerdings würde ich ein Gespräch beim Bauamt unbedingt wahrnehmen, denn nur dann haben Sie absolute Sicherheit, dass alles in Ordnung ist.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur

Hallo Herr Kahlki,
das haben wir heute getan. Wir waren beim Bauamt.
Die Damen und Herren dort, wollen ein Bauantrag gestellt haben. Begründung:
Der Vorgarten sei eine ausgewiesene Grünfläche UND das von uns geplante Fahrradhaus sei abschliessbar und deshalb bedarf es einer Baugenehmigung.
Danke liebe Stadt Düsseldorf. Würden wir auf die Türen verzichten, wäre es ein Unterstand und somit frei planbar.
Das ist der Stand der Dinge.
Viele Grüße
dieteetante

Die Ihnen bisher gegeben Antworten mögen ja richtig sein, aber ich bitte zu bedenken, dass das Baurecht von Bundesland zu B.land unterschiedlich ist. Ferner kann der spezielle Bebauungsplan Ihrer Strasse etwas Abweichendes beinhalten. Also unbedingt das Bauamt konsultieren, am besten schriftlich, da Sie dann eine verbindliche schriftliche Antwort erwarten können!
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.