Welchen Abstand muss ein Flechtzaun als Sichtschutz zum Nachbarzaun haben. Das Nachbarrechtgesetz Berlin ist da nicht klar.
Hallo,
Nachfrage: Soll ein zusätzlicher Sichtschutz parallel zum vorhandenen Zaun errichtet werden?
Falls dem so ist, dann könnte dies eine „Störung“ der vorhandenen Einfriedung darstellen und bedarf der Zustimmung des Nachbarn (ausser es ist ausreichen, also ca. 3m, von der vorhandenen Einfriedung weg).
Hier greifen neben dem Nachbarschaftsgesetz auch noch Bebauungsplan, ggf. Einfriedungssatzung der Kommune und ferner §§921 + 922 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/921.html)
Viele Grüße
Lumpi