Hallo
1.) Kann mir jemand einen link geben, der die Strafen bei zu niedrigem Abstand zum Vorderfahrzeug auf der Autobahn betreff NRW aufgliedert?
2.) Angenommen ein Autofahrer fährt munter mit ausreichendem Abstand zum Vorderfahrzeug über die Bahn. Der Vordermann bremst aud einem x-beliebigen Grund. Automatisch verringert sich dadurch natürlich auch der Abstand, deswegen muß man ihn ja einhalten, weil man nie synchron bremsen kann. :o) In diesem Augenblick blitzt es. Natürlich kann der Geblitzte das jetzt einfach behaupten, beweisen wird er das aber nicht können - wie auch…? Muß ihm jetzt das Gegenteil bewiesen werden oder gehört das in die Rubrik „Dumm gelaufen“?
Vielen Dank.
Gruß,
LeoLo