Abstandhalten beim Parken

Wie ist das mit dem Abstandhalten beim Parken am Straßenrand, wenn dort ein Parkstreifen auf dem Gehweg eingezeichnet ist ?
Nehmen wir zum Beispiel einmal folgenden Fall an: Auto A parkt bereits dort mit viel Platz zum nächsten Auto nach vorne. Auto B kommt und will einparken. Auto A hat eine sehr große Kofferraumluke - Auto B einen hohen Frontbereich. Müßte Auto B soviel Platz lassen, dass bei Auto A die Luke zum Beladen noch geöffnet werden kann ?
Vielen Dank schon mal

Moin, Blade,

Müßte Auto B soviel Platz lassen, dass bei Auto A die Luke
zum Beladen noch geöffnet werden kann ?

nein. A kann zum Beladen gerne einen halben Meter nach vorne fahren. Oder sonstwohin. Der § 1 StVO verpflichtet nicht zur tätigen Fürsorge.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

und was ist mit den Lieferwägen, wo hinten draufsteht „Bitte 2 m Abstand zum Laden halten“?

Fragt
BT

und was ist mit den Lieferwägen, wo hinten draufsteht „Bitte 2
m Abstand zum Laden halten“?

Hi,

das gleiche wie mit einem Traktor mit einem Aufkleber „bitte nicht überholen“.

Grüße, M

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Moin, BT,

und was ist mit den Lieferwägen, wo hinten draufsteht „Bitte 2
m Abstand zum Laden halten“?

niemand hält Dich davon ab. Mal abgesehen davon, dass ich den Spruch nur mit dem Rangieren kenne. Hilft im Falle eines Falle aber auch nichts, außerdem stehen unsere Lieferwagenfahrer sonstwo (Zebrastreifen, Behindertenparkplatz, auf Fußgängerrettungsinseln, …), aber gewiss nicht in der Parkbucht.

Gruß Ralf

Hi Ralf, Blade.

Müßte Auto B soviel Platz lassen, dass bei Auto A die Luke
zum Beladen noch geöffnet werden kann ?

nein. A kann zum Beladen gerne einen halben Meter nach vorne
fahren. Oder sonstwohin. Der § 1 StVO verpflichtet nicht zur
tätigen Fürsorge.

Ganz genau! Außerdem: Warum parkt die Sau da eigentlich überhaupt?
Selbst schuld sage ich.

Grüße,
Grünblatt

[ot] Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Moin, Grünblatt,

zur Erinnerung:

Müßte Auto B soviel Platz lassen, dass bei Auto A die
Luke zum Beladen noch geöffnet werden kann ?

Nach der Nächstenliebe war nicht gefragt.

Gruß Ralf

Hi Ralf.

Hey, ich hatte fast gehofft, Deine Antwort weiter oben war ironisch gemeint.
Tja.
Aber sach mal irre ich mich oder hast nicht Du selber den §1 der StVO ins Spiel gebracht?
Lies Dir den ruhig nochmal durch, falls Du kannst,
da steht irgendsoein Zeuch von wegen gegenseitiger Rücksichtnahme, vermeidbare Behinderung blablub…

Nach der Nächstenliebe war nicht gefragt.

Nee, aber wenn einer so eng parkt, dass die Kofferraumklappe nicht mehr zu öffnen ist, müsste man das wohl als Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers auslegen. Nicht unbedingt, weil derjenige nun nicht mehr bequem beladen kann, sondern weil er Probleme beim Ausparken bekommt, insbesondere dann, wenn sich nun noch so ein Held mit gleicher Attitüde vor ihn stellt.

Nochmal, das Stichwort heißt RÜCKSICHTNAHME.

Grüße,
Grünblatt, der auch schon zweimal in seinen Wagen durch den Kofferraum klettern mußte, weil irgendsolche Ar*piep* meinten, links und rechts reichen 10 cm locker, um einzusteigen.
Denen hätte ich am liebsten ihre Karren in den *piep* ge*piep* und dann noch *piep* *piep* und ihnen *piep*. Passiert aber nur, wenn man gerade in Eile ist oder Anzug trägt; diese ver*piep* *piep*.

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ROFL, YMMD! (owt)

Grünblatt, der auch schon zweimal in seinen Wagen durch den
Kofferraum klettern mußte, weil irgendsolche Ar*piep* meinten,
links und rechts reichen 10 cm locker, um einzusteigen.
Denen hätte ich am liebsten ihre Karren in den *piep* ge*piep*
und dann noch *piep* *piep* und ihnen *piep*. Passiert aber
nur, wenn man gerade in Eile ist oder Anzug trägt; diese
ver*piep* *piep*.

Moin, Grünblatt,

Nee, aber wenn einer so eng parkt, dass die Kofferraumklappe
nicht mehr zu öffnen ist, müsste man das wohl als Behinderung
eines anderen Verkehrsteilnehmers auslegen.

Schmarrn. Wenn der behinderte einsteigt und 50 cm vorzieht, ist die Behinderung (ich lach mir’n Kropf) aus der Welt.

weil er Probleme beim Ausparken bekommt

Bleib bitte beim Thema. Ansonsten könnte ich mir ja auch noch Gedanken machen, ob der Gudtse vielleicht Dachlatten mit 5 m Länge laden möchte und ich dann 4 m Abstand halten müsste.

Grünblatt, der auch schon zweimal in seinen Wagen durch den
Kofferraum klettern mußte

Mein täglich Brot als Pendlerparkplatzbenutzer. Das erinnert mich übrigens an die Tante, die mir zweimal die Tür zum Kindersitz in meine Tür gedroschen hat. Seitdem meide ich „Schantall an Bord“-Nachbarn oder parke solche Türen zu.

Gruß Ralf

Das erinnert
mich übrigens an die Tante, die mir zweimal die Tür zum
Kindersitz in meine Tür gedroschen hat. Seitdem meide ich
„Schantall an Bord“-Nachbarn oder parke solche Türen zu.

Soviel zum hier im Thread genannten Thema „Rücksichtsnahme“.
Ich wünsche Dir viele Zuparker, falls Du jemals auch Schantalls an Bord haben wirst!

Gruß,
-Efchen

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Moin, -Efchen,

Soviel zum hier im Thread genannten Thema „Rücksichtsnahme“.

meine Lebenserfahrung sagt mir, dass gerade die, die am lautesten nach Rücksichtnahme schreien, selbst damit nichts am Hut haben - ganz im Gegenteil.

Ich wünsche Dir viele Zuparker, falls Du jemals auch
Schantalls an Bord haben wirst!

Ich weiß mir zu helfen, ohne Beulen in anderer Leute Autotüren zu schlagen.

Gruß Ralf

Soviel zum hier im Thread genannten Thema „Rücksichtsnahme“.

meine Lebenserfahrung sagt mir, dass gerade die, die am
lautesten nach Rücksichtnahme schreien, selbst damit nichts am
Hut haben - ganz im Gegenteil.

Dann machst Du mit mir eine neue Erfahrung :smile:

Ich wünsche Dir viele Zuparker, falls Du jemals auch
Schantalls an Bord haben wirst!

Ich weiß mir zu helfen, ohne Beulen in anderer Leute Autotüren
zu schlagen.

Ich auch. Und ich kann solche, die sich einen Dreck darum scheren, nur aufs härteste verurteilen. Kinder sind auch kein Freifahrtschein für dies und das.

Gruß,
-Efchen