Abstandsfläche nicht eingehalten?

Guten Tag,

Wenn ein Haus 3m von der Grundstücksgrenze aus entfern stehen soll und dieses aber nicht der fall wäre , sondern nur 2,85m was kann da im schlimsten Fall passieren wenn der Nachbar klagt?

Hallo,
erstmal suchen, wer da alles nicht messen konnte und wie lang das schon her ist.
Sowas passiert aber heutzutage oft durch eine nachträgliche Isolierung, wenn man vorher schon am Limit war. Ich bin kein Jurist, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, daß man dann die Isolierung wieder abnehmen muß, wenn sich die NAchbarn zerstreiten.

Cu Rene

o.T.
Hallo,

da kann u.U. noch viel mehr passieren. Ich hatte einen Fall in der Familie (da war die Abweichung aber größer). Das wurde dann als „Bauen ohne Baugenehmigung“ tituliert. Es standen Geldstrafen und auch Abriss im Raum. Dort klagte kein Nachbar, aber das Bauamt hats gemerkt… Weil es niemanden beeinträchtigt hat, gab es „nur“ ein paar hundert Euro Geldstrafe.

Ein weiterer Fall war in meinem Bekanntenkreis, da klagte der Nachbar. Da war es ein halber Meter, der dem Nachbar dann zum betreiben der Solaranlage fehlte (weil der Schatten anders fiel). Das war ein jahrelanger Rechtsstreit. Abgerissen wurde es nicht. Den genauen Ausgang habe ich aber nicht weiter verfolgt.

Da kann also durchaus was passieren…

VG
Monroe

Danke erstmal " Der rene" .

Die Bodenplatte wurde genau 3m von der Grenze aus gegossen das Haus steht mit seiner Dämmung ca. 10cm über der Bodenplatte. Das ist 2007 neu gebaut worden.

Wenn ein Haus 3m von der Grundstücksgrenze aus entfern stehen
soll und dieses aber nicht der fall wäre , sondern nur 2,85m
was kann da im schlimsten Fall passieren wenn der Nachbar
klagt?

Hi, Andreas,
wäre ich der Richter, müßte der klagende Nachbar 15cm von seinem Grundstück abtreten, damit der Abstand richtig wird. Wegen solcher Bagatellen einen Richter zu bemühen, müsste mit einer besonders harten Strafe belegt werden.
Gruß
Eckard

Super Idee! Daß der Mindestabstand aber auch dem Brandschutz dient und damit durchaus seinen Sinn und Zweck hat, scheint gänzlich an dir vorbei zu gehen. Und jemanden, der aus welchem Grund auch immer auf eine GESETZESlage besteht, auch noch zwangs zu enteignen ist auch eine ganz tolle Idee. Besonders dann, wenn damit von der anderen Seite der Mindestabstand nicht mehr eingehalten wird.

@Fragesteller Dann wurde die Bodenplatte schon viel zu dich gegossen. Wer hat den Abstand denn bestimmt? Und daß inkl. Isolierung ein Haus noch breiter wird als die Bodenplatte, sollte aber auch jeder Bauherr wissen. Der allerschlimmste Fall wird wohl ein Abriss sein, aber ob der wegen 15cm angeordnet wird, wage ich zu bezweifeln.

LG
ausnahmefall

Hallo,

was passieren kann, kommt drauf an, ob er vor dem Zivilgericht klagt oder vor dem Verwaltungsgericht oder ob er eine Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde macht.

Wichtig ist der Abstand zur Bebauung von der anderen Seite her. Wenn da genug Platz ist, kann entweder eine Baulast auf das Nachbargrundstück eingetragen werden, das kostet dann aber, oder man kauft dem Nachbarn gleich ein paar qm ab, so wie es mein Schwager machen musste.

Wenn das nicht geht, wird je nach örtlicher Situation eine (kostenpflichtige) nachträgliche Befreiung erteilt werden und außerdem kann es ein Bußgeld setzen.

Das ganze ist aber sowieso Ländersache - und damit länderspezifisch. Auch die einzuhaltenden Abstände.

So pauschal kann man also garnix beantworten.

Gruß
smalbop