Ist die Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks eingeschränkt wenn entgegen dem genehmigten Bauplan nich auf die Grundstücksgrenze gabaut wird und auch die Abstandsfläche von min. 3 m nicht eingehalten wird. Darf wenn das Gebäude auf die Grenze gebaut wird vom Nachbarn an die gesammte Grenzständige Mauer angebaut werden?? Bundesland Bayern !!
Hallo,
generell gilt:
Der Baugrenzen und Baulinien des Bebauungsplan sind einzuhalten. Grenzbebauung bzw Bebauung außerhalb der zugelassenen Grundstücksflächen ist nur für kleine Nebengebaude, wie z.B. Garagen zugelassen.
Hält ein Bauherr die Baulinie bzw. die Baugrenze für das Wohnhaus um wenige cm nicht ein, wird das von der Bauaufsichtsbehörde toleriert. War er aber so dreist sich über die amtlich festgesetzten Baugrenzen hinwegzusetzen und eine nicht genehmigte Grenzbebauung zu machen, muß er damit rechnen, daß er eine Abrißverfügung bekommt - plus saftige Strafe.
Gruß Steffi
Hallo,
es gibt keinen Bebauungsplan!!
Grüße
Franz
Hallo Franz,
es gibt keinen Bebauungsplan!!
Das hattest du nicht erwähnt, ist aber z.B. für Baulücken im Altbestand durchaus normal und rechtens.
Aber du schriebst vom
genehmigten Bauplan
Der Bauplan ist dadurch rechtskräftig und somit bindend. Grobe vorsätzliche Verstöße können bis zum Abriß führen, und zwar nach Jahren noch. Grob abweichend bauen ist wie ein Pulverfaß. Es braucht nur einen der die Lunte ansteckt (es anzeigt). Dann schwelt es noch ein weilchen vor sich hin (beim Gericht) und letztlich kommt der Bagger doch.
Die einzige Option ist, die Möglichkeiten des baurechtlichen Rahmens von einem Architekten oder im Gespräch mit der Bauaufsichtsbehörde zu klären und je nach Ergebnis eine Änderung des Bauplanes zu beantragen. Das kostet zwar ein paar Euro, aber dafür kann man dann immer beruhigt schlafen.
Gruß Steffi