Am 12.1.2012 wurde ein Kaufvertrag über ein Grundstück beim Notar
abgeschlossen.Es ist im Vertrag vermerkt, dass keine Abstandsflächen von
Nachbarn übernommen werden. Die Auflassungsvormerkung und Kaufpreis erfolgte am 21.1.2012.
Die entgültige Eintragung im Grundbuch erfolgte erst am 5.10. 2012.
Der Verkäufer hat im September 2012, für unser erworbenes Grundstück , eine Abstandsflächenübernahme als verfügungsberechtigt gegeben .Die Baubehörde hatte noch nie einen vergleichbaren Fall und es wird befürchte,
dass für die Behörde nur der entgültige Eintrag ins Grundbuch zählt.
Nach meiner Meinung sind jedoch die Rechte des Käufers nach der
Auflassungsvormerkung gesichert.
Wie kann man das Bauamt überzeugen?
Gegenüber der Behörde gilt der neue Eigentümer als verfügungsberechtigt ab Eintragungstag des Eigentumswechsels im Grundbuch. Im Verhältnis zwischen den beiden Parteien war der Verkäufer nicht mehr legitimiert, und ist ferner leistungspflichtig aufgrund des Vertrages für das versprochene Freisein von Abstandsflächenpflichten. Ihre diesbezüglichen Käuferrechte sollten Sie sofort mit Hilfe eines Anwalts/Notars geltend machen. Bei der Behörde wird´s zwecklos sein… leider.
Viel Erfolg!
H.G.