Hallo miteinander
Mal angenommen Partei A möchte ein Haus aufstocken, daneben ein unbebautes grundstück mit einer ca breite von 6 Meter also ein kleine gradlinige Rasenfläche auf die niemals etwas gebaut werden könnte das der Partei B gehört.
Damit Partei A austocken kann, müsste Partei B eine abstandsflächenübernahme unterzeichnen ( ca 1m abstandsfläche).
Aufgrund einer alten Vehde mit den großeltern von partei A, will die Partei B nicht unterzeichnen … scheitert nur das Bauvorhaben von partei A? oder gibts es da noch andere möglichkeiten?
die Bay. Bauordung schreibt
(3) Die Tiefe der Abstandsfläche bemißt sich nach der Wandhöhe;
sie wird senkrecht zur Wand gemessen.
sollte die Wandhöhe jetzt 1 m weniger haben so ist keine abstandsfläche mehr nötig?