Abstandsflächenübernahme?

Hallo miteinander

Mal angenommen Partei A möchte ein Haus aufstocken, daneben ein unbebautes grundstück mit einer ca breite von 6 Meter also ein kleine gradlinige Rasenfläche auf die niemals etwas gebaut werden könnte das der Partei B gehört.

Damit Partei A austocken kann, müsste Partei B eine abstandsflächenübernahme unterzeichnen ( ca 1m abstandsfläche).

Aufgrund einer alten Vehde mit den großeltern von partei A, will die Partei B nicht unterzeichnen … scheitert nur das Bauvorhaben von partei A? oder gibts es da noch andere möglichkeiten?

die Bay. Bauordung schreibt

(3) Die Tiefe der Abstandsfläche bemißt sich nach der Wandhöhe;
sie wird senkrecht zur Wand gemessen.

sollte die Wandhöhe jetzt 1 m weniger haben so ist keine abstandsfläche mehr nötig?

hallo,

(3) Die Tiefe der Abstandsfläche bemißt sich nach der
Wandhöhe;
sie wird senkrecht zur Wand gemessen.

sollte die Wandhöhe jetzt 1 m weniger haben so ist keine
abstandsfläche mehr nötig?

stimmt, so einfach ist das, … wenn du richtig gerechnet hast und die mindesttiefe nicht unterschritten wird.

lg dev

Moin,
Bitte auch Absatz 6 beachten.

vnA