Abstandsgebot von tariflich zu außertariflich

Hallo HR-Experten,

ich hätte da mal eine Frage zum Thema Wechsel von einer tariflichen zu einer außertariflichen Position:

Ich habe das Angebot einer „Beförderung“ bei meinem Arbeitgeber erhalten. Aktuell ist meine Stelle tariflich und in der höchsten Tarifgruppe, jedoch vom Gehalt unter der Vergütungsobergrenze (Vergütungsband) dieser Gruppe. Die neue Stelle wäre außertariflich und das angebotene Gehalt ist deutlich unter meinen Vorstellungen und weiterhin unter der Vergütungsobergrenze (Vergütungsband) von meiner bisherigen Tarifgruppe.

Ich habe im Netz folgendes gefunden:

Außertarifliche Mitarbeiter werden üblicherweise besser bezahlt als andere Mitarbeiter. In vielen Fällen lässt sich aus dem Tarifvertrag entnehmen, wie viel Prozent das Gehalt eines außertariflichen Angestellten über dem der höchsten tariflichen Entgeltgruppe liegt (bei uns im Unternehmen ist dies leider nicht der Fall). Dies wird als Abstandsgebot bezeichnet. Meist handelt es sich dabei um 10 bis 25 Prozent mehr Entgelt.

Ist der Abstand bei AT dann 10 bis 25 Prozent von der Vergütungsobergrenze (Vergütungsband) oder von meinem bisherigen Gehalt?

Hoffe mich kann hier ein HR-Experte/Expertin weiterhelfen… :wink:

Ein schönes Wochenende Euch allen!

Hallo,

das Abstandsgebot bezieht sich immer auf den tariflichen Entgeltrahmen.

&tschüß
Wolfgang

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Das hieße dann, dass wenn die Vergütungsobergrenze der höchsten Tarifgruppe z.B. 5.000€ beträgt, das Abstandsgebot bei AT mindestens 5.500€ betragen müsste (min. +10%) damit ein „Abstand“ zum Tarif besteht? Verstehe ich das so richtig?

Viele Grüße

Hallo,

so verstehst Du das prinzipiell richtig.
Bei diesen Summen solltest Du unbedingt den neuen Arbeitsvertrag auch im Vergleich zum alten Vertrag unbedingt fachanwaltlich prüfen lassen. Denn vielleicht hat der AG ja auch an anderen Bedingungen was verändert wie zB Urlaub oder Arbeitszeit.

&tschüß
Wolfgang

Da werden sich die Altenpfleger*innen aber freuen, deren AG nicht nach Tarif bezahlt

Hallo,

„außertariflich“ meint etwas anderes als „nicht tarifgebunden“.

&tschüß
Wolfgang

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Denke auch daran, dass Du viele Rechte verlierst, wenn Du dich in das außertarifliche Arbeitsverhältnis begibst. Man erwartet regelmäßig ein bestimmtes Maß an unbezahlten Überstunden, Versetzung auch an andere Arbeitsorte ist für den Arbeitgeber erleichtert und er kann dich theoretisch jahrelang auf dem selben Gehalt schmoren lassen.
Udo Becker

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Naja, das liest sich sehr viel dramatischer als es in der Praxis ist. Auch in einem AT-Vertrag kann ein Dienstsitz festgeschrieben sein, auch in einem AT-Vertrag gibt es idR Klauseln hinsichtlich der jährlichen bzw. inflationsbasierten Gehaltsanpassung und auch bzgl. der unbezahlten Überstunden gibt es bei einem AT-Vertrag Grenzen.

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