Gibt es in der StVO eine Vorschrift, was man sich als Abstandshalter ans Fahrrad basteln kann?
Ich denke in diesem Zusammenhang gerade an eine Poolnudel am überwiegend auf außerstädtischen Straßen bewegten Rad.
Die gängigen Abstandshalter (orange Kelle) sind nicht lang genug, immerhin steht die Rechtssprechung einem überholten Radler einen Abstand von mindestens 1,5 m zu.
Da das Thema Rad/Auto/Straße immer sehr emotional diskutiert wird: bitte kein Bashing in irgendwelche Richtungen, nur sachdienliche Hinweise zu o.g. Frage!!
in der Regel hilft es schon, wenn man als Radfahrer den Mindestabstand zum Rand einhält, da kann man bei bedarf den Abstand zum Auto vergrößern. Dieser ist >1 m und bei Parkenden Autos > 1,5 m (warum die Radwege neben den Stellplätze diesen Abstand nciht einhalten ist mir immer wieder schleierhaft).
Ich weiß, das die Poolnudel nicht fest ist. Aber im Gegensatz zu Stahlstangen knickt sie im Zweifelsfall weg und befördert mich nicht schwungvoll in die Botanik.
Ich bezog mich auf außerstädtische Straßen und Überholvorgänge
Parkende Autos, ebenso wie Radwege, sind in da in der Hochsauerländer Pampa selten.
Abstand zur Bankette rechts sind die erlaubten 50-70 cm
Bist du ADFC-Mitglied? Dann könntest du dort mal fragen.
Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass so eine Aktion (so gut ich sie auf den ersten Blick auch finde) eher provokativ wirkt und dich eher gefährdet statt schützt.
Ich habe mir auch angewöhnt, mit demRad außerorts nicht ganz rechts zu fahren, wenn es mir zum Überholen mit Gegenverkehr zu schmal ist. Muss man aber abschätzen, wie schnell gefahren wird, ob das nicht schon riskant ist (hier ist Tempo 70, da geht das problemlos, ist aber auch kaum nötig, da Bundesstraße breit genug zum Vorbeifahren, auch bei Pkw-Gegenverkehr, da fahre ich lieber weit rechts, um das auch zu ermöglichen)
Hier noch ein paar Infos:
Vielleicht wäre ein kleinerer Pfeil am Gepäckträger gut. Mit einer Aufschrift „bitte mit Abstand“ oder Pfeil und „Abstand mind. 1,50m“. Das wirkt nicht so agressiv.
Ist mir bewusst, aber auch nicht als dauerhafte Aktion geplant. Desweiteren bewege ich mich meist auf weniger stark frequentierten Straßen.
Rechts auf dem weißen Streifen (soweit überhaupt vorhanden) fahre ich eh nicht, den erlaubten Abstand zur Begrenzung nutze ich aus. Wenn ich nicht auf der stark frequentierten Bundesstraße fahren möchte, kann ich mit dem einen oder anderen Rad nur auf weniger stark befahrene Straßen ausweichen: Tempo 100, deutlich schmaler und durch die Geographie auch teilweise üblen Böen ausgesetzt.
Auf einer gerade-eben-so-2-spurigen asphaltierten Schlaglochsammlung hügelabwärts bei Seitenböen mit 120 km/h und gutwillig geschätzten 20 cm Seitenabstand überholt zu werden ist halt.. spannend.
Dank ländlicher Gegend kenne ich aber Wagen & Fahrer
Am besten ist es tatsächlich, wenn man die Menschen direkt ansprechen kann.
Zu deinem Vorschlag: Er hapert an einer Sache. In manchen Situationen muss ein Rettungswagen durchkommen. Da sollte man jede künstliche Ausdehnung vermeiden. Und ich weiß nicht, ob du in allen Situationen deinen Abstandshalter rechtzeitig einklappen kannst.
Ja, du hast recht. Aber ich wollte eigentlich gar nicht die Idee selbst diskutieren sondern die Frage, ob ich das überhaupt darf
Ich habe nicht vor, mich deswegen in die Nesseln zu setzen. Es würde mich schon arg wundern, wenn die Cops meiner ansichtig und mich in Folge nicht anhalten würden.
Ob und wie ich das überhaupt mache, steht noch in den Sternen. Erstmal brauche ich eh eine Poolnudel in neonfarben, dann muss ich versuchen mit Kabelbindern an der Sattelstütze etwas tragfähiges zu konstruieren. Habe etwas Bedenken mich wegen einer verunglückten Befestigung auf die Nase zu legen
§30
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1.
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
Bevor jemand laut „StVZO gilt nicht für Radfahrer“ sagt: Doch, natürlich. Aber nicht für Kinderräder.
In dem Augenblick, wo die Nudel mit dem Rad verbunden wird, sehe ich eine mehr als unvermeidbare Behinderung.
Man beansprucht einen Schutzraum nämlich auch dann, wenn man hält, obwohl es dann keinen Anspruch mehr auf ihn gibt. Daher sind die bekannten Abstandhalter auch klappbar. (Den ausreichenden Seitenabstand zu Radfahrern gibt es nur beim Überholen, nicht beim Vorbeifahren)