Hallo und guten Abend zusammen
lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten bei folgendem Verkehrsvergehen :einer Abstandsmessung mit Bild - Tatbestand 120 km und nur 18 Meter Abstand - Anhörungsbogen ist heute gekommen…laut Bußgeldkatalog 180 Euro - 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Laut Bild ist ein LKW vor dem Auto - sieht aus als ob er blinkt, vielleicht ist der genau da rübergefahren - wir können uns nicht dran erinnern da eh genug Verkehr war und es gemütlich mit 120 km rollte…was tun - wir haben eine Rechtschutz mit Verkehrsrecht aber mit Selbstbeteiligung- kostet die anfrage beim Anwalt schon Geld ?
Ach mensch bin bischen durcheinander sorry -weiß auch nicht ob ich hier im richtigen Forum bin, wenn nein bitte ich um Entschuldigung!
Hallo und guten Abend zusammen
lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten bei folgendem
Verkehrsvergehen :einer Abstandsmessung mit Bild - Tatbestand
120 km und nur 18 Meter Abstand - Anhörungsbogen ist heute
gekommen…laut Bußgeldkatalog 180 Euro - 3 Punkte und 1 Monat
Fahrverbot.
Laut Bild ist ein LKW vor dem Auto
Sportlicher LKW, der mit 120km/h fährt.
sieht aus als ob er
blinkt,
Das erkennt man in aller Regel nicht auf einem solchen Foto.
Die Abstandsmessung erfolgt durch eine Videokamera auf einer Autobahnbrücke und eine zusätzliche Kamera auf dem Mittelstreifen zur Fahreridentifizierung.
Klarheit schafft nur die Verfolgung der ganzen Videosquenz.
Es macht Mut, weil wohl wirklich öfters die Auswertung schlampig erfolgt, aber es ernüchtert auch, weil man den Gutachter erst mal selber bezahlen darf…
ich hatte auch schon einmal das Pech in eine Abstandskontrolle zu kommen. Da wurden mir allerdings mehrere Bilder als Beweis zugeschickt und nicht nur eins.
sicher kannst du sofort einen Anwalt einschalten. Du könntest aber zunächst mal die Bilder bzw. den Film anfordern. In der Regel ist die Abstandsmessung keine Momentaufnahme sondern geschieht über einen Zeitraum von einigen Sekunden, so dass ausgeschlossen werden kann, dass der Sicherheitsabstand nicht durch abruptes Abbremsen des Vordermanns unterschritten wurde. Lohnt sich, anzufordern und anzuschauen.
Hallo
Man sagte mir an diese Aufnahmen kommt nur ein Anwalt, seht auch in jeglichen Foren iregdnwie seuftz. Wir haben ja ein bzw 3 Bilder - sind ziemlich eindeutig, a der Fahrer b der Abstand und c heisst es ; im film könne man sehen das kein Einscheeren oder Bremsen des Vordermannes stattfand…ich denke wir werden ja sagen und das ausstehen.wir hoffen nur der Arbeitgeber meines Mannes macht mit und gibt ihm die 4 wochen Urlaub- 2 hätte er eh gehabt - nun will er verlängern und dann die 4 wochen absitzen. Dumm gelaufen würde ich fast mal sagen aber Chancen hat man wohl nur mit anwalt und auch nur gut 30 Prozent - das reicht mir irgendwie nicht für den ganzen Aufwand dann - denke er muss da nun durch und hoffe, das seine Firma mit spielt!
Danke dir !!!
Wenn man eine RS-Versicherung hat, ist es möglicherweise durchaus sinnvoll diese zuerst zu kontaktieren. Es schadet natürlich nicht, wenn man sich die Sache von einem Anwalt anschauen lässt.
Aber eines sollte klar sein: ein Anwalt bewirkt, dass aus Rechtsunkenntnis keine Nachteile entstehen. Ein Anwalt kann nicht bewirken, dass man entgegen dem Gesetz nicht bestraft wird und es gibt natürlich Fälle, in denen man aus gewissen Gründen nicht bestraft werden kann obwohl man eigentlich was gemacht hat, aber die sind normalerweise relativ selten.
Na toll hatte Antwort hier und alles weg , also nochmal ;O)
Danke für deine Info Tom ! Unser Prob ist ESmit 300 SB und laut anwalt dürfte es schwer werden, den Bescheid anzufechten oder um zu ändenr in Geldstrafe…daher nehmen wir nun Variante ; ich wars und ich nehme dann mal 4 EWochen Urlaub, aus Fehlern lernt man (auch wenn es vielleicht jemand anderes war ) ABER das zu beweisen ist nicht einfach und ich hab Angst das die 300 Euro SB sich nicht lohnen!
Was aber danach folgt ; die Rechtschutz optimieren ohne SB ;O)