Abstandsmessung -> Probezeitverlängerung?

Hallo zusammen,

angenommen jemand, der in der Probezeit (nur noch ca 1 Monat bis Ende) ist, gerät in eine Abstandmessung und hat nur 4/5 des halben Tachowertes eingehalten.

Die „Standardstrafe“ ist hier „nur“ 100€+2Punkte.

Was passiert jedoch wenn diese Person sich in der Probezeit befindet?

Wie lange wird diese wohl verlängert werden?

Gibt es eine Chance, die Verlängerung der Probezeit zu umgehen, bzw. die Folgeprobezeit auf z.B. 6 Monate zu verringern?

Welche Strafen würden drohen wenn bei der Zeugenbefragung ein falscher Fahrer angegeben wird, eben jemand der keine Punkte und Probezeit hätte und dies am Ende rauskommt?

Alles natürlich nur rein fiktiv, finde das Thema nur sehr intressant :wink:

Hallo zusammen,

angenommen jemand, der in der Probezeit (nur noch ca 1 Monat
bis Ende) ist, gerät in eine Abstandmessung und hat nur 4/5
des halben Tachowertes eingehalten.

Nur, um den Ganzen mal etwas Farbe zu geben:
Bei 100km/h hätte man also statt 50m Abstand nur zwischen 15m und 20m Abstand gehabt. Bei einer Gefahrenbremsung des Vordermanns mit bösen, evtl. tödlichen Folgen.

Die „Standardstrafe“ ist hier „nur“ 100€+2Punkte.

Was passiert jedoch wenn diese Person sich in der Probezeit
befindet?

A-Verstoß, wenn ich mich richtig entsinne. 2 Jahre Verlängerung, Aufbauseminar. Ohne Aufbauseminar Entzug der Fahrerlaubnis.

Gibt es eine Chance, die Verlängerung der Probezeit zu
umgehen, bzw. die Folgeprobezeit auf z.B. 6 Monate zu
verringern?

Du meinst, dass man dem Delinquenten positiv anrechen könnte, dass die Probezeit schon fast um war? Ich denke nein.
Das wäre angesichts der Aufdeckungsquote von Fehlverhaltem im Straßenverkehr auch nicht fair.
(Man muss statistisch davon ausgehen, dass jemand erst alle paar tausend Male erwischt wird. Interessant ist aber, dass Erst-Erwischte gerne behaupten, auch Erst-Täter zu sein. Kann man glauben, mach ich aber nicht…)

Welche Strafen würden drohen wenn bei der Zeugenbefragung ein
falscher Fahrer angegeben wird, eben jemand der keine Punkte
und Probezeit hätte und dies am Ende rauskommt?

Falschaussage, um 300€ zu sparen??? Wie jede Falschaussage eine ganz, ganz dumme Idee. Und in ein paar Jahren verursacht der, der sich opfert, einen schlimmen VU, kommt vor Gericht, und es werden ihm die beiden Punkte vorgehalten. Derjenige wird sich dann ganz schön in den Allerwertesten kneifen, wenn er dann als Wiederhlungstäter da steht.

Alles natürlich nur rein fiktiv, finde das Thema nur sehr
intressant :wink:

Man stehe seinen Mann.
Man gehe zum Seminar und finde sich mit den weiteren zwei Jahren ab.

Ich erinnere mich an meine Probezeit: Da wussten wir ganz genau, wie weit man gehen darf, um nicht plötzlich einen A-Verstoß zu begehen.
Das würde man so einem Menschen - theoretisch! - auch anraten.
Ist ja wohl auch kein Problem. Denn das Ende der Probezeit heißt eben nicht, dass es nun voll O.K. ist, sich als Wildsau im Straßenverkehr zu betätigen, sondern es heißt, dass man nach zwei Jahren der Meinung ist, der Fahrer habe nun eine gewisse Reife erreicht.

angenommen jemand, der in der Probezeit (nur noch ca 1 Monat
bis Ende) ist, gerät in eine Abstandmessung und hat nur 4/5
des halben Tachowertes eingehalten.

Die „Standardstrafe“ ist hier „nur“ 100€+2Punkte.

„Nur“ ist korrekt, praktisch überall in Europa zahlen Verkehrssünder wesentlich mehr für dasselbe Delikt wie in Deutschland. In Frankreich - liberté toujours - zahlt man 135 Euro, kriegt drei Punkte und bis zu drei Jahren Fahrverbot. Als Wiederholungstäter innerhalb eines Jahres und in einem Tunnel bekommt der Täter eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten und 3750 Euro Geldstrafe.
http://fr.wikipedia.org/wiki/Distance_de_s%C3%A9curi…

Alles natürlich nur rein fiktiv, finde das Thema nur sehr
intressant :wink:

Klar, und ich finde die Strafen im Ausland sehr interessant.

Wie gesagt: liberté toujours - in dem Fall die jederzeitige Freiheit, nicht von jugendlichen Amokfahrern bedroht und gefährdet zu werden.

smalbop

Prinzipiell stimme ich Dir in allen Punkten zu. Deine Einschätzung mit Probezeitverlängerung (2 Jahre) und Aufbauseminar stimmen auch soweit.

Was jedoch die Einschätzung in der Probezeit betrifft, wie weit man gehen darf, deckt sich nicht ganz mit meiner Ansicht. Bei der Geschwindigkeit stimme ich Dir vollkommen zu - das kann man kontrollieren und wer mehr als 20 km/h zuviel drauf hat, ist schlichtweg „selbst schuld“. Beim Sicherheitsabstand sehe ich das aber etwas differenzierter - den kann man, vor allem als Fahranfänger, nur schwer richtig einschätzen.

Klar gibt es die Hilfe mit den Leitpfosten am Fahrbahnrand aber im Regelfall gibts z.B. auf der Autobahn am linken Fahrbahnrand nur Leitplanken und keine Pfosten. Wer also links überholt kann sich nur schwer dieser Hilfe bemächtigen.

Das soll jetzt keine Entschuldigung für zu nahes auffahren sein - wer es gezielt missachten und den Sicherheitsabstand grob unterschreitet hat auch entsprechend sanktioniert zu werden, jedoch dem Fahranfänger und Sünder generell fehlendes Einschätzungsvermögen zu unterstellen halte ich für unsinnig - denn das haben die wenigsten und ruckzuck hat man mal 4/10 oder 5/10 des halben Tachos unterschritten, denn wer weiß wirklich ohne technische Hilfe (Abstandsmesser / ACC), ob das beim Überholvorgang auf der linken Spur zum Vorrausfahrenden bei Tempo 140 km/h nun 30m (Bußgeld + Punkt => Probezeitverlängerung & Aufbauseminar) oder 35m („nur“ Bußgeld) sind ?

Klar sollte man sich nicht unbedingt an den Untergrenzen orientieren aber beim entsprechenden Verkehr auf der Autobahn ist es weder für Fahranfänger noch für erfahrenen Fahrer wirklich möglich den korrekten Sicherheitsabstand zu halten und Unterschreitungen von 20m oder ähnliches sind da schnell für nen kurzen Zeitraum passiert. Pech für den, der in dem Moment gefilmt wird…

Ein großes Manko betrachte ich in dem Fall die Fahrausbildung in den Fahrschulen - dem Sicherheitsabstand wird dabei zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Klar gibts ne Rüge, wenn man dem Vorausfahrenden zu nah auffährt… Ne richtige Schulung, den korrekten Sicherheitsabstand einzuschätzen, gibts aber bei den Wenigsten, dabei wäre genau das ein sehr wichtiges Element der Ausbildung…

Gruß

Hallo,

hat nur 4/5 des halben Tachowertes eingehalten.

Nur, um den Ganzen mal etwas Farbe zu geben:
Bei 100km/h hätte man also statt 50m Abstand nur zwischen 15m
und 20m Abstand gehabt.

Bei 100 km/h zeigt mein Tacho ungefähr 100. Davon die Hälfte ist 50. Davon 4/5 ist bei mir 40 und nicht 15…20.

Oder was habe ich falsch verstanden?
Gruß
loderunner

Da hat er sich wohl vertippt. Er hat nicht 4/5 sondern 4/10 gemeint.

4/5 wären vom halben Tacho bei 100 km/h korrekt 40m.
4/10 sind aber bei gleichen Angaben 20m.

Somit hat er schon Recht mit seiner Rechnung… Nur der Fragesteller hat da was falsch eingetippt :wink:

Hallo,

hat nur 4/5 des halben Tachowertes eingehalten.

Nur, um den Ganzen mal etwas Farbe zu geben:
Bei 100km/h hätte man also statt 50m Abstand nur zwischen 15m
und 20m Abstand gehabt.

Bei 100 km/h zeigt mein Tacho ungefähr 100.

Meiner 107. Aber egal.

Davon die Hälfte
ist 50. Davon 4/5 ist bei mir 40 und nicht 15…20.

Oder was habe ich falsch verstanden?

Richtig gerechnet. ABER:
Der Ursprungsposter hat sich wohl geirrt, denn 100€ / 2 Punkte gibt es in D bei PKW ab 80km/h für 4/10 des halben Tachowertes.