Hallo zusammen,
angenommen jemand, der in der Probezeit (nur noch ca 1 Monat
bis Ende) ist, gerät in eine Abstandmessung und hat nur 4/5
des halben Tachowertes eingehalten.
Nur, um den Ganzen mal etwas Farbe zu geben:
Bei 100km/h hätte man also statt 50m Abstand nur zwischen 15m und 20m Abstand gehabt. Bei einer Gefahrenbremsung des Vordermanns mit bösen, evtl. tödlichen Folgen.
Die „Standardstrafe“ ist hier „nur“ 100€+2Punkte.
Was passiert jedoch wenn diese Person sich in der Probezeit
befindet?
A-Verstoß, wenn ich mich richtig entsinne. 2 Jahre Verlängerung, Aufbauseminar. Ohne Aufbauseminar Entzug der Fahrerlaubnis.
Gibt es eine Chance, die Verlängerung der Probezeit zu
umgehen, bzw. die Folgeprobezeit auf z.B. 6 Monate zu
verringern?
Du meinst, dass man dem Delinquenten positiv anrechen könnte, dass die Probezeit schon fast um war? Ich denke nein.
Das wäre angesichts der Aufdeckungsquote von Fehlverhaltem im Straßenverkehr auch nicht fair.
(Man muss statistisch davon ausgehen, dass jemand erst alle paar tausend Male erwischt wird. Interessant ist aber, dass Erst-Erwischte gerne behaupten, auch Erst-Täter zu sein. Kann man glauben, mach ich aber nicht…)
Welche Strafen würden drohen wenn bei der Zeugenbefragung ein
falscher Fahrer angegeben wird, eben jemand der keine Punkte
und Probezeit hätte und dies am Ende rauskommt?
Falschaussage, um 300€ zu sparen??? Wie jede Falschaussage eine ganz, ganz dumme Idee. Und in ein paar Jahren verursacht der, der sich opfert, einen schlimmen VU, kommt vor Gericht, und es werden ihm die beiden Punkte vorgehalten. Derjenige wird sich dann ganz schön in den Allerwertesten kneifen, wenn er dann als Wiederhlungstäter da steht.
Alles natürlich nur rein fiktiv, finde das Thema nur sehr
intressant 
Man stehe seinen Mann.
Man gehe zum Seminar und finde sich mit den weiteren zwei Jahren ab.
Ich erinnere mich an meine Probezeit: Da wussten wir ganz genau, wie weit man gehen darf, um nicht plötzlich einen A-Verstoß zu begehen.
Das würde man so einem Menschen - theoretisch! - auch anraten.
Ist ja wohl auch kein Problem. Denn das Ende der Probezeit heißt eben nicht, dass es nun voll O.K. ist, sich als Wildsau im Straßenverkehr zu betätigen, sondern es heißt, dass man nach zwei Jahren der Meinung ist, der Fahrer habe nun eine gewisse Reife erreicht.