Abstandsverstoss: Fehlerhafter Anhoerungsbogen

Hallo zusammen,

jemand ist leider (zum ersten Mal) ein Anhoerungsbogen bzgl. eines Abstandsverstosses vor 2 Wochen ins Haus geflattert.
Ihm wird vorgeworfen bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 115 km/h weniger als 4/10 des Tachoabstandes Abstand gehalten zu haben was einer Distanz zum Vorausfahrenden von 22,86 Metern entspricht. Alle Toleranzwerte seien enthalten.
Er hat den Verstoss auf dem Anhoerungsbogen schon zugegeben, nun aber die angegebenen Daten noch einmal durchgerechnet.
Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h waeren 4/10 des Tachabstandes genau 23 Meter abzuhaltender Abstand. Er laege also drunter und damit in der hoeheren Bestrafungskategorie.
Wenn aber die vorgeschrieben 3% Toleranz von den 115 km/h abgezogen werden liegt die Grenze zwischen den Bestrafungskategorien bei 22,31 Metern. Er laege also kanpp drueber.
Oder sind die 115 km/h schon inkl. der abgezogenen 3% Toleranz?

Jetzt frage an Alle, was sollte man tun… bzw. kann man noch tun… die Korrektheit der Daten auf dem Anhoerungsbogen jetzt noch anzweifeln? Oder erbarmen die sich bei den paar Zentimetern eh? Daran glaubt ja keiner :frowning:

Kann jemand helfen?

VG

Hi,

lese mal den Satz durch
weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR
Die 23m wären nicht weniger sondern = 4/10 des halben Tachowertes
Die nächste Stufe wäre
weniger als 3/10 des halben Tachowertes

Hat es jetzt Klick gemacht?

Q-Gruß

Hallo,

ich stehe auf dem Schlauch

Bekannt ist gemessene Geschwindigkeit 115, weniger als 4/10 des halben Tachoabstandes, Toleranzen beruecksichtig. d.h. die 4/10 Beschuldigung beginnt bei 23 Meter (115/2*4/10). Alles was ueber 23 Meter Abstand ist ist weniger als 5/10 des Tachoabstandes.
Nach kurzem durchrechnen am Freitag lag der Beschuldigte bei 22,… irgendetwas Meter, als knapp drunter um ein paar Zentimeter.
Wenn man von 115*0,97 (wegen Toleranz) ausgeht laege die 4/10 Grenze bei 22,31 Meter (115*0,97/2*4/10). Der Beschuldigte faellt als in die 5/10 Grenze.

Frage, daher. Ist die Toleranz in die 115 km/h schon eingearbeitet wegen des Spruches Toleranzen waeren beruecksichtigt. Es wird aber von 115 gemessenen kmh gesprochen. Auf Geschwindigkeitsverstoessen wird immer von gemessener GEschwindigkeit minus 3% Toleranz gesprochen… daher die Frage.
Und zweite Frage, kann man den Anhoerungsbogen noch korrigieren wenn dieser tatsaechlich fehlerhaft ausgestellt war.

Hallo,

ich stehe auf dem Schlauch

Bekannt ist gemessene Geschwindigkeit 115, weniger als 4/10
des halben Tachoabstandes, Toleranzen beruecksichtig. d.h. die
4/10 Beschuldigung beginnt bei 23 Meter (115/2*4/10). Alles
was ueber 23 Meter Abstand ist ist weniger als 5/10 des
Tachoabstandes.
Nach kurzem durchrechnen am Freitag lag der Beschuldigte bei
22,… irgendetwas Meter, als knapp drunter um ein paar
Zentimeter.
Wenn man von 115*0,97 (wegen Toleranz) ausgeht laege die 4/10
Grenze bei 22,31 Meter (115*0,97/2*4/10). Der Beschuldigte
faellt als in die 5/10 Grenze.

Hi,

im Anhörungsbogen steht was vorgeworfen wird, bedeutet alle Toleranzen sind bereits abgezogen.
Diese 3% gelten bei Geschwindigkeitsverstößen.
Bei Abstandsverstößen werden z.B. nicht die Fahrzeugüberhänge gemessen, sondern der Abstand Hinterachse vom Vorderen, und Vorderachse vom Hinteren gemessen. Was wieder ein Vorteil für den Betroffenen ist.

Der Messwert war also höher als die vorgeworfene Geschwindigkeit, und der Anstand geringer weil die Achsabstände gemessen werden.

Frage, daher. Ist die Toleranz in die 115 km/h schon
eingearbeitet wegen des Spruches Toleranzen waeren
beruecksichtigt.

Es darf nur vorgeworfen werden was nachweisbar ist, also sind die Toleranzen berücksichtigt, sprich abgezogen.

Es wird aber von 115 gemessenen kmh
gesprochen.

Es ist etwas unglücklich formuliert wenn da sinngemäß steht,

Gemessen abzüglich Toleranz 115km/h
Besser wäre stünde dort 119km/h minus 4km/h Toleranz 115km/h

Und zweite Frage, kann man den Anhoerungsbogen noch
korrigieren wenn dieser tatsaechlich fehlerhaft ausgestellt
war.

Man könnte sogar noch korrigieren wenn ein Bußgeldbescheid eingetrudelt ist. Da könnte Einspruch eingelegt werden. Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann nichts mehr gemacht werden.

Q-Gruß

Okay,

dann scheint der Anhoerungsbogen korrekt. Frage nun… lohnt es sich doch anzukreuzen, dass das Vergehen nicht zugegeben wird mit einer Begruendung? Was passiert dann?
Wird das gleich abgeschmettert oder wie reagiert dann die Behoerde (insbesondere bei diesem kleinem Abstandswert zu 5/10 des Tachowertes)?

Huhu!

Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h waeren 4/10 des
Tachabstandes genau 23 Meter abzuhaltender Abstand.

Ich hab zwar nur Jura studiert, aber ich bin doch trotzdem nicht blöd, oder? Ich komme auf 46, so oft ich auch rechne.

Hi,

dann rechne einfach mal in Juristendeutsch

104607 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)… km/h (101 - 130 km/h) A - 2 100,00
den erforderlichen Abstand von …,… m zum vorausfahrenden Fahrzeug
nicht ein. Ihr Abstand betrug **)…,… m und damit weniger als
4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten
berücksichtigt.

Q-Gruß

dann scheint der Anhoerungsbogen korrekt. Frage nun… lohnt
es sich doch anzukreuzen, dass das Vergehen nicht zugegeben
wird mit einer Begruendung? Was passiert dann?

Hi,

die einzige Begründung wäre, „ich war es nicht“. Und das ein anderer die Verstoß auf sich nimmt. Es ist sogar legal wenn es richtig gemacht wird.

Wird das gleich abgeschmettert oder wie reagiert dann die
Behoerde (insbesondere bei diesem kleinem Abstandswert zu 5/10
des Tachowertes)?

Eigentlich egal ob man was schreibt oder nicht. Es wird der leichteste Fall angenommen. Verbessern kann man sich nicht, nur verschlechtern. Ich würde wenn ich betroffen wäre den Bogen weder ausfüllen noch zurück schicken. Sogar das ist egal.

Q-Gruß

des halben Tachowertes.

Aha!

Hallo,

scheint fast aussichtslos zu sein, sich das rauszuwinden… „ich war’s nicht“ geht nicht weil es ein Wagen aus dem Carpool des Arbeitgebers gewesen ist… der fuehrt Fahrtenbuch…
Wie geht’s jetzt weiter… der Beschuldigter geht in 4 Wochen nach Lateinamerika… Hinweis auf diesen Umstand wuerde der Beschuldigte an die Polizei noch geben… aber besteht die Chance auf Verjaehrung wenn der Briefwechsel entsprechend laenger dauert bei den Laufzeiten?
Frage auch… was passiert wenn der Arbeitgeber einen Anhoerungsbogen per normaler Post nach Lateinamerika schickt… Reaktionszeit auf so einen Anhoerungsbogen ist ja entsprechend laenger…

scheint fast aussichtslos zu sein, sich das rauszuwinden…
„ich war’s nicht“ geht nicht weil es ein Wagen aus dem Carpool
des Arbeitgebers gewesen ist… der fuehrt Fahrtenbuch…

Hi,

wäre sogar eine recht gute Möglichkeit dem Ganzen zu entgehen. Nur wenn der Übeltäter den Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle erhalten hat, sieht es schlecht aus. Dann hat jemand gepetzt.
Das Fahrtenbuch wäre in dem Fall kein Problem, außer es gäbe eine Fahrtenbuchauflage von der Behörde.

Wie geht’s jetzt weiter… der Beschuldigter geht in 4 Wochen
nach Lateinamerika… Hinweis auf diesen Umstand wuerde der
Beschuldigte an die Polizei noch geben… aber besteht die
Chance auf Verjaehrung wenn der Briefwechsel entsprechend
laenger dauert bei den Laufzeiten?

Nein, als nächstes kommt der Bußgeldbescheid, und der wird wenn es sein muss öffentlich zugestellt. Aber davor kommt noch das jemand nach der Post sehen sollte, auch das Bußgeld 123,50€ überweist.

Frage auch… was passiert wenn der Arbeitgeber einen
Anhoerungsbogen per normaler Post nach Lateinamerika
schickt… Reaktionszeit auf so einen Anhoerungsbogen ist ja
entsprechend laenger…

Die Anhörung ist gesetzlich vorgeschrieben. Es reicht das die Anhörung angeordnet wurde. Ob sie jemanden erreicht oder nicht ist völlig egal.
Keine Reaktion auf den Anhörungsbogen, dann kommt eben der Bußgeldbescheid.

Q-Gruß

Hi,

verstehe ich nicht, wenn niemand die Schuld auf sich nimmt kommt die Polizei und fragt nach dem Fahrer bzw. der Carpoolmitarbeiter muss den Fahrer lt. Fahrtenbuch benennen. Beides ist nicht so angenehm :frowning:.

Bzgl. Zusendung des Anhoerungsbogens: wenn der Beschuldigte diesen nicht fristgerecht erhaelt weil z.B. der Carpoolmitarbeiter das Ding ueber die regulaere Hauspost sendet, kann doch der Beschuldigte nichts dafuer wenn die Rueckmeldung zu spaet kommt. Die Post braucht halt mind. 1 Woche bis Lateinamerika. Die Frist laueft doch ab Erhalt des Anhoerungsbogens oder nicht?
Reicht der Hinweis an den Carpoolmitarbeiter die Post weiterzufaxen und nicht postalisch zu senden? Was wenn er das nicht tut…

verstehe ich nicht, wenn niemand die Schuld auf sich nimmt
kommt die Polizei und fragt nach dem Fahrer bzw. der
Carpoolmitarbeiter muss den Fahrer lt. Fahrtenbuch benennen.
Beides ist nicht so angenehm :frowning:.

Hi,

wird kein Schuldiger gefunden wird auch niemand bestraft. Und was der Verantwortliche vom Fahrzeugpark sagen muss steht auf einem anderen Blatt. Darauf hinweisen das ein Fahrtenbuch geführt wird muss er nicht. Wer gefahren ist, kann er nicht wissen, allenfalls wem das Fahrzeug überlassen wurde. Als Fuhrparkleiter sollte man keine Furcht vor Besuch in Uniform haben.

Und wenn ich jetzt noch weiter ins Detail gehe, werde ich an Ostern nicht gekreuzigt, nur gesteinigt.

Bzgl. Zusendung des Anhoerungsbogens: wenn der Beschuldigte
diesen nicht fristgerecht erhaelt

Du überschätzt die Bedeutung des Anhörungsbogen. Er wird ohne Zustellungsnachweis zugestellt, also kann der auch verloren gehen. Wenn die Personen-Daten stimmen braucht man ihn auch nicht zurück schicken.

Der einzige Zweck des Anhörungsbogen ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Kann er machen, muss er nicht machen. Verbessern kann die Stellungsnahme nichts, außer es gibt tatsächlich etwas Entlastendes wie ein falscher Vorwurf.

Um es mal überspitzt zu schreiben, schreibt einer in den Anhörungsbogen er wollte das der vor ihm schneller fährt, den Weg freimacht, ihm Angst machen, dann hat er sich damit kein Gefallen getan. Dann wird aus einen fahrlässigen Verhalten, ein vorsätzliches Verhalten, das ist etwas teurer.

Die Frist laueft doch ab Erhalt des
Anhoerungsbogens oder nicht?

Nein, die Unterbrechung der Verjährungsfrist läuft ab Anordnung der Anhörung, und auch wenn die 8Tage schreiben, sind sie froh wenn nach 14Tagen was kommt. Die Frist ist belanglos. Erst wenn ein Bußgeldbescheid kommt, dann ist die Einspruchsfrist wichtig.

Reicht der Hinweis an den Carpoolmitarbeiter die Post
weiterzufaxen und nicht postalisch zu senden? Was wenn er das
nicht tut…

Wenn jemand einen Anhörungsbogen bekommen hat, dann an die Privatadresse. Der Arbeitgeber(Halter ist da außen vor.

Und jetzt muss ich doch mal fragen, es ist sicher ein Anhörungsbogen und kein Zeugenbefragungsbogen?

Q-Gruß

Hallo,

okay, es war ein Anhoerungsbogen an die Firma. Dieser wurde mir weitergeleitet. Wenn der Carpool mitarbeiter nicht sagen kann, wer gefahren ist sondern nur wer das Fahrzeug hatte… dann wird ein Photovergleich gemacht bei den Kollegen oder?
Das waere unschoen.

Okay, wenn der Anhoerungsbogen nicht fristgerecht zurueckgeht, passiert ebenfalls das oben… Befragung bzw. Vergleich der elektronischen Passbilder.
Auch nicht so der Hit oder?

Denke mal, das ist das groesste Druckmittel… die Publicity beim Arbeitgeber :frowning:.
Wenn’s privat passiert kann man immer noch sagen man war’s nicht und fuehrt halt nen Fahrtenbuch.

Viele Gruesse