Abstandszahlung bei undurchführbarer Anlieferung?

Liebe/-r Experte/-in,

Habe ein Sofa gekauft und mir wurde Lieferung in 2. Etage zugesagt.
Leider passt das Sofa nicht durch die Wohnungstür.
Altbau, sehr schmal und Aufgang zum Speicher stört.
Es war für uns nicht offensichtlich, dass das Sofa nicht durch die Türe passt.
Es wurde wieder mitgenommen und nun sollen wir 25 % Abstandszahlung leisten.
Wir wollen gerne das gleiche Sofa in kürzer nehmen, auch für den Preis des gößeren.
Müssen wir die Abstandszahlung leisten?

Danke für Ihre Hilfe,
Mimi5

Hallo mimi,

was wurde denn vereinbart?
Lieferung? Oder Lieferung und Montage?

Hallo mimi5
Ist die sofa fabrikneu oder habt ihr sie ersteigert ebay etc.?

Liebe Fragestellerin,
keine Ahnung, wieso die Frage an mich gestellt wird. Es ist ein rein rechtliches Problem. Trotzdem versuche ich zu helfen. Was steht in den Lieferbedingungen und was ist besprochen und vor allem auch auf dem unterschriebenen Bestellschein festgehalten worden? Der Begriff „Abstandszahlung“ passt auch nicht zu dem Vorfall. Verbraucherschutz oder die Rechtsabteilung der IHK sind aus meiner Sicht die richtigen Ansprechpartner. Als erstes ist auf jeden Fall in solchen Fällen eine Kulanzregelung zu erbitten - und für die Folge: immer besser mitdenken.
Ich hoffe, Du kommst gut aus der Sache raus und ich halte die Daumen.
Seniora A Köln

Liebe/-r Experte/-in,

Es wurde wieder mitgenommen und nun sollen wir 25 %

Abstandszahlung leisten.
Wir wollen gerne das gleiche Sofa in kürzer nehmen, auch für
den Preis des gößeren.
Müssen wir die Abstandszahlung leisten?