Hallo Experten,
ich habe ein Angebot für eine Mietwohnung. Der Haken, der Vormieter verlangt einen Abstand für die Möbel in Höhe von 30.000 Euro (!!!). Alles Designerstücke, die unterschiedlich alt sind. Diesen Preis bin ich natürlich nicht bereit zu bezahlen. Nun die Frage, gibt es eine Liste, in der sich der Wertverfall dieser Möbel irgendwie nachvollziehen lässt? Also was kostet ein ehemals 5000 Mark teures Sofa nach 5 Jahren?
Viele Grüße
Marie
Hi Marie,
alles hat seinen Preis: Genau das, was es jemandem Wert ist.
Bei Scheidungsverfahren, wenn also das Gerümpel aufgeteilt wird, geht man so vor: Für jedes Nutzungsjahr werden bei normaler Abnutzung 10 % des Anschaffungswertes abgezogen, bis 30 % Restwert erreicht sind. Diese 30 % bleiben dann stehen nach dem Motto, ein Sofa bleibt ein Sofa, auch wenn der Bezug längst verschlissen ist.
Passen die Möbel zu dir? Würdest du genau diese Stücke kaufen und keine anderen, wenn du das Geld hättest? Dann machst du mit den 30.000,-- vielleicht ein Schnäppchen. Wenn nicht, würdest du dich jeden Tag ärgern, wenn du über die Sachen stolperst, die du nie haben wolltest.
Gruß Ralf
Hallo Marie,
ich habe ein Angebot für eine Mietwohnung. Der Haken, der
Vormieter verlangt einen Abstand für die Möbel in Höhe von
30.000 Euro (!!!).
Grundsätzlich, wenn Du nicht willst, kann der Vormieter keine Abstandszahlungen verlangen. Dies ist nach dem Mietrecht nicht erlaubt. Natürlich kannst Du - und zwar ohne Bezug auf den Mietvertrag - diese Möbel übernehmen. Lasse Dir die Rechnungen zeigen.
Alles Designerstücke, die unterschiedlich
alt sind. Diesen Preis bin ich natürlich nicht bereit zu
bezahlen. Nun die Frage, gibt es eine Liste, in der sich der
Wertverfall dieser Möbel irgendwie nachvollziehen lässt? Also
was kostet ein ehemals 5000 Mark teures Sofa nach 5 Jahren?
Pro Jahr mindestens 10 % Abzug, bei Sitzmöbeln mit Polsterungen 15 % pro Jahr.
Ansonsten ist natürlich in diesem Bereich alles eine Liebhabersache.
Gruss Günter
ich habe ein Angebot für eine Mietwohnung. Der Haken, der
Vormieter verlangt einen Abstand für die Möbel in Höhe von
30.000 Euro (!!!).
Hallo Marie,
meines Wissens gibt es so ziemlich in jedem Mietvertrag den Passus, daß der Mieter nach Beendigung seines Mietverhältnisses die Wohnung vollständig geräumt und Besenrein an den Vermieter zurückgeben muß.
Insofern ist das nicht wirklich Dein Problem, was er mit den Möbeln macht. Du schließt ja deinen Vertrag mit dem Vermieter und hast mit dem Vormieter eigentlich nichts zu tun. Oder macht der Vermieter den neuen Vertrag von der Übernahme der Möbel abhängig?
gruß
heavyfuel
Hallo,
der momentane Mieter hat uns erzählt:
Der Vermieter hat ihm einst für die Renovierung der Bude (er bewohnt sie seit mehreren Jahren) nichts bezahlt. Im Laufe der Zeit will er in die Wohnung sehr viel Geld hineingesteckt haben (glaub ich ihm auch) und hat jetzt freie Hand, einen Nachmieter zu stellen. Da er eine kleinere Wohnung bezieht, will (ich schätze eher, muss) er seinen Krempel loswerden. Deswegen versucht er im wahrsten Sinne des Wortes auf seine Kosten zu kommen. Wir haben ihm jetzt eine Absage erteilt, bzw. ein so niedriges Angebot unterbreitet, dass er auf uns sicher nicht zurückkommen wird.
Vielen Dank & Gruß
Marie