Abstandszahlung-Mietwohnung

Hallo zusammen,

wie regelt man es am besten, wenn eine Abstandszahlung bei einer Mietwohnung von dem Nachmieter gezahlt werden soll, damit man das Geld auch bekommt.

Vielen Dank für Eure Vorschläge.

Hallo

nur eine die keinen Ärger bringt: BAT ( bar auf Tatze) sonst nix oder Ärger ohne Ende…

LG
Mikesch

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Je sicherer für den Nochmieter umso unsicherer wird’s für den Nachmieter
> „BAT“ - vor Abschluß des Mietvertrags kann für den Nachmieter auch furchtbar in die Hose gehen - ich kann jeden Nachmieter verstehen, der sich darauf nicht einlässt

Zumindest sollte die Vereinbarung schriftlich fixiert werden (Vertrag).
z.B. Nachmieter verpflichtet sich zur Anmietung ab …; derzeitige Vertragsbedingungen des Nochmieters sind Nachmieter bekannt; Nochmieter und Nachmieter sind sich einig über … (Übernahme von …/Abstandszahlung); aus diesem Grunde benennt Nochmieter dem Vermieter den Nachmieter.

Aber keine Vereinbarung schützt Nachmieter/Nochmieter davor, dass Vermieter Nachmieter nicht akzeptiert …
http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_nachmieter…

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Hallo Luna,

wie regelt man es am besten, wenn eine Abstandszahlung bei
einer Mietwohnung von dem Nachmieter gezahlt werden soll,
damit man das Geld auch bekommt.

ich gehe davon aus, dass es in Deinem Szenario um einen oder mehrere Gegenstände geht, die verkauft werden sollen (Küche, sonst. Möbel, Fußbodenbelag, etc.).
-> Kaufvertrag für Gegenstände aufsetzen, eine Bedingung rein („bei Abschluss des Mietvertrages zwischen Vermieter und Nachmieter“), Termin rein („bar bei Wohnungsübergabe, spätestens jedoch …“), fertig.

Gruß
Jürgen