Abstandszahlung Teppich, Kühlschrank, Spülmaschine

Hallo zusammen,

ein Freund von mir steht kurz vor dem Umzug in eine neue Wohnung.
Die Wohnung hat ca. 100qm und ist zu 70% mit Teppichboden ausgelegt, der zum Teil 3 und zum Teil 1 Jahr. Mein Freund hat die Wohnung nur bekommen, weil er zugesichert hat, den Teppichboden gegen eine Abstandszahlung zu übernehmen. Jetzt meine Frage: Was kann der Vormieter hierfür an Abstand ca. verlangen?
Außerdem gibt es noch einen Kühlschrank und eine Spülmaschine zu übernehmen. Beide Geräte sind auch ca. 2 Jahre alt.

Danke für eure Hilfe und liebe Grüße!!

Hallo!

Wer verlangt denn Abstandszahlung,Altmieter oder Vermieter ?
Es wird ja seltenst im Mietvertrag vereinbart,man müsste dem Vormieter noch etwas bezahlen,sonst wird Vertrag nicht gültig und man kann nicht einziehen.

Kaufbeleg über den wert verlangen und einsehen,dann den Zustand bewerten und daraus den Zeitwert ermitteln.

Bei technischen Geräten mag das nach 2 Jahren noch ca. 50 % v. Kaufpreis sein.

bei Bodenbelägen nach 1 Jahr ca. 70 %, nach 3 Jahren ca. 50 %

mfG
duck313

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort!! Es ist der Vormieter der Abstand verlangt. Das allerdings in Absprache mit dem Vermieter, dem auch sehr daran gelegen ist, den vorhandenen Teppich zu erhalten.

Hallo!

Wem gehört denn dann der Teppichboden ? Der neue Mieter kauft den ab und was passiert dann damit während der Mietzeit und am Ende bei Auszug ?

Das ist rechtlich ziemlich unklar und ungünstig für den Mieter.
Darf er oder muss er den Teppich dann mitnehmen,wegwerfen und was ist unten drunter ? Und mit den Elektrogeräten genauso.
Verlangt dann der Vermieter bei Auszug etwas usw.

mfG
duck313