Abstandszahlung vor Notarvertrag

Hallo,
was haltet ihr davon?
Der Hausverkäufer ist insolvent,will privat an A verkaufen, die Banken stimmen angeblich dem Kaufpreis zu.
Nach der Zusicherung, dass keine Paralellverhandlungen mehr stattfinden, präsentiert der Verkäufer dennoch neue Interessenten der Erbpachtgeberin.
Nach der Intervention vom Makler und von A mit dem Angebot nachzuverhandeln wird nun A der Kauf zugesichert, nach entsprechender „Abstandszahlung“.
Die soll noch vor dem Not.-Kaufvertrag, innerhalb von 5 Tagen, stattfinden.
Der Käufer drängt zu der zu einer 4stelligen Abstandszahlung , weil er dringende Verpflichtungen hat. Der Notartermin wäre nur 6 (11) Tage später terminiert.

Wenn das Geld für eine Mietkaution hinterlegt würde (was der Verkäufer aber nicht will) wäre man dann sicher, das ein präsentierter Mietvertrag von Seiten des Verkäufers auch wirklich ernst gemeint ist? Oder würde A sonst, trotz Kaufvertrag zum St.Nimmerleinstag einziehen können?
Der Kaufpreis soll erst bei Nutzungsübergang fliessen, aber was ist, wenn der Verkäufer den vorgelegten Mietvertrag widerruft? Ohne Kaution würde der pot. Vermieter wohl nicht auf Erfüllung bei einem so unsicheren Kandidaten bestehen?
Ist das zu pessimistisch gesehen?
Bitte sagt eure Meinung.
Gruß Bea

Finger weg

Hallo,
was haltet ihr davon?
Der Hausverkäufer ist insolvent,will privat an A verkaufen,
die Banken stimmen angeblich dem Kaufpreis zu.
Nach der Zusicherung, dass keine Paralellverhandlungen mehr
stattfinden, präsentiert der Verkäufer dennoch neue
Interessenten der Erbpachtgeberin.
Nach der Intervention vom Makler und von A mit dem Angebot
nachzuverhandeln wird nun A der Kauf zugesichert, nach
entsprechender „Abstandszahlung“.
Die soll noch vor dem Not.-Kaufvertrag, innerhalb von 5 Tagen,
stattfinden.

Hallo Bea,
So etwas gibt es nicht. Immobilien werden über den Notar verkauft, alles andere ist ungültig.

Der Käufer drängt zu der zu einer 4stelligen Abstandszahlung ,
weil er dringende Verpflichtungen hat.

Das Geld wäre weg. Wenn er insolvent ist, solltest Du mal mit seiner Bank sprechen. Evtl. betreibt diese bereits die Zwangsversteigerung. Da ist dann nicht mehr viel nachzuverhandeln, da kannst Du eher mit dem Preis runter gehen.

Der Notartermin wäre nur 6 (11) Tage später terminiert.

Ohne das okay der Bank geht nix falls die schon die Zwangsversteigerung eingetragen hat.

Wenn das Geld für eine Mietkaution hinterlegt würde (was der
Verkäufer aber nicht will) wäre man dann sicher, das ein
präsentierter Mietvertrag von Seiten des Verkäufers auch
wirklich ernst gemeint ist? Oder würde A sonst, trotz
Kaufvertrag zum St.Nimmerleinstag einziehen können?

Genau.

Der Kaufpreis soll erst bei Nutzungsübergang fliessen, aber
was ist, wenn der Verkäufer den vorgelegten Mietvertrag
widerruft? Ohne Kaution würde der pot. Vermieter wohl nicht
auf Erfüllung bei einem so unsicheren Kandidaten bestehen?
Ist das zu pessimistisch gesehen?
Bitte sagt eure Meinung.

Wieso Mietvertrag? Eben wolltest Du doch noch kaufen. Wenn das Ding versteigert wird, fliegst Du doch eh raus. Sogar als langjähriger Mieter ist da - unter bestimmten Umständen - der Mieterschutz aufgehoben.

Gruß

Peter

Gruß Bea

Hallo,
was haltet ihr davon?
Der Hausverkäufer ist insolvent,will privat an A verkaufen,
die Banken stimmen angeblich dem Kaufpreis zu.
Nach der Zusicherung, dass keine Paralellverhandlungen mehr
stattfinden, präsentiert der Verkäufer dennoch neue
Interessenten der Erbpachtgeberin.
Nach der Intervention vom Makler und von A mit dem Angebot
nachzuverhandeln wird nun A der Kauf zugesichert, nach
entsprechender „Abstandszahlung“.
Die soll noch vor dem Not.-Kaufvertrag, innerhalb von 5 Tagen,
stattfinden.

Hallo Bea,
So etwas gibt es nicht. Immobilien werden über den Notar
verkauft, alles andere ist ungültig.

Der Käufer drängt zu der zu einer 4stelligen Abstandszahlung ,
weil er dringende Verpflichtungen hat.

Das Geld wäre weg. Wenn er insolvent ist, solltest Du mal mit
seiner Bank sprechen. Evtl. betreibt diese bereits die
Zwangsversteigerung. Da ist dann nicht mehr viel
nachzuverhandeln, da kannst Du eher mit dem Preis runter
gehen.

Der Notartermin wäre nur 6 (11) Tage später terminiert.

Ohne das okay der Bank geht nix falls die schon die
Zwangsversteigerung eingetragen hat.

Wenn das Geld für eine Mietkaution hinterlegt würde (was der
Verkäufer aber nicht will) wäre man dann sicher, das ein
präsentierter Mietvertrag von Seiten des Verkäufers auch
wirklich ernst gemeint ist? Oder würde A sonst, trotz
Kaufvertrag zum St.Nimmerleinstag einziehen können?

Genau.

Der Kaufpreis soll erst bei Nutzungsübergang fliessen, aber
was ist, wenn der Verkäufer den vorgelegten Mietvertrag
widerruft? Ohne Kaution würde der pot. Vermieter wohl nicht
auf Erfüllung bei einem so unsicheren Kandidaten bestehen?
Ist das zu pessimistisch gesehen?
Bitte sagt eure Meinung.:

Gruß Bea

Wieso Mietvertrag? Eben wolltest Du doch noch kaufen. Wenn das
Ding versteigert wird, fliegst Du doch eh raus. Sogar als
langjähriger Mieter ist da - unter bestimmten Umständen - der
Mieterschutz aufgehoben.

Gruß

Peter

Hallo Peter,
noch eine Frage:

Ohne das okay der Bank geht nix falls die schon die

Zwangsversteigerung eingetragen hat.

telefonisch hat die Bank das ok gegeben.

Wieso Mietvertrag? Eben wolltest Du doch noch kaufen

Der Hausverkäufer soll uns einen Mietvertrag vor KV Abschluss vorlegen.

Wenn das Ding versteigert wird, fliegst Du doch eh raus

Eine Versteigerung steht nicht an, eher ein „Heimfall“ mit anschließenden Verkauf an A.

Gibt das eine neue Lage?

Gruß
Bea

Zwischenfrage: OK der Bank
Hallo Bea,

Hat die Bank dir gegenüber ihr OK gegeben oder hat der VK dir das nur so erzählt?

Gruß
Sticky

Hallo,

habe erst den oberen Artikel gelesen und beantwortet, trotzdem hier noch mal eine ganz klare Ansage: So wie hier geschildert, wird das Kind garantiert in den Brunnen fallen, und es zeigt sich mal wieder, dass soche Geschichten in die Hand von Fachleuten gehören.

Die „Anstandszahlung“ würde ich mal in den Bereich eines Betrugsversuches einordnen. Hier steht jemand mit dem Rücken an der Wand, und will offenbar nicht ehrlich zu seinem Problem stehen und die Sache mit dem Verkauf des Hauses hinter sich bringen, sondern versucht auf unredliche Art und Weise an Geld zu kommen. Keine Abwegige Idee, dass er dieses dann gleich an den Gläubiger weitergibt um so die Versteigerung abzuwenden. Du stehst dann ohne Geld und ohne Chance auf Erwerb da.

Also nochmal: Verhandelt wird in solchen Situationen von einem Fachmann und zwar mit Gläubiger (vorrangig) und Schuldner. Und dabei kommt man entweder zu reelen Vertragskonstruktionen oder bläst die Sache ab.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]