Abstandszahlungen für Heizkörper und Türen?

Guten Tag liebe Mitstreiter,

man stelle sich vor, Mieter X ist vor gut einem halben Jahr aus seiner Mietwohnung ausgezogen. Laut Vorabnahme und auch Endabnahme der Wohnung ist alles in einem guten Zustand ohne Mängel. Jeder einzelne Punkt auf dem Abnahmeprotokoll ist mit „einwandfrei“ gekennzeichnet worden. Nun bekommt Mieter X ein Schreiben des ehemaligen Vermieters mit der Kautionsabrechnung. Es wurden von der Kaution 170,00 € einbehalten mit dem Hinweis: Abstandsbetrag für Heizkörper und Türen Auf telefonischer Nachfrage teilt der Vermieter mit, dass dies so üblich sei für später eventuell anfallende Reparaturen und Renovierungen. Meiner Meinung nach kann das so nicht rechtens sein…oder??

Vielen Dank für die Mühe und hoffentliche Antwort!!!

Gruß Marco

Hallo,

nein ist es nicht (rechtens nämlich). Zwar kann ein VM aus der Kaution Schäden ersetzen, die versteckt waren und daher bei der Abnahme nicht ersichtlich waren, allerdings hat er den einwandfreien Zustand der sichtbaren Teile geprüft und mit dem Protokoll auch für gut befunden. Hier hat er dann kein Einbehaltsrecht mehr.

Er darf allerdings bis zur endgültigen Abrechnung der Nebenkosten noch einen kleineren Teil der Kaution einbehalten.

Gruß
Nita

Stimme zu,
nur von der Kaution darf er normalerweise nichts einbehalten für die Nebenkosten, da die Kaution spätestens sechs Moante nach Mietende ausbezahlt werden muss und die Nebenkostenabrechnung erst wesentlich später kommen kann.

diese Aussage gilt nur im sozialen Wohnungsbau. Im frei finanzierten Wohnungsbau darf natürlich die Kaution - ein passender Teil der Kaution - für die Begleichung der später folgenden NK-Abrechnung zurückgehalten werden.

vnA