eine fiktive Situation: Der Mieter hat gekündigt und präsentiert dem VM mehrere Nachmieter (die allesamt auch gerne einen Abstand bis zu € 5.000,- für Küche, Einbauten, etc. zu zahlen bereit sind).
VM lehnt allesamt ab und präsentiert einen „eigenen“ Nachmieter. Verhandlungen zwischen Mieter und Nachmieter (in Gegenwart der Mieter-Ehefrau) ergeben, daß Nachmieter Küche, Einbauten, etc. übernehmen will zum Preis von € 1.500,-. Eine schriftliche Vereinbarung gibt es nicht.
Der Tag des Umzugs kommt, das Umzugsunternehmen leert die Bude komplett … bis auf die Teile, die der Nachmieter übernehmen möchte.
Kaum ist die Bude leer, kommt der Anruf des Nachmieters: Der VM hätte ihm gesagt, daß er keinen Abstand zu zahlen braucht und er demzufolge auch keinen Abstand zahlen wird.
Was soll unser armer Trottel nun machen?
Die zurückgelassenen Dinge (Küche, Einbauten, etc.) schnell abbauen und die Abstandszahlung knicken?
Die zurückgelassenen Dinge dort belassen und auf Einhaltung der mündlichen Vereinbarung drängen?
Wie sieht die Situation mit dem VM aus, der alle durch den Mieter vorgeschlagenen Nachmieter (keiner war ohne Promotion) abgelehnt hat und somit den Mieter auch um den Abstand gebracht hat?
Die zurückgelassenen Dinge (Küche, Einbauten, etc.) schnell
abbauen und die Abstandszahlung knicken?
Die zurückgelassenen Dinge dort belassen und auf Einhaltung
der mündlichen Vereinbarung drängen?
naja, abbauen ist ratsam. man hat zwar einen zeugen, aber wird man es deshalb im zweifelsfall auf ein verfahren hinauslaufen lassen? wenn nicht, wird der nachmieter unter garantie nicht zahlen. und dann kommt man wohl nicht mehr an die sachen ran. vielleicht dem nachmieter noch mal klarmachen, dass er ohne zahlung auch nicht an die betroffenen teile kommt.
Wie sieht die Situation mit dem VM aus, der alle durch den
Mieter vorgeschlagenen Nachmieter (keiner war ohne Promotion)
abgelehnt hat und somit den Mieter auch um den Abstand
gebracht hat?
der vermieter muss keinen vorgeschlagenen nachmieter annehmen. und er is ja auch nicht in etwaige „randgeschäfte“ verwickelt. das ist pech für den mieter, aber darauf muss der vermieter keine rücksicht nehmen.
wenn der Trottel nichts schriftliches in der Hand hat, sollte er nach Möglichkeit die Einbauten entfernen.
Da der Nachmieter vielleicht davon ausgeht, daß die Sachen in der Wohnung bleiben und er sich die Kosten dafür sparen kann, wird er über eine Abschlagszahlung vielleicht nochmal nachdenken, wenn er sie eigentlich behalten will.