angenommen ein Auto hat einen kleinen Defekt an der vorderen Stossstange.
Es ist ein etwa 2-3cm schärferes Stück vom Plastik angebrochen und schaut raus.
Der Wagen wird so angeblich nicht über den TÜV kommen(es darf keine scharfe Kante rausschauen)
Sollte nun ein Unfall passieren, existiert weiterhin der Versicherungsschutz, oder ist der Versicherungsschutz wegen diesem minimalschaden erloschen?
Das die Betriebserlaubnis erlochen ist, kann ich mir beim besten willen net vorstellen-so hab ich es auch demjenigen gesagt.
Schadenfälle:
a.) wenn der Schaden hauptsächlich durch das Teil entsteht(Fußgängerreisst sich die Hose auf)
Könnte es warscheinlich sein, das der Halter den Schaden bezahlen muss, oder?
b.) der Schaden nichts mit dem kleinen Defekt zu tun hat(Auffahrunfall,etc…)
Zahle derjenige NICHTs, oder?
Schadenfälle:
a.) wenn der Schaden hauptsächlich durch das Teil
entsteht(Fußgängerreisst sich die Hose auf)
Könnte es warscheinlich sein, das der Halter den Schaden
bezahlen muss, oder?
Nicht zwingend. Hier stellt sich die Frage nach dem Vorsatz. § 2 d Punkt 1.
b.) der Schaden nichts mit dem kleinen Defekt zu tun
hat(Auffahrunfall,etc…)
Zahle derjenige NICHTs, oder?
Richtig.
Bin mir da nicht so ganz sicher?!
Ich erst auch nicht, aber dank den AKB gehts jetzt wieder. Grundlage bildet hier die Versicherungspflicht und Leistungspflicht der KH. Natürlich kann der VR bei Verstößen den VN in Mithaftung nehmen.
Hallo Martin,
in Punkt 1 muß ich dir leider widersprechen:
Im Rahmen der Gefährdungshaftung haftet der Kfz-Halter auf jeden Fall erstmal für den entstandenen Schaden.
Das ist genauso, wenn irgendwo Öl aus dem Kfz ausläuft. Da wird auch nicht nach Vorsatz gefragt.
Ann
Warum leider?? Ich hab damit kein Problem. Mein EGO ist noch nicht soweit ausgeprägt, als das ich mich für unfehlbar halte. Noch nicht… *grins*
Im Rahmen der Gefährdungshaftung haftet der Kfz-Halter auf
jeden Fall erstmal für den entstandenen Schaden.
Jau, dat ist genau richtig. Die Frage war aber, muß er den Schaden selbst zahlen oder tritt die KH hier in Kraft?? Die KH wird MM den Schaden regulieren, wenn ihm kein Vorsatz nachzuweisen ist.
Das ist genauso, wenn irgendwo Öl aus dem Kfz ausläuft. Da
wird auch nicht nach Vorsatz gefragt.
Nach Vorsatz eher weniger, hängt aber vom Fall ab, aber nach Mithaftung/verschulden. Ist aber ne andere Geschichte. Die Geschichte mit der Spitze am Wagen ist dem Fahrer/Halter bekannt. Er geht somit wissentlich die Gefahr ein, einen andere Person/Sache zu schädigen. Da der Punkt „Vorsatz“ ME nach meist/nur vor Gericht geklärt werden kann oder werden wird, sind unsere Meinungen halt keine maßgebliche Darstellungen.
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhag taucht auf. Was sagt den die Polizei zu einem solchen Makel??
Haftung unbegrenzt bei Haftpflicht?!
Hallo ihr beiden,
Im Rahmen der Gefährdungshaftung haftet der Kfz-Halter auf
jeden Fall erstmal für den entstandenen Schaden.
Jau, dat ist genau richtig. Die Frage war aber, muß er den
Schaden selbst zahlen oder tritt die KH hier in Kraft?? Die KH
wird MM den Schaden regulieren, wenn ihm kein Vorsatz
nachzuweisen ist.
Nunja,
Die Polizei hat beim Unfall damals wohl nichts zu dem Schaden gesagt.
Der Schaden ist, wenn auch unschön, mit Klebeband verringert worden.
man spürt aber schon noch den Riss wenn man mit der Hand drüber geht.
Ist da Vorsätzliche Gefährdung zu sehen?
Angenommen, es wird Vorsatz festgestellt, kann derjenige unbegrenzt haftbar gemacht werden, d.h. bis zum Ruin oder gibt es da eine Grenze(meines Wissens nach 5000,00€) die die Versicherung zurück verlangen kann.
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhag taucht auf. Was sagt
den die Polizei zu einem solchen Makel??
S.o. damals hat die Polizei wohl nichts gesagt, erkundige mich da aber noch einmal genauer bei ihm.
Der Schaden ist, wenn auch unschön, mit Klebeband verringert
worden.
man spürt aber schon noch den Riss wenn man mit der Hand
drüber geht.
Ist da Vorsätzliche Gefährdung zu sehen?
MM nach nicht.
Angenommen, es wird Vorsatz festgestellt, kann derjenige
unbegrenzt haftbar gemacht werden, d.h. bis zum Ruin oder gibt
es da eine Grenze(meines Wissens nach 5000,00€) die die
Versicherung zurück verlangen kann.
Normal 2.500 € und bei schwerwiegenden Verstößen 5.000 €. Kennt man ja aus der Presse „Kübelböck-Syndrom“
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhag taucht auf. Was sagt
den die Polizei zu einem solchen Makel??
S.o. damals hat die Polizei wohl nichts gesagt, erkundige mich
da aber noch einmal genauer bei ihm.
Mit meiner Frage meinte ich eher:„Was passiert wenn ein nicht verkehrstaugliches KFZ in eine Polizeikontrolle kommt?“
Abschließender Tiop von mir:„Wagen reparieren lassen und fertig!“