Hallo,
darf man in einer Eigentumswohnanlage auf seinem eigenen grundbuchmäßig eingetragenem Parkplatz einen Wohnwagen, angemeldet und mit Kennzeichen, auf unbestimmte Zeit abstellen? Wir gehen mal davon aus das der Wohnwagen seitlich die Parkplatzbegrenzung nicht überragt. Die Länge ist exakt die Länge der Stellfläche, somit wäre eine Behinderung des durchfahrenden Verkehrs nicht gegeben.
Vielen Dank im Voraus
Michael
Hi,
darf man in einer Eigentumswohnanlage auf seinem eigenen
grundbuchmäßig eingetragenem Parkplatz einen Wohnwagen,
angemeldet und mit Kennzeichen, auf unbestimmte Zeit
abstellen? Wir gehen mal davon aus das der Wohnwagen seitlich
die Parkplatzbegrenzung nicht überragt. Die Länge ist exakt
die Länge der Stellfläche, somit wäre eine Behinderung des
durchfahrenden Verkehrs nicht gegeben.
ja
Paul
Ergänzung
Hallo,
ja
sogar abgemeldet und ohne Kennzeichen.
Gruß
S.J.
Hi,
darf man in einer Eigentumswohnanlage auf seinem eigenen
grundbuchmäßig eingetragenem Parkplatz einen Wohnwagen,
angemeldet und mit Kennzeichen, auf unbestimmte Zeit
abstellen?ja
Servus Paul,
‚ruhender Verkehr‘, der geordnet und geregelt werden müßte, ist das bestimmt nicht, aber die Eigentümergemeinschaft könnte einem in die Suppe spucken. Dann ist es keine verkehrsrechtliche Frage mehr und die Antwort ist nicht mehr ganz so einfach.
Kai