Abstellen von Fahrrädern der Mieter

Guten Morgen,

vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten. Es geht darum:

Ich lebe in einem Wohnblock (3 Eingänge, je 8 Wohnungen). Vor kurzem sind bei uns 2 neue Familien eingezogen (ges. 7 Pers.), die nur Fahrräder besitzen. Vor unserem Haus sind nur 4 Fahrradständer. Insgesamt benutzen mind. 5 Parteien regelmäßig die Räder, was sich zu ca. 14 Fahrrädern summiert.
Jetzt stehen regelmäßig 10 und mehr Fahrräder vor der Haustür, was zum Teil den eingangsbereich und die Briefkästen versperrt. Teilweise werden die Räder einfach gegen andere Räder gelehnt, was das rausholen schwer macht und die Räder sogar beschädigen kann.

Jetzt wollen wir den Vermieter anschreiben und um zusätzliche Ständer bitten - ein Foto haben wir bereits gemacht. Einen Fahrradkeller gibt es nicht, die Keller selber sind zum Teil bereits so voll, dass ein Unterstellen im eigenen Keller nicht möglich ist (manche Familien haben 3 und mehr Fahrräder).

Eine Mieterin befürchtete jetzt, dass der Vermieter uns zwingen könnte, die Räder in die eigenen Keller zu stellen anstatt sie draußen stehen zu lassen - und damit keine weiteren Fahrradständer aufstellen muss.

Gibt es irgendwelche Vorschriften und Gesetze darüber? Ich konnte unter Google nichts finden.
Der Vermieter ist leider nicht sehr kooperativ in dieser Hinsicht. Es gibt Mieter, die haben seit langem feuchte Außenwände, aber es wird nichts unternommen. Er schiebt es auf schlechtes Lüftungsverhalten. Eine Mieterin ging dagegen vor und verlor in 1. Instanz. Weiter bezahlte die Rechtschutzversicherung nicht. Es liegt nicht am Lüftungsverhalten - aber der Eigentümer kann sich eben gute Anwälte leisten.

Kann mir hier jemand sagen, wie wir das mit den Fahrrädern am besten regeln sollten?

Danke im Voraus, Maren

Hallo,

ich denke nicht, das der Vermieter in der Pflicht ist, weitere Fahrradständer aufzustellen. Genausowenig, wie er dafür Sorge tragen muß, das jeder PKW Besitzer einen Stellplatz hat.

Anders sieht es aus, wenn laut Mietvertrag ein Stellplatz für den Fahrradhalter zugesicher wurde. Das kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen :wink:

Gruß
roland

Hallo,

wie wärs denn wenn Ihr die Mieter alle mal zusammentrommelt und Geld für einen weiteren Ständer zusammenwerft?? Da haben dann doch alle was davon, könnte man ja auch anteilig pro Rad berechnen…

Ich weiß nicht ob die Lösung rechtlich einwandfrei ist, aber sicherlich am Einfachsten.
Ihr könnt ja dann die Gelegenheit auch gleich zu einer kleinen „Einweihungs-Fete“ nutzen…

VG,

Birgit

Hallo Maren,

Ich lebe in einem Wohnblock (3 Eingänge, je 8 Wohnungen). Vor
kurzem sind bei uns 2 neue Familien eingezogen (ges. 7 Pers.),
die nur Fahrräder besitzen. Vor unserem Haus sind nur 4
Fahrradständer. Insgesamt benutzen mind. 5 Parteien regelmäßig
die Räder, was sich zu ca. 14 Fahrrädern summiert.
Jetzt stehen regelmäßig 10 und mehr Fahrräder vor der Haustür,
was zum Teil den eingangsbereich und die Briefkästen
versperrt. Teilweise werden die Räder einfach gegen andere
Räder gelehnt, was das rausholen schwer macht und die Räder
sogar beschädigen kann.

Jetzt wollen wir den Vermieter anschreiben und um zusätzliche
Ständer bitten - ein Foto haben wir bereits gemacht. Einen
Fahrradkeller gibt es nicht, die Keller selber sind zum Teil
bereits so voll, dass ein Unterstellen im eigenen Keller nicht
möglich ist (manche Familien haben 3 und mehr Fahrräder).

Eine Mieterin befürchtete jetzt, dass der Vermieter uns
zwingen könnte, die Räder in die eigenen Keller zu stellen
anstatt sie draußen stehen zu lassen - und damit keine
weiteren Fahrradständer aufstellen muss.

Gibt es irgendwelche Vorschriften und Gesetze darüber? Ich
konnte unter Google nichts finden.

Fahrräder darf der Mieter nach der Rechtslage sowohl in seiner Wohnung ! wie auch im eigenen Keller unterbringen.

Im Hof abgestellte Fahrräder bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Insbesondere darf niemand beeinträchtigt werden, also Briefkasten und Wohnungsatüre müssen zugänglich sein. Er ist jedoch nicht verpflichtet weitere Fahrradständer anzuschaffen. Da in dem Fall die Mitbewohner durch das „wilde Abstellen“ der Fahrräder unzumutbar belästigt werden ist das Urteil des LG Hamburg WM 92, 188 anzuwenden. Verbot der Aufstellung dieser Räder im Hof.

Eine Ausnahme kann sein, wenn beim Baui der Wohnungen durch Baurecht der Vermieter verpflichtet wurde und ist, entsprechende Fahrradabstellplätze zur Verfügung zu stellen. Also ggfls. Baurechtsamt um Auskunft ersuchen.

Die private Beschaffung weiterer Fahrradständer durch die Mieter bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Der Vermieter ist leider nicht sehr kooperativ in dieser
Hinsicht. Es gibt Mieter, die haben seit langem feuchte
Außenwände, aber es wird nichts unternommen. Er schiebt es auf
schlechtes Lüftungsverhalten. Eine Mieterin ging dagegen vor
und verlor in 1. Instanz. Weiter bezahlte die
Rechtschutzversicherung nicht. Es liegt nicht am
Lüftungsverhalten - aber der Eigentümer kann sich eben gute
Anwälte leisten.

Hier wird üblicherweise ein Gutachter beauftragt. Wenn eine RS - Versicherung nach der 1. Instanz nicht mehr zahlen will, geht wohl aus dem Gutachten hervor, dass die Mieterin rechnen muss, dass sie auch in weiteren Instanzen verliert und weitere Prozesse keine neuen Erkenntnisse ergeben. War ein Gutachter da ? Vermutlich nicht .

Kann mir hier jemand sagen, wie wir das mit den Fahrrädern am
besten regeln sollten?

Gruss Günter

Das halte ich auch für die beste Idee, legt einfach für einen neuen Fahrradständer zusammen. Gute und günstige Fahrradständer aus Edelstahl gibt es hier. Dann könnt ihr die Fahrräder geordnet und vernünftig abstellen.