Wie lange darf ich mein Fahrzeig im öffentlichen Raum abstellen wenn es zwar angemeldet ist und auch versichert aber vorübergehend nicht fahrtauglich da zum beispiel der auspuff nicht mehr vorhanden ist?
Du Darfst dein Fahrzeug Maximal 14 Tage stehen lassen ohne es zu bewegen dann muss es weg oder auf einen anderen Platz. Steht in der Gemneindeordung
gruß Klaus
Wie lange darf ich mein Fahrzeig im öffentlichen Raum
abstellen wenn es zwar angemeldet ist und auch versichert aber
vorübergehend nicht fahrtauglich da zum beispiel der auspuff
nicht mehr vorhanden ist?
Ich habe diesen Link gerade gefunden…
Deke dort kannn man Ihren Fall paralellstellen:
http://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-wohnmobil-im…
Grüsse
C.
Vielen Dank, leider brauch ich ne Rechtsgrundlage da dies nicht in der STVO geregelt ist 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie lange darf ich mein Fahrzeig im öffentlichen Raum
abstellen wenn es zwar angemeldet ist und auch versichert aber
vorübergehend nicht fahrtauglich da zum beispiel der auspuff
nicht mehr vorhanden ist?
Diese Frage gehört in den rechtlichen Bereich und kann und darf nur von zugelassenen Anwälten konkret beantwortet werden. Zuwiderhandlungen können mir Recht kostenpflichtig abgemahnt werden. Ggf. ist auch die Gemeinde zur Stellungnahme zuständig, diese handelt im Namen aller Bürger und sorgt für die allgemeine Ordnung in Wohngebieten. Grüße von Hans.