Abstellen von Motorroller in der Tiefgarage

In der Tiefgarage einer Wohnanlage gehören einem Eigentümer 2 Duplex-Stellplätze. Seit 2,5 Jahren (Bezug der Wohnanlage) wurde zusätzlich ein Motorroller in der TG auf einer Freifläche abgestellt, wodurch niemand behindert wurde.
Nun wurde eine Änderung der Flächen in der Eigentümergemeinschaft bestimmt: 2 Einzelstellplätze wurden verlegt und abgeteilt mit einer Trennwand weiterer Raum für das Abstellen von Fahrrädern geschaffen. Der"alte Stellplatz" für den Roller ist somit nicht mehr möglich, da nun Fahrzeuge behindert werden. Die Hausverwaltung hat nun mit Aushängen auf die neuen Fahrrad-Stellplätze hingewiesen und gleichzeitig das Abstellen von Rollern und Motorrädern verboten.

  1. Ist es unwahrscheinlich, dass der Platz in der TG wirklich für Fahrräder genutzt wird
  2. ist die Fläche so gross, dass die beiden Krafträder, die seit 2,5 Jahren in der TG stehen dort überhaupt nicht stören würden.
    Hat eine Hausverwaltung das Recht, das Abstellen dieser dort zu verbieten. Schliesslich ist es ja auch eine TG für Autos und Krafträder, von der nun ein Teil zweckentfremdet wird. Danke für Meinungen und Wissen dazu!

Hallo!

  1. Ist es unwahrscheinlich, dass der Platz in der TG wirklich
    für Fahrräder genutzt wird

Inwiefern soll dies hier beantwortet werden können, ob der Platz von Fahrrädern wirklich genutzt wird???

  1. ist die Fläche so gross, dass die beiden Krafträder, die
    seit 2,5 Jahren in der TG stehen dort überhaupt nicht stören würden.

Inwiefern soll dies hier beantwortet werden können, ob der Platz ausreichend ist???

Hat eine Hausverwaltung das Recht, das Abstellen dieser dort
zu verbieten.

Die Hausverwaltung arbeitet doch im Auftrag der Eigentümer. Dieser Punkt ist sicherlich auf der Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen worden.

Schliesslich ist es ja auch eine TG für Autos
und Krafträder, von der nun ein Teil zweckentfremdet wird.

Scheinbar gibt es kein pauschales Verbot für Motorräder. Diese müssen eben auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Man kann sicheben entscheiden, ob du ein Kfz oder Motorräder auf den Platz stellst. Zudem es meist die Möglichkeit gibt, das Motorrad vor dem Auto an der Wand abzustellen.

Gruß
Falke

ot
Hallo

Inwiefern soll dies hier beantwortet werden können, ob der
Platz von Fahrrädern wirklich genutzt
wird???

wollte Dir nur mitteilen dass deine Taste für das Fragezeichen hängt-

scnr

MOD brauch keine Löschbenachrichtigung.

  1. ist die Fläche so gross, dass die beiden Krafträder, die
    seit 2,5 Jahren in der TG stehen dort überhaupt nicht stören würden.

Inwiefern soll dies hier beantwortet werden können, ob der
Platz ausreichend ist???

Hat eine Hausverwaltung das Recht, das Abstellen dieser dort
zu verbieten.

Die Hausverwaltung arbeitet doch im Auftrag der Eigentümer.
Dieser Punkt ist sicherlich auf der Eigentümerversammlung
besprochen und beschlossen worden.

Schliesslich ist es ja auch eine TG für Autos
und Krafträder, von der nun ein Teil zweckentfremdet wird.

Scheinbar gibt es kein pauschales Verbot für Motorräder. Diese
müssen eben auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt
werden. Man kann sicheben entscheiden, ob du ein Kfz oder
Motorräder auf den Platz stellst. Zudem es meist die
Möglichkeit gibt, das Motorrad vor dem Auto an der Wand
abzustellen.

Gruß
Falke