In der Tiefgarage einer Wohnanlage gehören einem Eigentümer 2 Duplex-Stellplätze. Seit 2,5 Jahren (Bezug der Wohnanlage) wurde zusätzlich ein Motorroller in der TG auf einer Freifläche abgestellt, wodurch niemand behindert wurde.
Nun wurde eine Änderung der Flächen in der Eigentümergemeinschaft bestimmt: 2 Einzelstellplätze wurden verlegt und abgeteilt mit einer Trennwand weiterer Raum für das Abstellen von Fahrrädern geschaffen. Der"alte Stellplatz" für den Roller ist somit nicht mehr möglich, da nun Fahrzeuge behindert werden. Die Hausverwaltung hat nun mit Aushängen auf die neuen Fahrrad-Stellplätze hingewiesen und gleichzeitig das Abstellen von Rollern und Motorrädern verboten.
- Ist es unwahrscheinlich, dass der Platz in der TG wirklich für Fahrräder genutzt wird
- ist die Fläche so gross, dass die beiden Krafträder, die seit 2,5 Jahren in der TG stehen dort überhaupt nicht stören würden.
Hat eine Hausverwaltung das Recht, das Abstellen dieser dort zu verbieten. Schliesslich ist es ja auch eine TG für Autos und Krafträder, von der nun ein Teil zweckentfremdet wird. Danke für Meinungen und Wissen dazu!