Hallo liebe Mitglieder,
Mal angenommen es gibt ein Ehepaar A. Herr A hat bevor er seine Frau A. (geb. B) geheiratet hat eine Abstellgenehmigung an das Logistikunternehmen XYZ mit der Befugnis Lieferungen vor die Haustür des Mehrfamilienhauses abzustellen ausgestellt. Am Rande erwähnt, auf der Befugnis wurde angegeben über Zustellungen per Zustellbenachrichtung zu Informieren.
Ein halbes Jahr nach der Heirat hat Frau A. (geb. B.) ein Paket bestellt. Das Paket ist nicht angekommen bzw. war nicht Auffindbar eine Zustellbenachrichtung erfolgte nicht.
Eine Nachfrage beim Logistikunternehmen XYZ ergab, dass das Paket angeblich ordnungsgemäß am in der Abstellgenehmigung angegebenen Ort (vor der Haustür des Mehrfamilienhauses) deponiert wurde.
Das Logistuntnernehmen XYZ behauptet das die Abstellgenehmigung eine Vertretung des Herrn A. für seine Ehefrau Frau A. vermuten lässt.
Des Weiteren gab das Logistikunternehmen an, dass diese Abstellgenehmigung für das komplette(!) Mehrfamilienhaus gelten würde (20 Parteien).
Frau A. wusste von dieser Abstellgenehmigung nichts und hat sich auch seit Ausstellung nichts vom Logistikunternehmen XYZ liefern lassen.
Eine Anfrage beim Versender ergab das hier angeblich §§ 177-179 BGB gelten würden und damit die Haftung beim Ehepaar A. ist.
Gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Vertretungsvermutung?
Liebe Grüße
Zimt