Abstellgenehmigung für das ganze Haus - Rechtens?

Hallo liebe Mitglieder,

Mal angenommen es gibt ein Ehepaar A. Herr A hat bevor er seine Frau A. (geb. B) geheiratet hat eine Abstellgenehmigung an das Logistikunternehmen XYZ mit der Befugnis Lieferungen vor die Haustür des Mehrfamilienhauses abzustellen ausgestellt. Am Rande erwähnt, auf der Befugnis wurde angegeben über Zustellungen per Zustellbenachrichtung zu Informieren.

Ein halbes Jahr nach der Heirat hat Frau A. (geb. B.) ein Paket bestellt. Das Paket ist nicht angekommen bzw. war nicht Auffindbar eine Zustellbenachrichtung erfolgte nicht.

Eine Nachfrage beim Logistikunternehmen XYZ ergab, dass das Paket angeblich ordnungsgemäß am in der Abstellgenehmigung angegebenen Ort (vor der Haustür des Mehrfamilienhauses) deponiert wurde.

Das Logistuntnernehmen XYZ behauptet das die Abstellgenehmigung eine Vertretung des Herrn A. für seine Ehefrau Frau A. vermuten lässt.
Des Weiteren gab das Logistikunternehmen an, dass diese Abstellgenehmigung für das komplette(!) Mehrfamilienhaus gelten würde (20 Parteien).

Frau A. wusste von dieser Abstellgenehmigung nichts und hat sich auch seit Ausstellung nichts vom Logistikunternehmen XYZ liefern lassen.

Eine Anfrage beim Versender ergab das hier angeblich §§ 177-179 BGB gelten würden und damit die Haftung beim Ehepaar A. ist.

Gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Vertretungsvermutung?

Liebe Grüße

Zimt

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass es hier um so was wie einen „Garagenvertrag“ geht. Sprich der Zustelle stellt ein Paket an einem vereinbarten Ort ab und wirft ein Kärtchen ein.

Zum einen würde ich es auch so sehen, dass wenn Herr A so einen Auftrag abgibt, dass dieser Auftrag für die ganze Familie A gilt.

Was natürlich was anderes ist, ist die nicht vorhandene Benachrichtungskarte. Dürfte aber einfache Schlamperei sein - und ist schwer zu beweisen (die kann sich auch in der Werbung versteckt haben).

Allerdings würde ich nie in einem 20-Parteien-Haus den Ablageort „vor der Türe“ vereinbaren. Klassische Ablageorte sind Holzkisten neben der Tür bei Einfamilienhäusern, nicht abgesperrte Garagen oder Terassen. Aber nie etwas wo ein Fremder die Pakete sieht.

Mit dem Ablagevertrag gilt das Paket mit dem Ablegen als zugestellt.

Viele Grüße

Lumpi