Hallo,
in einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen gehört zu den OG-Wohnungen jeweils ein großer Abstellraum im DG. Der Raum kann über eine feste Treppe aus dem Wohnzimmer der jeweiligen Wohnung betreten werden. Das Fenster im Abstellraum entspricht allerdings nicht den Anforderungen eines zusätzlichen Fluchtweges (Maße zu klein). Deshalb ist das DG in der Baubeschreibung nicht als Wohnraum deklariert.
Welche Konsequenzen können nun dem Eigentümer entstehen, wenn man den Raum z.B. als Gästezimmer oder Büro nutzt? Gibt es im Falle eines Unfalls (z.B. Brand) mit Personenschaden überhaupt einen Versicherungsschutz?
Vielen Dank vorab.