Abstellraum im DG als Wohnraum nutzen

Hallo,

in einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen gehört zu den OG-Wohnungen jeweils ein großer Abstellraum im DG. Der Raum kann über eine feste Treppe aus dem Wohnzimmer der jeweiligen Wohnung betreten werden. Das Fenster im Abstellraum entspricht allerdings nicht den Anforderungen eines zusätzlichen Fluchtweges (Maße zu klein). Deshalb ist das DG in der Baubeschreibung nicht als Wohnraum deklariert.

Welche Konsequenzen können nun dem Eigentümer entstehen, wenn man den Raum z.B. als Gästezimmer oder Büro nutzt? Gibt es im Falle eines Unfalls (z.B. Brand) mit Personenschaden überhaupt einen Versicherungsschutz?

Vielen Dank vorab.

Hallo!

Welche Versicherung käme denn da in Betracht, bzw. welche davon würde nicht zahlen ?

Mir fällt da nämlich gar keine ein.

Solch ein Raum ist baurechtlich eben nur für den zeitweisen Aufenthalt zugelassen, weil er eben nicht über eine „notwendige Treppe“  als 1. Rettungsweg verfügt.
Als privates Büro steht dem kaum etwas dagegen, bei dortiger Übernachtung schon.

MfG
duck313

Zum Beispiel eine Brandversicherung. Es könnten denke ich auch strafrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn Personenschaden vorliegt.
Das Problem ist nicht die Treppe, die ist vorhanden, sondern viel mehr das zu kleine Fenster (ca. 85x85).

Hallo!

Brandversicherung ist eine Sachversicherung.

Es entstand Feuer, egal ob Abstellraum oder Gästezimmer/Büro. Der Schaden wird reguliert.
Sollte da eine Person zu schaden kommen, zahlt sie dafür doch eh nichts.

Und eine Lebensversicherung der verunglückten Person zahlt natürlich und ist sie nur verletzt dann zahlt auch eine private Unfallversicherung. Die Krankenkasse auch unabhängig sowieso.

Ein Punkt wäre, ob die private Haftpflicht des Wohnungsinhaber zahlen würde, wenn der Gast Schadenersatzansprüche stellen sollte.
Nur könnte er die denn stellen ?

MfG
duck313

Ok, kann ich nachvollziehen. Schadensersatzansprüche sind vielleicht möglich, wenn der Gast nachweisen kann, dass er nicht über die Fehlnutzung des Raumes informiert wurde. Aber das Thema Versicherung ist dann nicht wirklich das Entscheidende.
Dann sehe ich das größere Risiko bei strafrechtlicher Verfolgung.