Hallo Leute,
habe mal eine „kleine“ Frage an euch.
Mieter M und Vermieter V haben seit einiger Zeit Probleme.
M bewohnt eine Wohnung mit dazugehörigen Abstellschuppen auf dem Hof. Dieser ist ihm
im Mietvertrag zugesichert. Allerdings ist der Standort nicht näher
bestimmt.
M hat einen kleinen Schuppen mit Mietbeginn bekommen. M hatte später
bei V mündlich angefragt, ob er einen größeren Schuppen bekommen könne.
V willigte ein, aber wies auch darauf hin das der Schuppen größere
Schuppen evntl. später wieder für Eigenzwecke benötigt werde.
V benötigt den Schuppen nun wieder nachweislich sehr dringend.
M weigert sich nun einen neuen Schuppen, auf dem gleichen Grundstück, in
fast gleicher Größe zu beziehen.
M nutz seinen Abstellschuppen als Partyraum (Sitzecke,Tische,Stühle,Einrichtung, etc.).
Andere Mieter fühlen sich sowieso durch dieses belästigt (Lautstärke,Partys,ständig alkohlisierte Gäste auf dem Grundstück).
M weigert sich den Abstellschuppen zu räumen, trotz mehrfacher Schreiben.
V hat keine Zeit mehr, weil bisherige Abstellschuppen von V benötigt wird.
V will nun letztmalig die Räumung des Schuppens anmahnen. Danach
will V den Schuppen von M unter Zeugen selbst räumen lassen.
Fragen:
Darf V den Schuppen Räumen lassen (unter Zeugen, nicht das was weg
kommt) und M´s Sachen in den neuen Schuppen bringen (nur eine Tür entfernt) ?
Darf M seinen Schuppen (oder auch dann den neuen) einfach
als Partyraum umnutzen ? Kann V das untersagen ? Es ist ja immerhin ein Schuppen
und kein Wohnraum bzw. dafür auch gar nicht ausgelegt.
Darf V in einer neuen Hausordnung festlegen das Partys, Grillen, etc.
bei ihm selbst anzumelden sind und dann V entscheidet ob dies stattfindet?
nachdem der Mieter den agemieteten Abstellschuppen zweckentfremdet als Partyraum und gleichzeitig auch noch die anderen Mieter belästigt werden, kann der VM durchaus diesen Teil des Mietvertrages kündigen oder den Mieter zumindest auffordern, den Schuppen wie dem Zweck entsprechend bestimmt nur zu nutzen.
Gruss Günter
habe mal eine „kleine“ Frage an euch.
Mieter M und Vermieter V haben seit einiger Zeit Probleme.
M bewohnt eine Wohnung mit dazugehörigen Abstellschuppen
auf dem Hof. Dieser ist ihm
im Mietvertrag zugesichert. Allerdings ist der Standort nicht
näher
bestimmt.
M hat einen kleinen Schuppen mit Mietbeginn bekommen. M
hatte später
bei V mündlich angefragt, ob er einen größeren Schuppen
bekommen könne.
V willigte ein, aber wies auch darauf hin das der Schuppen
größere
Schuppen evntl. später wieder für Eigenzwecke benötigt werde.
V benötigt den Schuppen nun wieder nachweislich sehr
dringend.
M weigert sich nun einen neuen Schuppen, auf dem gleichen
Grundstück, in
fast gleicher Größe zu beziehen.
M nutz seinen Abstellschuppen als Partyraum
(Sitzecke,Tische,Stühle,Einrichtung, etc.).
Andere Mieter fühlen sich sowieso durch dieses belästigt
(Lautstärke,Partys,ständig alkohlisierte Gäste auf dem
Grundstück).
M weigert sich den Abstellschuppen zu räumen, trotz
mehrfacher Schreiben.
V hat keine Zeit mehr, weil bisherige Abstellschuppen von V
benötigt wird.
V will nun letztmalig die Räumung des Schuppens anmahnen.
Danach
will V den Schuppen von M unter Zeugen selbst räumen lassen.
Finger weg. Selbstjustiz ist strafbar. Hier muss ein Anwalt wegen der Herausgabe notfals eingeschaltet werden.
Fragen:
Darf V den Schuppen Räumen lassen (unter Zeugen, nicht das
was weg
kommt) und M´s Sachen in den neuen Schuppen bringen (nur eine
Tür entfernt) ?
Darf M seinen Schuppen (oder auch dann den neuen) einfach
als Partyraum umnutzen ? Kann V das untersagen ? Es ist ja
immerhin ein Schuppen
und kein Wohnraum bzw. dafür auch gar nicht ausgelegt.
Darf V in einer neuen Hausordnung festlegen das Partys,
Grillen, etc.
bei ihm selbst anzumelden sind und dann V entscheidet ob dies
stattfindet?