Abstellschuppen als Partyraum & Mieterbelästigung

Hallo Leute,
habe mal eine „kleine“ Frage an euch.

Mieter M und Vermieter V haben seit einiger Zeit Probleme.

  1. M bewohnt eine Wohnung mit dazugehörigen Abstellschuppen auf dem Hof. Dieser ist ihm
    im Mietvertrag zugesichert. Allerdings ist der Standort nicht näher
    bestimmt.

  2. M hat einen kleinen Schuppen mit Mietbeginn bekommen. M hatte später
    bei V mündlich angefragt, ob er einen größeren Schuppen bekommen könne.
    V willigte ein, aber wies auch darauf hin das der Schuppen größere
    Schuppen evntl. später wieder für Eigenzwecke benötigt werde.

  3. V benötigt den Schuppen nun wieder nachweislich sehr dringend.

  4. M weigert sich nun einen neuen Schuppen, auf dem gleichen Grundstück, in
    fast gleicher Größe zu beziehen.

  5. M nutz seinen Abstellschuppen als Partyraum (Sitzecke,Tische,Stühle,Einrichtung, etc.).

  6. Andere Mieter fühlen sich sowieso durch dieses belästigt (Lautstärke,Partys,ständig alkohlisierte Gäste auf dem Grundstück).

  7. M weigert sich den Abstellschuppen zu räumen, trotz mehrfacher Schreiben.

  8. V hat keine Zeit mehr, weil bisherige Abstellschuppen von V benötigt wird.

  9. V will nun letztmalig die Räumung des Schuppens anmahnen. Danach
    will V den Schuppen von M unter Zeugen selbst räumen lassen.

Fragen:

  • Darf V den Schuppen Räumen lassen (unter Zeugen, nicht das was weg
    kommt) und M´s Sachen in den neuen Schuppen bringen (nur eine Tür entfernt) ?

  • Darf M seinen Schuppen (oder auch dann den neuen) einfach
    als Partyraum umnutzen ? Kann V das untersagen ? Es ist ja immerhin ein Schuppen
    und kein Wohnraum bzw. dafür auch gar nicht ausgelegt.

  • Darf V in einer neuen Hausordnung festlegen das Partys, Grillen, etc.
    bei ihm selbst anzumelden sind und dann V entscheidet ob dies stattfindet?

  • Im übrigen fühlt sich X der auch im Haus wohnt se

Danke für eure Antworten.

MfG

Hallo,

nachdem der Mieter den agemieteten Abstellschuppen zweckentfremdet als Partyraum und gleichzeitig auch noch die anderen Mieter belästigt werden, kann der VM durchaus diesen Teil des Mietvertrages kündigen oder den Mieter zumindest auffordern, den Schuppen wie dem Zweck entsprechend bestimmt nur zu nutzen.

Gruss Günter

habe mal eine „kleine“ Frage an euch.

Mieter M und Vermieter V haben seit einiger Zeit Probleme.

  1. M bewohnt eine Wohnung mit dazugehörigen Abstellschuppen
    auf dem Hof. Dieser ist ihm
    im Mietvertrag zugesichert. Allerdings ist der Standort nicht
    näher
    bestimmt.

  2. M hat einen kleinen Schuppen mit Mietbeginn bekommen. M
    hatte später
    bei V mündlich angefragt, ob er einen größeren Schuppen
    bekommen könne.
    V willigte ein, aber wies auch darauf hin das der Schuppen
    größere
    Schuppen evntl. später wieder für Eigenzwecke benötigt werde.

  3. V benötigt den Schuppen nun wieder nachweislich sehr
    dringend.

  4. M weigert sich nun einen neuen Schuppen, auf dem gleichen
    Grundstück, in
    fast gleicher Größe zu beziehen.

  5. M nutz seinen Abstellschuppen als Partyraum
    (Sitzecke,Tische,Stühle,Einrichtung, etc.).

  6. Andere Mieter fühlen sich sowieso durch dieses belästigt
    (Lautstärke,Partys,ständig alkohlisierte Gäste auf dem
    Grundstück).

  7. M weigert sich den Abstellschuppen zu räumen, trotz
    mehrfacher Schreiben.

  8. V hat keine Zeit mehr, weil bisherige Abstellschuppen von V
    benötigt wird.

  9. V will nun letztmalig die Räumung des Schuppens anmahnen.
    Danach
    will V den Schuppen von M unter Zeugen selbst räumen lassen.

Finger weg. Selbstjustiz ist strafbar. Hier muss ein Anwalt wegen der Herausgabe notfals eingeschaltet werden.

Fragen:

  • Darf V den Schuppen Räumen lassen (unter Zeugen, nicht das
    was weg
    kommt) und M´s Sachen in den neuen Schuppen bringen (nur eine
    Tür entfernt) ?

  • Darf M seinen Schuppen (oder auch dann den neuen) einfach
    als Partyraum umnutzen ? Kann V das untersagen ? Es ist ja
    immerhin ein Schuppen
    und kein Wohnraum bzw. dafür auch gar nicht ausgelegt.

  • Darf V in einer neuen Hausordnung festlegen das Partys,
    Grillen, etc.
    bei ihm selbst anzumelden sind und dann V entscheidet ob dies
    stattfindet?

  • Im übrigen fühlt sich X der auch im Haus wohnt se

Danke für eure Antworten.

Gruss Günter