In unserer Eigentümergemeinschaft sollen die Balkone von 2 Eigentümern repariert werden, da diese Risse aufweisen. Nun schlägt der Beirat vor, die Kosten teilweise den beiden Eigentümern aufzuerlegen, weil Wasser in die undichten Fugen der Balkone gelaufen war, dies von den Eigentümern aber nicht bemerkt wurde und nichts unternommen wurde. Erst als der Schaden zu sehen war, wurde gehandelt. Kann so eine Entscheidung mehrheitlich entschieden werden.
Solche Reparaturen werden vom Reparaturfond, den jeder Eigentümer einzahlt, bezahlt, oder von der „Hausversicherung“. Dazu ist man versichert. Das ist ähnlich, wenn ein Rohrbruch ist, dazu ist eben dieses "Instandsetzungskonto " da.
Hallo,
es muss auch geklaert werden, wem die zu reparierenden Teile gehoeren. Sind die Balkone oder nur Belag auf dem Balkon Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum.
Gruss Helmut
wie denn wenn sie es nicht merken konnten
Gemeinschaftseigentum ist Gemeinschaftseigentum Sondereigentum ist Sondereigentum. Ist so war so beliebt vermutlich auch so.
Mehr kann man bei den Informationen nicht sagen, ausser dass man gegen Abstimmungsergebnisse auch vorgehen kann.
Sicher wird so etwas von den Rücklagen genommen, aber der Verwaltungsbeirat will Geld sparen und deshalb das Konto weniger belasten. Da unsere Eigentümer dahingehend sehr egoistisch sind, finden die diese Idee toll, da sie dann weniger bezahlen müssen. Ob das Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ist weiß ich nicht, wo finde ich das.
Hier der Link zur Unterscheidung:
Sicherlich wäre erst zu prüfen, ob der Schaden von der Gebäudeversicherung abgedeckt werden kann. Dass der Verwalter nicht an die Rücklagen will, ist gängige Praxis. Wie hoch sind die Rücklagen im Verhältnis zu den Instandhaltungskosten?
Hier noch zur Abstimmung:
http://www.haus.de/lbs-aktuell/immobilien-know-how/eigentuemerversammlung-abstimmung.htm
Was ich nicht verstehe, warum müssten die anderen Eigentümer weniger bezahlen? Auch steuerlich macht es keinen Unterschied.
Was kann ich tun wenn die Eigentümergemeinschaft abstimmt und ich einen Teil der Kosten bezahlen muss, obwohl ich nichts dafür kann.