Laut Teilungserklärung eines Mehrfamilienhauses gibt es bestimmte Punkte, die nach „Köpfen“ und nicht Eigentumsanteilen entscheiden werden.
Wenn 2 Personen zusammen 1 Wohnung besitzen, wieviele Köpfe sind das?
Wenn 2 Personen zusammen 2 Wohnungen besitzen (also jeder 2 halbe Wohnungen), wieviele Köpfe sind das?
Wenn 2 Personen zusammen 3 oder mehr Wohnungen besitzen (also jeder eine entsprechende Anzahl an „halben Wohnungen“, wieviele Köpfe sind das?
Wenn 3 Personen zusammen 1 Wohnung besitzen, wieviele Köpfe sind das?
Wie das zu handhaben ist, wurde in der Teilungserklärung nicht geregelt.
Greetz
T.
Ein Abstimmung nach Köpfen ist m.E. nur möglich, wenn irgendwo steht, wie sich die Gruppe der Eigentümer zusammensetzt. Wurde das schon geprüft?
Erst wenn klar ist, wie mensch Mitglied der Gruppe der Eigentümer wird, ist auch klar wieviel Köpfe diese Gruppe hat. Meist heißt es, jede WE hat oder stellt ein Mitglied in der Gruppe der Eigentümer. Oder je WE gibt es eine Stimmkarte zur Eigentümerversammlung. O.Ä.
Ciao Ricco
Ein Abstimmung nach Köpfen ist m.E. nur möglich, wenn irgendwo
steht, wie sich die Gruppe der Eigentümer zusammensetzt.
Wurde das schon geprüft?
Es gibt eine Eigentümerliste, in der auch die jeweiligen Eigentumsanteile stehen, meinst du die?
Erst wenn klar ist, wie mensch Mitglied der Gruppe der
Eigentümer wird, ist auch klar wieviel Köpfe diese Gruppe hat.
Eben an der Stelle setzt das von mir geschilderte Problem ein.
Meist heißt es, jede WE hat oder stellt ein Mitglied in der
Gruppe der Eigentümer.
Aha… das heißt wenn A und B zusammen 2 Wohnungen besitzen, z.B. in der Liste die Wohnungen Nr. 7 und 8 könnte A das Stimmrecht für Wohnung Nr. 7 und B das Stimmrecht für Wohnung Nr. 8 bekommen?!
Oder je WE gibt es eine Stimmkarte zur
Eigentümerversammlung. O.Ä.
Auch hier: das heißt wenn A und B zusammen 2 Wohnungen besitzen, z.B. in der Liste die Wohnungen Nr. 7 und 8 könnte A das Stimmrecht für Wohnung Nr. 7 und B das Stimmrecht für Wohnung Nr. 8 bekommen?!
Würdest Du mir in diesem Punkt zumindest zustimmen?
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Hallo,
gut, die Eigentümerliste ist ein Ausgangspunkt. Jetzt grabe nach, durch welchen Beschluß
davon auf die Kopfabstimmung übergegangen wurde und welche Regelungen da beschlossen wurden. Erst dann wird klar, ob Deine zunächst richtig erscheinenden Beispiele auch wirklich richtig sind.
Ciao Ricco