Hallo,
in einer Eigentümergemeinschaft stellt ein Miteigentümer außerhalb der ordentlichen Eigentümerversammlung einen Antrag.Es geht hier um die Verkleidung eines Balkongeländers mit Glaselementen als Windschutz. Hierzu sind Befestigungsarbeiten am Gebäude und damit Bohrungen verbunden.
Der Hausverwalter macht hierzu eine schriftliche Abstimmung aller zur Grundlage (Abfrage erfolgt durch Briefpost).und will bei Nichteinigkeit und Einstimmigkeit hierzu eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen mit der Begründung, daß dann eine einfache Mehrheit die Rechtsgültigkeit der Maßnahme gewährleistet.
Ist diese Vorgehensweise rechtlich gestützt? Oder dient sie nur zur Umgehung von Mitbestimmung??
Ich danke