Abstimmung nach WEG

Hallo,

in einer Eigentümergemeinschaft stellt ein Miteigentümer außerhalb der ordentlichen Eigentümerversammlung einen Antrag.Es geht hier um die Verkleidung eines Balkongeländers mit Glaselementen als Windschutz. Hierzu sind Befestigungsarbeiten am Gebäude und damit Bohrungen verbunden.
Der Hausverwalter macht hierzu eine schriftliche Abstimmung aller zur Grundlage (Abfrage erfolgt durch Briefpost).und will bei Nichteinigkeit und Einstimmigkeit hierzu eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen mit der Begründung, daß dann eine einfache Mehrheit die Rechtsgültigkeit der Maßnahme gewährleistet.
Ist diese Vorgehensweise rechtlich gestützt? Oder dient sie nur zur Umgehung von Mitbestimmung??

Ich danke

Die Frage ist irgendwie komisch. Worin soll denn die Verkürzung der Rechte der Eigentümer liegen? Die Eigentümergemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit bauliche Veränderungen genehmigen (wobei alle betroffenen Eigentümer zustimmen müssen, § 22 WEG). Natürlich ist dieser Beschluss auch notwendig. Aber niemand versucht in deinem Sachverhalt, dieses Erfordernis auszuhebeln.

Der Umlaufbeschluss, also ohne Eigentümerversammlung, ist generell geeignet, eine Eigentümerversammlung überflüssig zu machen, hat aber noch strengere Voraussetzungen: Hier ist immer Einstimmigkeit erforderlich. Aber auch hier ist nicht klar, wo du die Rechte der Eigentümer beschnitten siehst.