Abstinenznachweis bei der MPU

Hallo Loderunner,

dann hättest Du Deine Frage klarer formulieren müssen.

Ich habe die Frage beantwortet, wo ich denn die Verstöße gegen die Prinzipien eines Rechtsstaates sehe.

Grüße
Lumpi

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hallo,
ist ja eine lebhafte diskussion :smile: und ich will nicht auf alles eine antwort geben.
tatsache ist, dass europa immer näher kommt und auch die europäische gesetzgebung dann in deutsches recht einfließt.
bleiben wir mal bei den allgemeinen delikten:
ein btm delikt in skandinavien (cannabis) hat zur folge, dass der konsument ohne gerichtsurteil zunächst in haft genommen wird. nach ca. 6 monaten haft wird die sache dann vom staatsanwalt aufgegriffen und vor gericht gebracht. strafe liegt dann im ermessen des richters.
ein alkoholdelikt mit 1,2 promille in italien oder spanien bedeutet eine haftstrafe von mindestens 6 monaten ohne bewährung. dazu eine geldstrafe im 5 stelligen bereich.
ein alkoholdelikt im osten europas, polen tschechien etc. beinhaltet eine sperrfrist von 10 jahren.
in der schweiz wird am straßenrand bei den kontrollen direkt verurteilt. staatsanwalt und richter verhängen an ort und stelle das urteil. ein alkoholdelikt beinhaltet eine geldstrafe bis zu 35.000 euronen und das fahrzeug wird an ort und stelle konfisziert.
in frankreich beinhaltet eine lenkzeitüberschreitung von 15 minuten für lkw fahrer eine strafe von 2.000 euronen und für das unternehmen von 10.000 euronen. erst nach geldeingang wird der lkw zur weiterfahrt freigegeben.

nun vergleicht mal die deutsche gesetzgebung mit der in europa gültigen gesetzgebung…

mfg
mpu24

Nachweise?
Hallo,

deine Synopse ist ja recht interessant, aber stimmt sie auch? Ich halte es für recht gewagt, zu behaupten, dass jemand in einem EU-Land 6 Monate ohne Gerichtsbeschluss die Freiheit entzogen werden darf.
Kannst du deine Aussage mit Quellen unterlegen?

Gruss

Iru

Riecht ja nach Scharia, das.

Gutachten
Hallo,

der Gutachter ist nicht völlig frei, sonder hat Vorgaben/Richtlinien von seiner Behörde, nach denen er sein Gutachten ausrichten muss.

Und eine solche Richtlinie heisst (sinngemäss): Bei Abhängigkeit müssen die neuen drogen- bzw. alkoholfreien Verhaltensweisen 1 Jahr lang stabil nachgewiesen werden.

Dies ist keine Willkür des Gutachters, sondern ist so vorgesehen. (Wenn Du nach „Beurteilungskriterien“ googelst, wirst Du fündig.)

Andererseits: Niemand ist gezwungen, ein negatives Gutachten einzureichen. Wenn man meint, dass man nicht abhängig ist, kann man sofort am nächsten Tag eine neue Begutachtung an einer anderen Stelle verabreden. Kostet Geld, ich weiss. Aber andererseits: wenn in anderen Ländern gleich die Fahrzeuge stillgelegt werden (wie weiter unten jemand schreibt), dann geht dies auch nicht zum Nulltarif.

Und letztlich: Bei MPU-relvanten Vorkommnissen wird einem doch ohnehin der Führerschein für ca. 1 Jahr entzogen. Wenn man dann gleich anfängt, Abstinenznachweise zu sammeln, dann kommt dies doch hin.

Viele Grüsse,
Walkuerax

Hallo,

sicher hast du Recht, aber es ist eigentlich nicht das, was ich wissen möchte. Mine Frage richtet sich ausschließlich nach der Kompetenz des Gutachters - welche Befugnisse hat er, darf er aus eigenem Antrieb heraus Maßnahmen verlangen?

Gruss

Iru

Nochmal für dich:
das Gutachten stellt keine Entscheidung einer Behörde dar - es soll vielmehr die Entscheidung vorbereiten.
Von daher ist es vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen, dass Maßnahmen, die eine Entscheidung vorbereiten, nicht einzeln, sondern nur mit der Entscheidung angefochten werden können.
Also: Gutachten bei Behörde einreichen - auf die Ablehnung der Behörde warten (die ist ein Verwaltungsakt) - und diese Entscheidung dann mit dem zulässigen Rechtmittel anfechten. Dabei kann man sich auf die Unrichtkgeit des Gutachtens berufen - vorher nicht.

ist also kein rechtsfreier Raum, sondern eindeutig gesetzlich geregelt.

Hallo,

Ich habe die Frage beantwortet, wo ich denn die Verstöße gegen
die Prinzipien eines Rechtsstaates sehe.

Nur leider hast Du die Gesetzestexte / -links vergessen. Wäre natürlich auch schwer gewesen, welche zu finden - es gibt keine, die Deine Behauptung stützen würden. Du hast eine Begründung geliefert, die nicht zutrifft. Aber das kannst Du im anderen Teilthread nachlesen.
Gruß
loderunnner

Schon was die Schweiz angeht halte ich die Aussage für gewagt.

Für die Schweiz muss man wissen… es gibt bei so was immer 2 getrennte Verfahren.
Ein Strafrechtliches und ein Verwaltungsrechtliches die voneinander unabhängig sind.

Für ein Delikt das mit Alkohol und Drogen nichts zu tun hatte und das in Deutschland mit 40 Euro und einem Punkt bestraft wird, habe ich in der Schweiz in ersterem 290 CHF (inklusive "Prozess"kosten) sowie in zweitem eine Verwarnung in Höhe 250 CHF (Verwaltungskosten) kassiert.

Beides kam mit der Post heim.

Dass man einen Betrunkenen nicht einfach weiterfahren lässt versteht sich von selbst. Hier klingt das aber so als würde mitten in der Nacht das Gericht abgehalten… das halte ich für unglaubwürdig.

Dass die Bussgelder in der Schweiz etwas höher ausfallen ist klar, diese orientieren sich im Alkoholfall wie bei grober Raserei nämlich am Einkommen des Betroffenen… so wie unsere Tagessätze eben auch.

Strafrechtlich

0,5-0,79%o = 1 Tag bis 3 Monate Gefängnis oder Busse
ab 0,8%o = 3 Tage bis 3 Jahre Gefängnis oder Busse

Im Verwaltungsverfahren

0,5-0,79%o = 1. Verstoss, kostenpflichtige Verwarnung, aber der 2. Fahrtausweisentzug mindestens 1 Monat
ab 0,8%o = Fartausweisentzug mindestens 3 Monate

Gruss HighQ

0,5-0,79%o = 1 Tag bis 3 Monate Gefängnis oder Busse
ab 0,8%o = 3 Tage bis 3 Jahre Gefängnis oder Busse

Wenn die Busse solche Strecken fahren…
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/…

… könnt’ man sich das glatt überlegen :wink:

*scnr

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Hallo,

Mine Frage richtet sich ausschließlich nach
der Kompetenz des Gutachters - welche Befugnisse hat er, darf
er aus eigenem Antrieb heraus Maßnahmen verlangen?

Da es offenbar sehr genaue Beurteilungskriterien gibt, ist wohl davon auszugehen, dass der Gutachter nicht einfach etwas verlangen darf, was nicht in den Richtlinien steht.

Möglicherweise hat er einen gewissen Entscheidungsspielraum, wen er als alkoholabhängig einstuft und wen nicht. Ich meine aber gehört zu haben (vermutlich im weiter unten bereits genannten „Verkehrsportal“), dass es auch hierfür wieder Richtlinien gibt: Alkoholwerte von mindestens 2 Promille oder entsprechende Klinikaufenthalte und Therapien.

Wenn es Dir niemand definitiv beantwortet, lohnt es sich vermutlich, tatsächlich, im Verkehrsportal nachzufragen.

Viele Grüsse, Walkuerax

Hallo

sicher hast du Recht, aber es ist eigentlich nicht das, was
ich wissen möchte. Mine Frage richtet sich ausschließlich nach
der Kompetenz des Gutachters - welche Befugnisse hat er, darf
er aus eigenem Antrieb heraus Maßnahmen verlangen?

Nein. Er ist kein Richter. Ich habe noch nie davon gehört, das ein Gutachter jemanden in die bundesweite MPU-Durchfallerliste eintragen und durch die Exekutive verfolgen lässt.

Sarkasmuss beiseite - der Gutachter prüft an Hand einiger Kriterien die Eignung, die Abstinenz ist eines davon. Es beschwert sich ja auch niemand das er kein positives Gutachten bekommt, wenn er die Fragebögen nicht ausfüllt, die Fragen nicht beantwortet oder die medizinische Untersuchung verweigert.

Es ist also in keinster Weise eine „Anordnung einer Massnahme“ wie durch eine Behörde/Richter, sondern ein den Vorgaben entsprechendes und übliches Beurteilungskriterium.
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=0&ID…

Ich gebe aber zu das ich nicht weiss, ob man sich dagegen wehren kann, falls der Gutachter sich nicht an die Richtlinien zur Begutachtung hält und zB ein Kurzhaarschnitt für 6 Monate anordnet. Ich gehe aber davon aus das man zivilrechtlich die Rechnung abweisen könnte, wie bei jeder anderen Schlechtleistung eines Dienstleisters auch (evtl. auch noch Schadensersatz für nachweisbare direkte Folgen).

Ob man das ganze toll oder sinnvoll findet ist eine ganz andere Sache. Einerseits beschweren sich aber viele über die Subjektivität der ganzen Beurteilung - quengeln dann aber über den einzig objektiven Teil, die Abstinenzprüfung.

Ausserdem, der Gutachter wird einem nicht zugewiesen, wie bei nem Handwerksjob informiert man sich vorher und nimmt den für sich besten.

Gruß, DW.