Hallo,
der fiktive Herr X hatte aufgrund eines Alkoholdelikts seine Fahrerlaubnis verloren. Zur Wiedererlangung wurde von der FS-Stelle eine MPU angeordnet. Fragestellung: „Ist mit solchem Vorfall erneut zu rechnen“?
In der MPU stellte der Sachverständige fest, dass eigentlich alles „ok“ wäre, seiner Meinung nach aber eine Abhängigkeit vorläge. Er will deshalb eine nachgewiesene Abstinenzfrist von 1 Jahr sehen.
Frage: Ist es die Aufgabe des Sachverständigen, eine Abstinenzfrist „anzuordnen“ und davon ein postives Gutachten abhängig zu machen?
M. E. nach dürfte der Gutachter keine Abstinenz verlangen, das ist alleine im Ermessen der Behörde. Er dürfte allenfalls die Behörde auf den Umstand einer (vermuteten) Abhängigkeit hinweisen.
Gruss
Iru