Abstrakte Frage

Guten Tag,

angeregt durch einen Beitrag im Brett „Polizei und Kriminalistik“ kommt folgende abstrakte Frage auf:

Nehmen wir an, jemand bestreitet seinen Liebensunterhalt damit, dass er gelegentlich andere, ihm fremde, Menschen in fremden Auftrag, also im Auftrag Dritter tötet. Es bestehen, darüber hinaus, keine Beziehungen/Verhältnisse zum Opfer als auch zum Auftraggeber.

Rahmenbedingungen:
Er betrachtet seine Handlung als Handwerk und führt diese Tötungen nach vorangegangener sorgfältiger Planung äusserst präzise aus/durch.
Falls es für die Antwortfindung erheblich ist - die Honorierung ist nicht unerheblich und reicht zur Lebenshaltung auch aus aber reich wird er damit nicht.

Wie sind diese Tötungshandlungen zu bewerten?
Ich habe mir mal so einiges durchgelesen (Deutsche Quellen) und stosse dabei auf die verschiedensten Probleme in der Tatbewertung (mann o mann, ich wollte kein Richter sein :wink:.
Handelt es sich um „Mord“ oder um „Totschlag“?
http://de.wikipedia.org/wiki/Mord
http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag

Das ist eigentlich die Hauptfrage.
Es geht hier nicht um die moralischen Aspekte (es sei denn, diese sind für die Einstufung von Relevanz).
Über qualifizierte Antworten, welche hilfreich im Sinne meiner Anfrage sind, würde ich mich freuen. Diese werden dann auch entsprechend von mir bewertet.

Wissbegierig grüsst
(…)

Hallo,

Er betrachtet seine Handlung als Handwerk und führt diese
Tötungen nach vorangegangener sorgfältiger Planung äusserst
präzise aus/durch.

Handelt es sich um „Mord“ oder um „Totschlag“?

Da es geplant war, würde ich auf Mord tippen.
Und der Auftraggeber natürlich Mittäter.
Aber IANAL

Grüße
Jasmin

Hallo Ray,

damit

Er betrachtet seine Handlung als Handwerk

und damit

führt diese
Tötungen nach vorangegangener sorgfältiger Planung äusserst
präzise aus/durch.

scheidet Totschlag aus, weil bei „gewerblichen“ Tötungen (also Tötungen gegen Bezahlung) das Mordmerkmal Habgier gegeben ist.

Grüße
Renee

Hallo!

Da es geplant war, würde ich auf Mord tippen.
Und der Auftraggeber natürlich Mittäter.
Aber IANAL

Aber offensichtlich eine Freundin der amerikanischen Filmkunst. Auch Tötungshandlunegn, die als „Totschlag“ bestraft werden (http://dejure.org/gesetze/StGB/212.html), können geplant gewesen sein. Für die Qualifikation als Mord müssen gewisse Merkmale vorhanden sein (http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html). Hier ist es - wie schon richtig angemerkt worden ist - die Habgier.